Pool-Verordnung in Frage gestellt
Experte warnt vor strukturellen Schäden an trockengelegten Schwimmbädern
Von Marc Springer
Windhoek
Wenn Schwimmbecken nicht aufgefüllt bleiben, oder gar komplett entleert werden, können sie strukturellen Schaden nehmen”, erklärte der Experte Eddie Dames, Geschäftsführer von Sundance Pools, gestern im Interview mit der AZ. So bestehe zum Beispiel die Gefahr, dass sich die meist aus Fiberglass, Kacheln oder Marmorgips bestehende Oberfläche des Schwimmbads löse, wenn dieses kein Wasser enthalte.
Das habe damit zu tun, dass sich die jeweilige Beschichtung des Pools bei Temperaturschwankungen unterschiedlich von der darunter liegenden und in der Regel aus Zement bestehenden Schale ausdehne und zusammenziehe. Wenn kein Wasser im Schwimmbad vorhanden sei und die durch Sonneneinwirkung bedingte Erwärmung während des Tages folglich nicht absorbiert werden könne, bestehe das Risiko, dass sich die Beschichtung durch die Wechselwirkung unterschiedlichen Materialverhaltens „entlaminiert und abblättert”. Je nach Ausmaß dieses Vorgangs habe dies zur Folge, dass die gesamte Beschichtung schlimmstenfalls komplett abgetragen und neu aufgebracht werden müsse, was bei einem Standardpool von sechs bei drei Meter Umfang Reparaturkosten von rund 40000 N$ verursachen würde.
Obwohl Sundance Pools ein relativ kleines Unternehmen mit begrenzten Kapazitäten sei, habe er zuletzt monatlich etwa sechs Schwimmbäder in Windhoek reparieren müssen, bei denen dieses Phänomen aufgetreten sei und die Beschichtung komplett hätte erneuert werden müssen. Besonders bitter für den betroffenen Poolbesitzer: Die dadurch verursachten Kosten würden von Versicherungen in der Regel nicht übernommen, weil das Entleeren von Schwimmbädern als selbstverschuldete Fahrlässigkeit gelte, für die der Verursacher selbst haftbar sei.
Dies treffe auch für den Fall zu, dass Schwimmbäder teilweise oder komplett implodieren, weil sie bei sinkendem Wasserspiegel nicht nachgefüllt, oder komplett trockengelegt würden. „Viele Windhoeker benutzten Schwimmbadwasser zum Bewässern von Gärten und glauben damit dem Sparappell der Stadtverwaltung zu folgen”, erklärt Dames. Was sie dabei nicht beachten würden sei, dass die Stabilität des Schwimmbads durch Drainage des darin enthaltenen Wassers geschwächt werde. Das leere Pool werde zum Hohlkörper und könne oft dem Druck des Erdreichs nicht mehr standhalten, von dem es umgeben werde.
Unter normalen Umständen würde das Wassers im Becken großen Druck auf die Innenwand der Poolhülle ausüben und die von außen auf die Schwimmbadschale wirkende Belastung ausgleichen. Werde das Pool entwässert, würde dadurch auch die Statik gestört und drohe die Gefahr, dass die Beckenwände teilweise eingedrückt würden oder gar „komplett in sich zusammenfallen”.
Diese Gefahr wird Dames zufolge durch die von der Stadtverwaltung vorgeschriebene Abdeckung von Schwimmbädern sogar noch erhöht, weil die Poolplane ebenfalls eine Zugspannung auf den oberen Beckenrand ausübe, an dem sie befestigt sei. Die dadurch verursachte Materialbeanspruchung werde noch deutlich erhöht, wenn sich z.B. bei Regenfall große Mengen Wasser auf der Plane sammeln und dadurch die Spannungskräfte auf die Schwimmbadhülle noch erhöht würden.
Was in diesem Fall passieren kann, hat Dames schon mehrmals erlebt: Die Schwimmbadhülle wird von der Plane regelrecht in sich zusammengefaltet und muss vollständig ersetzt werden. Die damit verbundenen Kosten wird der Betroffene jedoch kaum investieren wollen, weil er laut Stadtverwaltung sein neues Pool nicht mehr auffüllen darf.
Dieses Verbot empfindet Dames als „kurzsichtig”, weil „Schwimmbadwasser nicht versickert und bei Einsatz einer Plane auch nicht verdunstet.” Das im Becken enthaltene Wasser könne also als „eiserne Reserve” dienen und „im Ernstfall zum Waschen oder sogar für menschlichen Konsum verwendet werden, wenn es in der kommenden Saison wieder nicht ausreichend regnen sollte”.
Windhoek
Wenn Schwimmbecken nicht aufgefüllt bleiben, oder gar komplett entleert werden, können sie strukturellen Schaden nehmen”, erklärte der Experte Eddie Dames, Geschäftsführer von Sundance Pools, gestern im Interview mit der AZ. So bestehe zum Beispiel die Gefahr, dass sich die meist aus Fiberglass, Kacheln oder Marmorgips bestehende Oberfläche des Schwimmbads löse, wenn dieses kein Wasser enthalte.
Das habe damit zu tun, dass sich die jeweilige Beschichtung des Pools bei Temperaturschwankungen unterschiedlich von der darunter liegenden und in der Regel aus Zement bestehenden Schale ausdehne und zusammenziehe. Wenn kein Wasser im Schwimmbad vorhanden sei und die durch Sonneneinwirkung bedingte Erwärmung während des Tages folglich nicht absorbiert werden könne, bestehe das Risiko, dass sich die Beschichtung durch die Wechselwirkung unterschiedlichen Materialverhaltens „entlaminiert und abblättert”. Je nach Ausmaß dieses Vorgangs habe dies zur Folge, dass die gesamte Beschichtung schlimmstenfalls komplett abgetragen und neu aufgebracht werden müsse, was bei einem Standardpool von sechs bei drei Meter Umfang Reparaturkosten von rund 40000 N$ verursachen würde.
Obwohl Sundance Pools ein relativ kleines Unternehmen mit begrenzten Kapazitäten sei, habe er zuletzt monatlich etwa sechs Schwimmbäder in Windhoek reparieren müssen, bei denen dieses Phänomen aufgetreten sei und die Beschichtung komplett hätte erneuert werden müssen. Besonders bitter für den betroffenen Poolbesitzer: Die dadurch verursachten Kosten würden von Versicherungen in der Regel nicht übernommen, weil das Entleeren von Schwimmbädern als selbstverschuldete Fahrlässigkeit gelte, für die der Verursacher selbst haftbar sei.
Dies treffe auch für den Fall zu, dass Schwimmbäder teilweise oder komplett implodieren, weil sie bei sinkendem Wasserspiegel nicht nachgefüllt, oder komplett trockengelegt würden. „Viele Windhoeker benutzten Schwimmbadwasser zum Bewässern von Gärten und glauben damit dem Sparappell der Stadtverwaltung zu folgen”, erklärt Dames. Was sie dabei nicht beachten würden sei, dass die Stabilität des Schwimmbads durch Drainage des darin enthaltenen Wassers geschwächt werde. Das leere Pool werde zum Hohlkörper und könne oft dem Druck des Erdreichs nicht mehr standhalten, von dem es umgeben werde.
Unter normalen Umständen würde das Wassers im Becken großen Druck auf die Innenwand der Poolhülle ausüben und die von außen auf die Schwimmbadschale wirkende Belastung ausgleichen. Werde das Pool entwässert, würde dadurch auch die Statik gestört und drohe die Gefahr, dass die Beckenwände teilweise eingedrückt würden oder gar „komplett in sich zusammenfallen”.
Diese Gefahr wird Dames zufolge durch die von der Stadtverwaltung vorgeschriebene Abdeckung von Schwimmbädern sogar noch erhöht, weil die Poolplane ebenfalls eine Zugspannung auf den oberen Beckenrand ausübe, an dem sie befestigt sei. Die dadurch verursachte Materialbeanspruchung werde noch deutlich erhöht, wenn sich z.B. bei Regenfall große Mengen Wasser auf der Plane sammeln und dadurch die Spannungskräfte auf die Schwimmbadhülle noch erhöht würden.
Was in diesem Fall passieren kann, hat Dames schon mehrmals erlebt: Die Schwimmbadhülle wird von der Plane regelrecht in sich zusammengefaltet und muss vollständig ersetzt werden. Die damit verbundenen Kosten wird der Betroffene jedoch kaum investieren wollen, weil er laut Stadtverwaltung sein neues Pool nicht mehr auffüllen darf.
Dieses Verbot empfindet Dames als „kurzsichtig”, weil „Schwimmbadwasser nicht versickert und bei Einsatz einer Plane auch nicht verdunstet.” Das im Becken enthaltene Wasser könne also als „eiserne Reserve” dienen und „im Ernstfall zum Waschen oder sogar für menschlichen Konsum verwendet werden, wenn es in der kommenden Saison wieder nicht ausreichend regnen sollte”.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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