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Ausschluss von Prüfungen

Wegen fehlenden Identifikationsdokumenten nicht zugelassen
Lange Gesichter bei einigen Schülern in den Omusati-Region, denn diese sind nicht zu den Abschlussprüfungen der oberen Sekundarstufe der Klassen 11 und 12 zugelassen. Der Grund: Sie sind nicht im Besitz nationaler Identitätsdokumente, welche allerdings vorzuweisen sind. Die betrifft auch andere Regionen.
Olaf Mueller
Von Tuyeimo Haidula



Oshakati



Eine Anweisung, welche die Staatssekretärin des Bildungsministeriums, Sanet Steenkamp, vorigen Monat herausgegeben hat, wird nun für zehn Schüler der Ekundu Gesamtschule im Wahlkreis Okalongo in der Omusati-Region zum Verhängnis. Diese dürfen laut den Statuten in diesem Jahr nicht an den für November und Dezember terminierten Abschlussprüfungen der oberen Sekundarstufe (NSSCO) teilnehmen. Es betrifft Prüfungskandidaten für die Examen der Klassenstufen 11 und die der vorgezogenen 12. Klasse, die nicht im Besitz nationaler Dokumente sind.



Die Anweisung des Ministeriums wurde an alle Bildungsdirektoren, leitenden Bildungsbeamten, regionalen Prüfungsbeamten, Schulleiter, Leiter von Zentren für Teilzeitkandidaten und NAMCOL-Manager herausgegeben und besagt, dass alle Voll- und Teilzeitkandidaten, die an einer nationalen Prüfung teilnehmen, ihre Identität nachweisen müssen, bevor sie die Prüfungsräume betreten dürfen.



Auch die Unterstützung eines Stadtratsmitglieds des Wahlkreises, Laurentius Iipinge, der die Identität der betroffenen Schüler bestätigte, ändert nichts an der Tatsache, dass diese Schüler nicht zugelassen sind. Er versicherte weiter, dass sein Büro rund um die Uhr arbeite, um sicherzustellen, dass diese Schüler an den Prüfungen teilnehmen können, versicherte Iipinge der AZ-Schwesternzeitung Namibian Sun im Gespräch. Wie weiterhin bekannt wurde, haben auch andere Lehrinstitute das gleiche Problem. Betroffen seien Schulen in den Regionen Ohangwena und Kavango.



Nun wird laut Iipinge in Zusammenarbeit mit dem Schuldirektor daran gearbeitet, den Betroffenen die notwendigen Dokumente zu beschaffen. Zudem werde man das Innenministerium um die nötige Unterstützung bitten, um das Vorhaben alsbald abzuschließen.



Steenkamp versicherte unterdessen am Dienstag, dass es nicht die Absicht sei, irgendjemanden zu schaden. In dem Rundschreiben erklärte sie, dass die Kandidaten im Besitz ihrer Zulassungsgenehmigung sein müssen, die von der Direktion für nationale Prüfungen (DNEA) vorgegeben wird und dass die Prüfungskandidaten den Nachweis ihrer Identität vorlegen müssen. Dies begründete Steenkamp mit Fällen, in denen der Prüfungsschreibende nicht der Person entsprach, die das Examen ablegen sollte.



Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-26

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