Bekanntmachung zur Wahlwiederholung
Windhoek (sno) • Das Bundesverfassungsgericht hat am 19. Dezember 2023 die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag 2021 in 455 von 2 256 Wahlbezirken des Landes Berlin für ungültig erklärt, sie muss in diesen Wahlbezirken wiederholt werden. Der Landeswahlleiter für Berlin hat die Weiderholungswahl für den 11. Februar 2024 angesetzt. Im Ausland lebende Deutsche, deren letzter Wohnsitz sich in einem dieser Wahlkreise/Wahlbezirke befand, können an der Wahl teilnehmen. Information zu dem Thema finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts.
Wenn Sie die dort genannten Voraussetzungen erfüllen und an der Wahl teilnehmen wollen, gilt Folgendes:
– Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss mit der namibischen Post oder einem Kurierdienst an die zuständige Gemeindebehörde in Berlin gesandt werden und muss dort bis spätestens 21. Januar 2024 im Original vorliegen.
– Die Versendung der Briefwahlunterlagen an die Wähler im Ausland wird voraussichtlich nach dem 08. Januar 2024 erfolgen.
Die Briefwahlunterlagen können von den Wahlämtern mit amtlichem Kurier des Auswärtigen Amtes an die Botschaft in Windhoek gesendet werden. Die Wahlunterlagen müssen sich in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag befinden, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und den Namen des/der Wahlberechtigten enthält. Dieser Umschlag wird verschlossen in einem weiteren Briefumschlag mit folgender Adressierung durch die Wahlämter versendet:
Auswärtiges Amt
Für Botschaft Windhuk
Kurstr. 36
10117 Berlin Darauf müssen die Wahlberechtigten, die die Wahlunterlagen an die Auslandsvertretung übersandt bekommen möchten, ihr Wahlamt unbedingt hinweisen. Der Umschlag muss für den Versand innerhalb Deutschlands ausreichend frankiert sein. Bei der Botschaft eingehende Briefwahlunterlagen können nach Eingang persönlich unter Vorlage von Reisepass/ ID abgeholt werden.
Die Abhol- und Abgabezeiten sind Montag bis Freitag von 8 – 9 Uhr und von 12 – 13 Uhr. Die Rücksendung der Wahlumschläge kann ebenfalls über den amtlichen Kurier der Botschaft erfolgen. Hierfür müssen die Wahlumschläge bis spätestens 15 Uhr am 24. Januar 2024 bei der Botschaft abgegeben werden.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Botschaft.
Wenn Sie die dort genannten Voraussetzungen erfüllen und an der Wahl teilnehmen wollen, gilt Folgendes:
– Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss mit der namibischen Post oder einem Kurierdienst an die zuständige Gemeindebehörde in Berlin gesandt werden und muss dort bis spätestens 21. Januar 2024 im Original vorliegen.
– Die Versendung der Briefwahlunterlagen an die Wähler im Ausland wird voraussichtlich nach dem 08. Januar 2024 erfolgen.
Die Briefwahlunterlagen können von den Wahlämtern mit amtlichem Kurier des Auswärtigen Amtes an die Botschaft in Windhoek gesendet werden. Die Wahlunterlagen müssen sich in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag befinden, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und den Namen des/der Wahlberechtigten enthält. Dieser Umschlag wird verschlossen in einem weiteren Briefumschlag mit folgender Adressierung durch die Wahlämter versendet:
Auswärtiges Amt
Für Botschaft Windhuk
Kurstr. 36
10117 Berlin Darauf müssen die Wahlberechtigten, die die Wahlunterlagen an die Auslandsvertretung übersandt bekommen möchten, ihr Wahlamt unbedingt hinweisen. Der Umschlag muss für den Versand innerhalb Deutschlands ausreichend frankiert sein. Bei der Botschaft eingehende Briefwahlunterlagen können nach Eingang persönlich unter Vorlage von Reisepass/ ID abgeholt werden.
Die Abhol- und Abgabezeiten sind Montag bis Freitag von 8 – 9 Uhr und von 12 – 13 Uhr. Die Rücksendung der Wahlumschläge kann ebenfalls über den amtlichen Kurier der Botschaft erfolgen. Hierfür müssen die Wahlumschläge bis spätestens 15 Uhr am 24. Januar 2024 bei der Botschaft abgegeben werden.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Botschaft.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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