Datenschutz- gesetz validiert
Windhoek (ej/tk) • Am gestrigen Dienstag hat das Ministerium für Informations- und Kommunikationstechnologie (MICT) einen zweitägigen Validierungsworkshop für den Entwurf des Datenschutzgesetzes gestartet. Dieser ermöglicht es Interessenträgern mitzuentscheiden, bevor er im Parlament vorgelegt wird.
Das Ministerium forderte im vergangenen Jahr die verschiedenen Interessengruppen und die Öffentlichkeit auf, sich zum Gesetzentwurf auf Social-Media-Plattformen zu äußern.
Laut der Direktorin für IKT-Entwicklung im Ministerium, Linda Aipinge, zielt das Gesetz darauf ab, die Grundrechte und -freiheiten des Einzelnen sowie die Privatsphäre zu schützen. „Es ist sehr wichtig, dass Sie (die Stakeholder) verstehen, welche Verpflichtungen Sie haben, denn wenn Sie diesen nicht nachkommen, werden weitere Konsequenzen folgen“, sagte sie.
Der Workshop soll dazu beitragen, zu überprüfen, ob die Vorschläge aus den Umfragen in den Gesetzentwurf miteingeflossen sind.
„Ich möchte Sie dringend dazu auffordern, zusammenzuarbeiten und Gemeinsamkeiten zu finden, um den Gesetzentwurf zu verbessern“, sagte Aipinge. Sobald er verabschiedet ist, wird er den Namen „Datenschutzgesetz 2023“ erhalten.
Das Ministerium forderte im vergangenen Jahr die verschiedenen Interessengruppen und die Öffentlichkeit auf, sich zum Gesetzentwurf auf Social-Media-Plattformen zu äußern.
Laut der Direktorin für IKT-Entwicklung im Ministerium, Linda Aipinge, zielt das Gesetz darauf ab, die Grundrechte und -freiheiten des Einzelnen sowie die Privatsphäre zu schützen. „Es ist sehr wichtig, dass Sie (die Stakeholder) verstehen, welche Verpflichtungen Sie haben, denn wenn Sie diesen nicht nachkommen, werden weitere Konsequenzen folgen“, sagte sie.
Der Workshop soll dazu beitragen, zu überprüfen, ob die Vorschläge aus den Umfragen in den Gesetzentwurf miteingeflossen sind.
„Ich möchte Sie dringend dazu auffordern, zusammenzuarbeiten und Gemeinsamkeiten zu finden, um den Gesetzentwurf zu verbessern“, sagte Aipinge. Sobald er verabschiedet ist, wird er den Namen „Datenschutzgesetz 2023“ erhalten.
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Allgemeine Zeitung
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