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„De Klerks Aussage ist kritisch“

Fishcor: Ohne Aussage des flüchtigen Anwalts wenig Chance auf Erfolg
Der Antrag von Fishcor auf Zulassung der Berufung wurde am Mittwoch vor dem Obersten Gerichtshof in Windhoek verhandelt. De Klerk ist Fishcors Kronzeuge und seine Aussage kann ausschlaggebend sein. Nach richterlichem Urteil darf de Klerk nicht per Videoschalte im Prozess aussagen.
Kristien Kruger
Von Kristien Kruger

(Bearbeite von S. Noechel)

Windhoek

„Die Aussage von Marèn de Klerk ist für diesen Fall von entscheidender Bedeutung. Seine Aussage könnte der einzige direkte Beweis für ein Treffen 2016 sein, zwischen ihm, Sacky Shanghala, James Hatuikulipi und Adriaan Louw, bei dem die Pläne, die zum Fishrot-Skandal führten, besprochen wurden.

„So lautet der Antrag der staatlichen National Fishing Corporation of Namibia (Fishcor) auf Zulassung der Berufung gegen die Entscheidung von Richter Orben Sibeya, dass der im Fishrot-Korruptionsskandal beschuldigte Anwalt, Marèn de Klerk, nicht per Videoschalte in dem Prozess aussagen darf.

Die Anhörung über den Antrag auf Berufung gegen das Urteil des Richters fand am Mittwoch vor dem Obersten Gerichtshof in Windhoek statt. Die Unternehmen Seaflower Pelagic Processing (SPP), das inzwischen in Princess Brand Processing (PBP) umbenannt wurde, und African Selection Fishing (ASF) haben gegen den Antrag Einspruch erhoben. Diese Tatbestände sind Teil des Hauptverfahrens, in dem Fishcor die Nichtigerklärung verschiedener Vereinbarungen fordert, die ihrer Ansicht nach unter korrupten Umständen unterzeichnet worden seien.

Schlüsselzeuge

De Klerk ist Fishcors Kronzeuge und bereit, über diese korrupte Machenschaften auszusagen, in dem diese Vereinbarungen geschlossen würden, was offensichtlich die Grundlage für Fishcors Klage bildet.

De Klerk ist jedoch immer noch flüchtig und befindet sich irgendwo im Ausland. Er weigert sich, nach Namibia zurückzukehren, da er um sein Leben fürchtet. Somit bildet die Videoschalte die einzige Möglichkeit, seine Aussage sicher vorzubringen.

Beide Unternehmen, PBP und ASF, behaupten, dass es keine objektiven Beweise gebe, die de Klerks Abwesenheit rechtfertigen würden. „De Klerks angeblicher Annahme, dass sein Leben in Gefahr ist, ist nicht mehr als eine Spekulation und kann auf keiner rationalen Grundlage begründet werden."

Dem Antrag auf Zulassung der Berufung zufolge ist die Aussage von De Klerk von wesentlicher Bedeutung, um den Fall von Fishcor zu stützen. Er soll über ein Treffen aussagen, das am 30. Dezember 2016 im Westkap (Südafrika) stattgefunden haben soll und bei dem die korrupten Pläne besprochen worden sein sollen, welche zum Fishrot-Skandal geführt haben.

„Die anderen Personen, die an dem Treffen teilgenommen haben, mit Ausnahme von Adriaan Louw, stehen unter schwerwiegenden strafrechtlichen Vorwürfen und sind alle nicht bereit, auszusagen."

Gründe zur Berufung

Fishcor behauptet, dass Sibeya einen falschen Entschluss genommen habe, als er die Klage abwies, weil der Fall im öffentlichen Interesse liege und der Gerechtigkeit nicht gedient sei, wenn de Klerk an einer Aussage gehindert werde.

Zweitens argumentiert Fishcor, dass Sibeya ihr Recht auf ein faires Verfahren nicht ausreichend berücksichtigt habe. „Der Gerichtssaal darf wichtigen Zeugen, die sich geografisch außerhalb der Zuständigkeit des Gerichts befinden, nicht verschlossen werden“, heißt es in ihrem Antrag auf Zulassung der Berufung.

Fishcor macht geltend, dass sie durch die Ablehnung des Antrags weitaus stärker benachteiligt werden als die Antragsgegner durch die Bewilligung des Antrags.

Ein weiterer Beschwerdegrund ist, dass das Gericht de Klerks Erklärung für seine Abwesenheit aus Namibia und die Angst um sein Leben nicht genügend Gewicht beigemessen habe. „Dem Gericht liegen keine Beweise für das Gegenteil vor“, heißt es. Fishcor wies auch darauf hin, dass die Chancen, dass de Klerk ausgeliefert wird und dann persönlich aussagen könne, sehr gering seien, da er bereits seit 18 Monaten flüchtig ist.

Ein weiterer Grund bezieht sich auf die Feststellung des Gerichts, dass keine ausreichenden Informationen über die technischen Aspekte der Videoverbindung genannt wurden. Fishcor behauptet, dass viele Länder, einschließlich Südafrika, dieses Medium erfolgreich nutzen und dass auch namibische Gerichte es ohne Probleme verwenden könnten.

Die letzte Begründung bezieht sich auf die Tatsache, dass die Klage verspätet eingereicht wurde. Fishcor erklärt, dass sie erst warten mussten, bis de Klerk sich bereit erklärt hatte, auszusagen, bevor sie den Antrag einreichen konnten.

Erfolgsaussichten

Fishcor ist der Ansicht, dass eine begründete Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Oberste Gerichtshof zu einem anderen Ergebnis kommt als Sibeya, aber PBP und ASF behaupten in ihren Hauptargumenten, dass Fishcor keine Aussicht auf Erfolg habe.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-29

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