Homo-Ehen bald verboten
Gesetzesentwurf vorgelegt: Weniger Toleranz für LGBTQ-Ehen
Windhoek (bw) – Namibias Ruf als Land mit einer toleranten Gesellschaft hat erheblichen Schaden erlitten, nachdem ein Abgeordneter der Swapo-Partei am Donnerstag einen Gesetzesentwurf im Parlament vorlegte, der gleichgeschlechtliche Ehen und Trauungen verbietet.
Der frühere Innenminister Jerry Ekandjo stellte den Entwurf vor sowie auch eine Abänderung des Heiratsgesetzes (Marriages Act) von 1961.
Zukünftig werden gleichgeschlechtliche Eheschließungen und Ehen in Namibia nicht anerkannt. Partner solcher Ehen sollen in keinem einzigen Gesetz Namibias als Ehegatte oder Ehepartner anerkannt werden. Des Weiteren wird es Amtsrichtern und jeglichen anderen Personen, (marriage officer) verboten, gleichgeschlechtliche Eheschliessungen in Namibia vorzunehmen. Ansonsten droht eine Strafe von 100 000 N$ oder zwölf Monate Gefängnis, wenn sie die Strafe nicht zahlen können. Die Strafe gilt auch, wenn Amtsrichter oder jegliche andere Personen bei einer Trauung gleichgeschlechtlicher Partner anwesend sind oder so eine Trauung propagieren.
Ekandjo legte anschließend auch Änderungen für das Ehegesetz von 1961 vor. Als Ehe wird nur die Gemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau festgelegt und als Ehegatte oder Gattin wird nur der Gatte einer Ehe zwischen Mann und Frau anerkannt.
Ein neuer Paragraf wurde hinzugefügt, der Eheschliessungen und Eheverträge zwischen Personen des gleichen Geschlechts in Namibia verbietet. Das gilt auch für im Ausland legal geschlossene Ehen zwischen Schwulen oder Lesben. Sie werden in Namibia nicht anerkannt.
Partner solcher Verbindungen können in Namibia auch nicht Anspruch auf Begünstigungen erheben wie bei Ehegatten von Hetero-Ehen. Shaningwa dankte Ekandjo für die Gesetzesänderungen. Die Nation könne nun ruhig schlafen, sagte sie. Die Änderungen sollen diese Woche verabschiedet werden.
Der frühere Innenminister Jerry Ekandjo stellte den Entwurf vor sowie auch eine Abänderung des Heiratsgesetzes (Marriages Act) von 1961.
Zukünftig werden gleichgeschlechtliche Eheschließungen und Ehen in Namibia nicht anerkannt. Partner solcher Ehen sollen in keinem einzigen Gesetz Namibias als Ehegatte oder Ehepartner anerkannt werden. Des Weiteren wird es Amtsrichtern und jeglichen anderen Personen, (marriage officer) verboten, gleichgeschlechtliche Eheschliessungen in Namibia vorzunehmen. Ansonsten droht eine Strafe von 100 000 N$ oder zwölf Monate Gefängnis, wenn sie die Strafe nicht zahlen können. Die Strafe gilt auch, wenn Amtsrichter oder jegliche andere Personen bei einer Trauung gleichgeschlechtlicher Partner anwesend sind oder so eine Trauung propagieren.
Ekandjo legte anschließend auch Änderungen für das Ehegesetz von 1961 vor. Als Ehe wird nur die Gemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau festgelegt und als Ehegatte oder Gattin wird nur der Gatte einer Ehe zwischen Mann und Frau anerkannt.
Ein neuer Paragraf wurde hinzugefügt, der Eheschliessungen und Eheverträge zwischen Personen des gleichen Geschlechts in Namibia verbietet. Das gilt auch für im Ausland legal geschlossene Ehen zwischen Schwulen oder Lesben. Sie werden in Namibia nicht anerkannt.
Partner solcher Verbindungen können in Namibia auch nicht Anspruch auf Begünstigungen erheben wie bei Ehegatten von Hetero-Ehen. Shaningwa dankte Ekandjo für die Gesetzesänderungen. Die Nation könne nun ruhig schlafen, sagte sie. Die Änderungen sollen diese Woche verabschiedet werden.
Kommentar
Fritz von Lüdernix
Ein Schritt zurück zum Gottesstaat.