JUST IN: IPCs Doppelkandidatur-Fall wurde aus der Gerichtsliste gestrichen
Das Oberste Gericht von Windhoek hat entschieden, dass der Fall, in dem die Independent Patriots for Change (IPC) die Wahlkommission von Namibia (ECN) vor das Wahlgericht gezerrt haben, nachdem die Kommission sich geweigert hatte, ein Rechtsgutachten des Generalstaatsanwalts zur Frage der Doppelwahl offenzulegen Kandidatur kann nicht vor dem Wahlgericht verhandelt werden.
In einem heute Morgen ergangenen Urteil strich Richterin Hannelie Prinsloo den Antrag von der Liste, nachdem sie mit dem ECN darin übereinstimmte, dass es sich nicht um eine „Wahlfrage“ handele und dass das Wahlgericht nicht zuständig sei, über die Frage zu entscheiden, ob das ECN zur Ablehnung berechtigt sei dem Antragsteller seine Rechtsauffassung mitzuteilen.
In einem heute Morgen ergangenen Urteil strich Richterin Hannelie Prinsloo den Antrag von der Liste, nachdem sie mit dem ECN darin übereinstimmte, dass es sich nicht um eine „Wahlfrage“ handele und dass das Wahlgericht nicht zuständig sei, über die Frage zu entscheiden, ob das ECN zur Ablehnung berechtigt sei dem Antragsteller seine Rechtsauffassung mitzuteilen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen