Möller-Mörder verurteilt
Alle vier Täter erhalten eine 36-jährige-Haftstrafe
Neun Jahre nach dem Mord an Hans-Jörg Möller, der sich 2016 in Walvis Bay ereignete, wurden die vier verurteilten Mörder jeweils zu 36 Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Möllers Witwe ist froh, dass der Fall endgültig abgeschlossen ist, trotz gravierender finanzieller, körperlicher und emotionale Probleme, die immer noch nachwirken.
Von Rita Kakelo
(Bearbeitet von S. Noechel)
Windhoek
Vier Männer, die die vergangenen acht Jahre wegen ihrer Beteiligung an der Ermordung von Hans-Jörg Möller im Jahr 2016 hinter Gittern verbracht haben, wurden am Montag von Richterin Dinnah Usiku vom Obergericht zu jeweils 36 Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Panduleni Gotlieb, David Tashiya, David Shekundja und Elly Hinaivali wurden in sechs Anklagepunkten im Zusammenhang mit dem Mord an Möller verurteilt. Sie wurden zu 26 Jahren Haft wegen Mordes, sechs Jahren wegen versuchten Mordes, einem Jahr wegen Verschwörung zum Einbruch mit der Absicht zu rauben, drei Jahren wegen Einbruchs mit der Absicht zu rauben sowie wegen Raubes mit erschwerenden Umständen verurteilt. Die Männer wurden außerdem wegen unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe zu 12 Monaten Gefängnis verurteilt.
Usiku entschied, dass die Strafen für die Verschwörung, den Besitz einer Feuerwaffe und den Raub gleichzeitig mit der Strafe für den Wohnungseinbruch zu verbüßen sind. Darüber hinaus wurde jeder Angeklagte für drei Jahre nach seiner Entlassung für untauglich erklärt, eine Schusswaffe oder Munition zu besitzen. Usiku drückte der Familie Möller ihr Mitgefühl aus und räumte ein, dass keine noch so lange Haftstrafe den geliebten Menschen zurückbringen oder die Folgen des Mordes wiedergutmachen könne. „Die Angeklagten müssen für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden, und das habe ich mit der Verhängung dieser Strafe getan“, so die Richterin.
Tiefgreifende Folgen
Während ihrer Aussage in der Urteilsphase sprach Möllers Ehefrau Carol-Ann über die tiefgreifenden Auswirkungen des Verbrechens. Sie sagte, sie und ihr verstorbener Mann seien seit dem 12. Dezember 2012 verheiratet gewesen. Zum Zeitpunkt seines Todes hatten sie zwei junge Töchter. „Mein Mann war Kapitän zur See, der auch ein Unternehmen leitete, das Touristen umherflog, und eine Firma besaß, die unsere Familie ernährte“, sagte sie. Sie argumentierte, dass der Verlust ihres Mannes einer lebenslangen Strafe für diejenigen gleichkomme, die für seinen vorzeitigen Tod verantwortlich seien. Möller sagte, sie sei vor dem Angriff auf sie und ihre Familie bei guter Gesundheit gewesen.
Sie legte dem Gericht medizinische Unterlagen vor, aus denen hervorging, dass sie seit dem Angriff mit erheblichen finanziellen, körperlichen und emotionalen Problemen zu kämpfen hat. „Ich habe schwere Verletzungen erlitten und muss daher ständig Medikamente einnehmen. Ich kann mein Leben nicht mehr genießen und bin ständig auf Hilfe angewiesen“, sagte sie aus. Sie erzählte auch, dass die Familie nach dem Tod ihres Mannes ihre medizinische Versorgung verloren habe. Ihre Kinder konnten keine Privatschulen mehr besuchen und sind nun auf Stipendien von gutherzigen Samaritern angewiesen.
(Bearbeitet von S. Noechel)
Windhoek
Vier Männer, die die vergangenen acht Jahre wegen ihrer Beteiligung an der Ermordung von Hans-Jörg Möller im Jahr 2016 hinter Gittern verbracht haben, wurden am Montag von Richterin Dinnah Usiku vom Obergericht zu jeweils 36 Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Panduleni Gotlieb, David Tashiya, David Shekundja und Elly Hinaivali wurden in sechs Anklagepunkten im Zusammenhang mit dem Mord an Möller verurteilt. Sie wurden zu 26 Jahren Haft wegen Mordes, sechs Jahren wegen versuchten Mordes, einem Jahr wegen Verschwörung zum Einbruch mit der Absicht zu rauben, drei Jahren wegen Einbruchs mit der Absicht zu rauben sowie wegen Raubes mit erschwerenden Umständen verurteilt. Die Männer wurden außerdem wegen unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe zu 12 Monaten Gefängnis verurteilt.
Usiku entschied, dass die Strafen für die Verschwörung, den Besitz einer Feuerwaffe und den Raub gleichzeitig mit der Strafe für den Wohnungseinbruch zu verbüßen sind. Darüber hinaus wurde jeder Angeklagte für drei Jahre nach seiner Entlassung für untauglich erklärt, eine Schusswaffe oder Munition zu besitzen. Usiku drückte der Familie Möller ihr Mitgefühl aus und räumte ein, dass keine noch so lange Haftstrafe den geliebten Menschen zurückbringen oder die Folgen des Mordes wiedergutmachen könne. „Die Angeklagten müssen für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden, und das habe ich mit der Verhängung dieser Strafe getan“, so die Richterin.
Tiefgreifende Folgen
Während ihrer Aussage in der Urteilsphase sprach Möllers Ehefrau Carol-Ann über die tiefgreifenden Auswirkungen des Verbrechens. Sie sagte, sie und ihr verstorbener Mann seien seit dem 12. Dezember 2012 verheiratet gewesen. Zum Zeitpunkt seines Todes hatten sie zwei junge Töchter. „Mein Mann war Kapitän zur See, der auch ein Unternehmen leitete, das Touristen umherflog, und eine Firma besaß, die unsere Familie ernährte“, sagte sie. Sie argumentierte, dass der Verlust ihres Mannes einer lebenslangen Strafe für diejenigen gleichkomme, die für seinen vorzeitigen Tod verantwortlich seien. Möller sagte, sie sei vor dem Angriff auf sie und ihre Familie bei guter Gesundheit gewesen.
Sie legte dem Gericht medizinische Unterlagen vor, aus denen hervorging, dass sie seit dem Angriff mit erheblichen finanziellen, körperlichen und emotionalen Problemen zu kämpfen hat. „Ich habe schwere Verletzungen erlitten und muss daher ständig Medikamente einnehmen. Ich kann mein Leben nicht mehr genießen und bin ständig auf Hilfe angewiesen“, sagte sie aus. Sie erzählte auch, dass die Familie nach dem Tod ihres Mannes ihre medizinische Versorgung verloren habe. Ihre Kinder konnten keine Privatschulen mehr besuchen und sind nun auf Stipendien von gutherzigen Samaritern angewiesen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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