Mindestlohn soll implementiert werden
Rundu/Windhoek (bw) • Der schon länger von der Regierung geplante flächendeckende und erhöhte Mindestlohn soll noch in diesem Jahr eingeführt werden. Das kündigte der Arbeitsminister Utoni Nujoma am Mittwoch bei der Feier zum Tag der Arbeit in Rundu an. „Der vorgeschlagene nationale Mindestlohn wird nächste Woche dem Kabinett vorgelegt“, teilte Nujoma mit und bestätigte, „Der Mindestlohn wird noch in diesem Jahr in Kraft treten“. Im vergangenen November teilte Nujoma auf dem Kongress der Arbeitergewerkschaft NAFAU mit, dass ein Mindestlohn von 18 N$ pro Stunde anvisiert werde.
Der Minister teilte am Mittwoch ebenfalls mit, dass eine Arbeitsgruppe Änderungen des Arbeitsgesetzes von 2007 vornimmt und voraussichtlich in diesem Monat seine Arbeit abschließen werde. Die Änderungen werden unter anderem das Recht auf Sicherheit und Gesundheitsschutz, sowie das Recht auf Freiheit von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz als gesetzlich geschützte Grundrechte und Freiheiten verankern. Die Änderungen sollen voraussichtlich noch in diesem Jahr dem Parlament vorgelegt werden,
Weitere neue Arbeits- und Beschäftigungsgesetze, die in diesem Jahr eingeführt werden sollen, sind: das Gesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, der Gesetzentwurf zur Entschädigung bei arbeitsbedingten Unfällen und Krankheiten, und Änderungen des Arbeitsvermittlungsgesetzes, des Affirmative Action Gesetzes und des Gesetzes für Sozialversicherung. Die Kommission für soziale Sicherheit (SSC) hat mit der Planung begonnen zur Operationalisierung des nationalen Pensionsfonds, der darauf abzielt Schutz der Arbeitnehmer sowohl im formellen als auch im informellen Sektor zu gewährleisten.
Der Minister teilte am Mittwoch ebenfalls mit, dass eine Arbeitsgruppe Änderungen des Arbeitsgesetzes von 2007 vornimmt und voraussichtlich in diesem Monat seine Arbeit abschließen werde. Die Änderungen werden unter anderem das Recht auf Sicherheit und Gesundheitsschutz, sowie das Recht auf Freiheit von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz als gesetzlich geschützte Grundrechte und Freiheiten verankern. Die Änderungen sollen voraussichtlich noch in diesem Jahr dem Parlament vorgelegt werden,
Weitere neue Arbeits- und Beschäftigungsgesetze, die in diesem Jahr eingeführt werden sollen, sind: das Gesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, der Gesetzentwurf zur Entschädigung bei arbeitsbedingten Unfällen und Krankheiten, und Änderungen des Arbeitsvermittlungsgesetzes, des Affirmative Action Gesetzes und des Gesetzes für Sozialversicherung. Die Kommission für soziale Sicherheit (SSC) hat mit der Planung begonnen zur Operationalisierung des nationalen Pensionsfonds, der darauf abzielt Schutz der Arbeitnehmer sowohl im formellen als auch im informellen Sektor zu gewährleisten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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