Teilsieg für Schimming-Chase
Klage gegen Anfechtung der Vollmacht der Rechtsanwälte abgewiesen
In einem Verfahren gegen eine Richterin des Obergerichts hat das Gericht kürzlich entschieden, dass die Anfechtung der Vollmacht ihrer gesetzlichen Vertreter, sprich Rechtsanwälte, unbegründet sei. Der Richter sieht beide Anwälte als berechtigt und kompetent an.
Von Kristien Kruger
(Bearbeitet von S. Noechel)
Windhoek
In dem Verfahren gegen eine Richterin des Obergerichts, Esi Schimming-Chase, wies das Gericht in der vergangenen Woche, die Behauptung eines Klägers zurück, der erklärte, dass die gesetzlichen Vertreter von Schimming-Chase nicht befugt seien, sie zu vertreten. Hendrik Christian argumentierte, dass Adv. Reinhard Tötemeyer und Gerson Narib, nicht über die notwendige Erlaubnis oder das Recht der Audienz (Right of Audience) verfügen, um Schimming-Chase zu vertreten. Richter David Munsu entschied am 27. Januar, dass Christians Behauptungen unbegründet seien. Er wies daher die Anfechtung zurück.
Christian argumentierte, dass ein Staatsanwalt nicht die erforderliche Befugnis habe, den Antragsgegner zu vertreten. Er stützt diese Behauptung auf Informationen aus einem Buch mit dem Titel „Handbook for the Office of the State Attorney“.
„Nach Angaben in dem Buch kann ein Staatsanwalt nur mit schriftlicher Zustimmung des Leiters der Justizbehörde den Antragsgegner vertreten.“ Munsu stellte fest, dass Christian die bindende Wirkung des oben genannten Lehrbuchs nicht nachweisen könne.
„Der Antragsteller hat auch nicht mitgeteilt, dass er die internen Anforderungen eines Staatsanwaltes kannte und dass diese Anforderungen aus den von ihm angegebenen Gründen nicht erfüllt wurden. Sie hätte die Anwälte der Antragsgegner aufgefordert, ihre Fähigkeit zu beweisen“, so das Gericht.
Christian argumentierte weiter, dass die Anwälte keinen Anspruch auf das Recht zur Anhörung haben und daher nicht vor dem Gericht erscheinen dürften. Richter Munsu wies diese Vorwürfe zurück, und sagte, „eine Person darf und kann vor Gericht auftreten, wenn sie als Rechtsanwalt zugelassen ist.“
Die beiden Anwälte der Beschuldigten haben angegeben, dass sie ordnungsgemäß zugelassen seien. „Ich habe nicht gehört, dass der Antragsteller behauptet hat, sie seien nicht als Rechtsanwälte zugelassen. Da dies nicht der Fall ist, gibt es keine wirkliche Anfechtung", sagte der Richter in seinem Urteil. Laut Munsu konnte Christian seine Behauptungen nicht mit Beweisen untermauern, weshalb er die Anfechtung zurückwies.
Der Hintergrund
Hendrik Christian reichte im Januar des vergangenen Jahres eine Klage gegen Schimming-Chase beim Obergericht in Windhoek ein. Schimming-Chase war vom 20. April 2021 bis zum 21. September Richterin in einer von Christians Gerichtssachen. Nach fünf Monaten hat sie sich von dem Fall in ihrer Position als Richterin zurückgezogen, da sie in 2006 den drittanklagten, die namibische Finanzaufsichtsbehörde (Namibia Financial Institutions Supervisory Authority, Namfisa), in dem damaligen Fall vertreten hatte.
„Die Richterin hat sich fünf Monate lang mit dem Fall befasst und sie hat ihn acht Mal vertagt. Sie versäumte es jedoch, das Gericht über ihre enge Beziehung zum Drittangeklagten zu informieren", heißt es in Christians Erklärung die er im April 2022 (AZ berichtete) am Obergericht eingereicht hatte. Christian zufolge hat sie gegen das Gesetz verstoßen und die Pflichten eines Gerichtsvollziehers nicht mit gebührlicher Unparteilichkeit und Kompetenz erfüllt. Christian fordert, dass Schimming-Chase die Gerichtskosten für die oben genannten Vertagungen tragen soll.
Schimming-Chase hatte die Absichtserklärung, sich gegen Christians Klage zu verteidigen, nicht rechtzeitig bei dem Gericht eingereicht, so dass sie einen Konditionsantrag stellen musste. Christian lehnte den Antrag ab, und diese Sache soll als nächstes in dem Fall verhandelt werden.
(Bearbeitet von S. Noechel)
Windhoek
In dem Verfahren gegen eine Richterin des Obergerichts, Esi Schimming-Chase, wies das Gericht in der vergangenen Woche, die Behauptung eines Klägers zurück, der erklärte, dass die gesetzlichen Vertreter von Schimming-Chase nicht befugt seien, sie zu vertreten. Hendrik Christian argumentierte, dass Adv. Reinhard Tötemeyer und Gerson Narib, nicht über die notwendige Erlaubnis oder das Recht der Audienz (Right of Audience) verfügen, um Schimming-Chase zu vertreten. Richter David Munsu entschied am 27. Januar, dass Christians Behauptungen unbegründet seien. Er wies daher die Anfechtung zurück.
Christian argumentierte, dass ein Staatsanwalt nicht die erforderliche Befugnis habe, den Antragsgegner zu vertreten. Er stützt diese Behauptung auf Informationen aus einem Buch mit dem Titel „Handbook for the Office of the State Attorney“.
„Nach Angaben in dem Buch kann ein Staatsanwalt nur mit schriftlicher Zustimmung des Leiters der Justizbehörde den Antragsgegner vertreten.“ Munsu stellte fest, dass Christian die bindende Wirkung des oben genannten Lehrbuchs nicht nachweisen könne.
„Der Antragsteller hat auch nicht mitgeteilt, dass er die internen Anforderungen eines Staatsanwaltes kannte und dass diese Anforderungen aus den von ihm angegebenen Gründen nicht erfüllt wurden. Sie hätte die Anwälte der Antragsgegner aufgefordert, ihre Fähigkeit zu beweisen“, so das Gericht.
Christian argumentierte weiter, dass die Anwälte keinen Anspruch auf das Recht zur Anhörung haben und daher nicht vor dem Gericht erscheinen dürften. Richter Munsu wies diese Vorwürfe zurück, und sagte, „eine Person darf und kann vor Gericht auftreten, wenn sie als Rechtsanwalt zugelassen ist.“
Die beiden Anwälte der Beschuldigten haben angegeben, dass sie ordnungsgemäß zugelassen seien. „Ich habe nicht gehört, dass der Antragsteller behauptet hat, sie seien nicht als Rechtsanwälte zugelassen. Da dies nicht der Fall ist, gibt es keine wirkliche Anfechtung", sagte der Richter in seinem Urteil. Laut Munsu konnte Christian seine Behauptungen nicht mit Beweisen untermauern, weshalb er die Anfechtung zurückwies.
Der Hintergrund
Hendrik Christian reichte im Januar des vergangenen Jahres eine Klage gegen Schimming-Chase beim Obergericht in Windhoek ein. Schimming-Chase war vom 20. April 2021 bis zum 21. September Richterin in einer von Christians Gerichtssachen. Nach fünf Monaten hat sie sich von dem Fall in ihrer Position als Richterin zurückgezogen, da sie in 2006 den drittanklagten, die namibische Finanzaufsichtsbehörde (Namibia Financial Institutions Supervisory Authority, Namfisa), in dem damaligen Fall vertreten hatte.
„Die Richterin hat sich fünf Monate lang mit dem Fall befasst und sie hat ihn acht Mal vertagt. Sie versäumte es jedoch, das Gericht über ihre enge Beziehung zum Drittangeklagten zu informieren", heißt es in Christians Erklärung die er im April 2022 (AZ berichtete) am Obergericht eingereicht hatte. Christian zufolge hat sie gegen das Gesetz verstoßen und die Pflichten eines Gerichtsvollziehers nicht mit gebührlicher Unparteilichkeit und Kompetenz erfüllt. Christian fordert, dass Schimming-Chase die Gerichtskosten für die oben genannten Vertagungen tragen soll.
Schimming-Chase hatte die Absichtserklärung, sich gegen Christians Klage zu verteidigen, nicht rechtzeitig bei dem Gericht eingereicht, so dass sie einen Konditionsantrag stellen musste. Christian lehnte den Antrag ab, und diese Sache soll als nächstes in dem Fall verhandelt werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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