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Angesichts der überfüllten Haftzellen nehmen Fehlverhalten von Beamten und Korruptionsvorfälle zu.Foto eingesandt.
Angesichts der überfüllten Haftzellen nehmen Fehlverhalten von Beamten und Korruptionsvorfälle zu.Foto eingesandt.

Überfüllte Zellen heizen Fehlverhalten an

Nikanor Nangolo
Rundu (nn/sb) • Die Polizei in Oshana befindet sich in einer ernsten Lage, da überfüllte Haftzellen das System belasten, und einige Beamte bei der Lieferung von Schmuggelware an Häftlinge erwischt worden sind.



Der regionale Polizeikommandant Oshanas, Kommissar Naftal Sakaria, äußerte sich besorgt über die Situation. Er erklärte, dass die Zellen zwar als vorübergehende Hafträume gedacht gewesen seien. Aufgrund des Mangels an Untersuchungshaftanstalten waren die Behörden jedoch gezwungen, sie als langfristige Hafträume zu nutzen.



Sakaria bestätigte außerdem, dass sich die Situation verschlimmert habe, da Polizeibeamte angeblich verbotene Gegenstände wie Alkohol, Drogen und Handys in die Zellen schmuggeln. „Mehrere Beamte wurden wegen der Lieferung von Schmuggelware an Häftlinge angeklagt. Wir arbeiten aktiv daran, dieses Verhalten zu unterbinden”, sagte er.



Ein Gerichtsvollzieher wurde vor zwei Wochen in Ondangwa verhaftet, weil er angeblich Tassenberg-Wein und Zigaretten an einen inhaftierten Verdächtigen geschmuggelt haben soll. Sakaria sagte, dass Maßnahmen bereits gegen den Offizier ergriffen worden seien.



Er fügte hinzu, dass alle Beamten, die sich auf ein solches unethisches Verhalten einlassen, nach den Vorschriften des Polizeigesetzes und der Verordnung 15, die das Verhalten der Polizei regeln, zur Verantwortung gezogen werden.



„Wir halten uns an Vorschriften, die unser Verhalten bestimmen. Sie sehen Strafen vor, wenn ein Beamter wegen eines solchen Fehlverhaltens für schuldig befunden wird”, so Sakaria. Er forderte die Polizeibeamten auf, mit Integrität und Professionalität zu agieren und warnte, dass weitere Vorfälle mit raschen und entschlossenen Maßnahmen beantwortet würden.



„Wir ermutigen die Beamten auch, sich an unsere Grundwerte, wie z. B. das ethische Verhalten, das von einem Polizeibeamten erwartet wird, zu halten. Wird man angeklagt, hat man für die nächsten drei oder vier Jahre ein laufendes internes Verfahren, das einen von der Beförderung ausschließt”, erklärte er.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-16

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