Namfisa befasst sich mit FIMA
Windhoek (ste) • Die Namibische Finanzaufsichtsbehörde (Namfisa) gab am Freitag bekannt, dass sie alle Beiträge und Meinungen vom Finanzsektor sowie aus der Öffentlichkeit über die unlängst bereits im Parlament verabschiedete Verordnung für Finanzinstitute und -Märkte (FIMA) überprüfen und die Ergebnisse noch vor Jahresende mitteilen werde.
Nach einem öffentlichen Aufschrei gegen die Umsetzung der Pensionsregulierungsverordnung, die im „Financial Institutions and Markets Act“ verankert ist, hatte das Finanzministerium im Mai bekanntgegeben, dass es die FIMA vorerst auf Eis legen werde (AZ berichtete). Der Aufschrei beruhte hauptsächlich auf der neuen Bestimmung, dass die bereits zur Seite gelegte Altersversorgung erhalten bleiben muss.
Demnach sollte den Arbeitsnehmern künftig nach einer Kündigung nie mehr als 25% der kumulierten Altersversorgung ausgekehrt werden. Künftig sollten 75% des Ersparten als Altersleistung erhalten bleiben. Das stieß aus verschiedenen Gründen – unter einigen Arbeitnehmern und Arbeitergewerkschaften sowie auch einigen Arbeitgebern – auf heftigen Widerstand, weshalb die für den 1. Oktober festgesetzte Einführung aufgehoben wurde.
Nach einem öffentlichen Aufschrei gegen die Umsetzung der Pensionsregulierungsverordnung, die im „Financial Institutions and Markets Act“ verankert ist, hatte das Finanzministerium im Mai bekanntgegeben, dass es die FIMA vorerst auf Eis legen werde (AZ berichtete). Der Aufschrei beruhte hauptsächlich auf der neuen Bestimmung, dass die bereits zur Seite gelegte Altersversorgung erhalten bleiben muss.
Demnach sollte den Arbeitsnehmern künftig nach einer Kündigung nie mehr als 25% der kumulierten Altersversorgung ausgekehrt werden. Künftig sollten 75% des Ersparten als Altersleistung erhalten bleiben. Das stieß aus verschiedenen Gründen – unter einigen Arbeitnehmern und Arbeitergewerkschaften sowie auch einigen Arbeitgebern – auf heftigen Widerstand, weshalb die für den 1. Oktober festgesetzte Einführung aufgehoben wurde.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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