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Bank of Namibia
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Bankengesetz: Mehr Macht für Zentralbank

Brigitte Weidlich
Windhoek (bw) – Die vom Finanzminister am Montag im Parlament vorgelegten Änderungen für das Bankengesetz verleihen der Bank of Namibia (BoN) mehr Macht und auch der Minister kann zukünftig den Handelsbanken mehr auf die Finger klopfen.

So kann der jeweilige Finanzminister zukünftig die Bankgebühren und Spesen für Handelsbanken festlegen und im Amtsblatt ankündigen. „Es gibt viel Kritik seitens der Öffentlichkeit über zu hohe und augenscheinlich unfaire Gebühren“, sagte Finanzminister Iipumbu Shiimi. Die vom Minister festzulegenden Bankgebühren sollen „verantwortungsvoll durchgeführt werden, ohne die Stabilität der Finanzen zu gefährden.“

Da nur zwei von acht Banken in Namibia mehrheitlich in namibischem Besitz sind, soll auch die Anteilhabe ausländischer Aktionäre geändert werden, um eine gut proportionierte Mischung namibischer und ausländischer Anteilhabe zu ermöglichen. Künftig darf eine einzelne Person nicht mehr als zehn Prozent Anteile in einer Handelsbank besitzen.

„Es wurde mit Besorgnis zur Kenntnis genommen, dass sich die ausländischen Muttergesellschaften in die Verwaltung und die Geschäftsführung der namibischen Filialen einmischen. „Dieser Eingriff wirkt sich negativ auf die institutionelle Unabhängigkeit sowie auf die wirtschaftliche Entwicklung des Landes aus, da kommerzielle Entscheidungen zugunsten ausländischer Interessen statt nationaler Interessen getroffen werden“, sagte Shiimi.

Die Befugnisse der Aufsichtsräte von Banken sollen gestärkt werden, um die Unabhängigkeit bei der Ausübung ihrer treuhänderischen Aufgaben zu gewährleisten. Die Zentralbank erhält ein erweitertes Mandat, um Mitglieder von Aufsichtsräten bei Handelsbanken zu suspendieren oder zu entlassen. Das gilt auch für leitende Angestellte der Banken, wenn bei letzteren ein Verdacht auf illegale Aktivitäten besteht.

In dem 126 Seiten langen Gesetzentwurf ist auch vorgeschrieben, dass Bankinstitute im Falle finanzieller Schieflage Wiederherstellungspläne erstellen und aufrecht erhalten müssen.

Personen, die durch die Entscheidungen der Bank of Namibia benachteiligt werden, können künftig bei einem Berufungsausschuss ihre Beschwerden einreichen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-15

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