Geldstrafe gegen Gamma Investments
Bei Fusion gegen Meldepflicht verstoßen: eine Million N$ zu zahlen
Der Gouverneur der Bank von Namibia, Johannes !Gawaxab, muss gemeinsam mit zwei anderen Parteien eine Geldstrafe in Höhe von einer Million N$ zahlen. !Gawaxab, Ismael Gei-Khoibeb und Gamma Investment CC hatten eine Unternehmenstransaktion ohne Meldung bei der Wettbewerbskommission durchgeführt. Diese scheint !Gawaxab nicht zum ersten Mal umgangen zu haben.
Von Mariud Nangula, Windhoek
Die namibische Wettbewerbskommission (NaCC) hat gegen Johannes !Gawaxab, Ismael Gei-Khoibeb und Gamma Investments CC eine Geldstrafe in Höhe von eine Million N$ verhängt, weil sie eine Fusion ohne vorherige Genehmigung der Kommission durchgeführt haben. Dieser Schritt erfolgte, nachdem eine Untersuchung der Kommission ergeben hatte, dass die Parteien gegen das Wettbewerbsgesetz von 2003 verstoßen hätten. !Gawaxab ist der Gouverneur der Bank von Namibia (BoN) und somit der höchste Bankier Namibias. Ismael Gei-Khoibeb ist der Vorsitzende der Investmentfirma Eos Capital Namibia, welche Firma !Gawaxab bekannterweise einst mitbegründet hatte. Seine Beteiligung soll !Gawaxab laut der Zeitung Namibian ohne Genehmigung der Wettbewerbskommission an Gei-Khoibeb abgestossen haben.
In einer von der Kommission veröffentlichten Erklärung räumten die Parteien ein, dass !Gawaxab am 10. Juni 2020 seinen Anteil an Gamma an Gei-Khoibeb verkauft habe – eine Transaktion, die dazu führte, dass Gei-Koibeb eine Mehrheitsbeteiligung erlangte. Damit erfüllte sie die Kriterien für einen Zusammenschluss gemäß dem Gesetz und überschritt die vorgeschriebenen Anmeldeschwellen, was die Parteien der Kommission nicht mitteilten. „Die Untersuchung der Kommission ergab, dass die Parteien gegen Abschnitt 44 in Verbindung mit den Abschnitten 51 und 53 des Wettbewerbsgesetzes verstoßen haben", heißt es in der Erklärung.
Daraufhin erklärten sich die Parteien bereit, die Angelegenheit durch die Zahlung der Geldbuße in Höhe von einer Million N$ und die Umsetzung eines Programms zur Einhaltung des Wettbewerbsrechts in Namibia zu regeln. Die Vergleichsvereinbarung zwischen den Parteien und der Kommission wurde am 30. April dieses Jahres durch einen Beschluss des Obergerichts angeordnet, was den Abschluss des Verfahrens gegen die Parteien wegen der ausstehenden Einhaltung der Vorschriften markiert, heißt es in der Erklärung.
Vorbeugende Maßnahmen
Nach Ansicht der Kommission dienen die Fusionskontrollvorschriften als Präventivmaßnahme gegen die Konsolidierung von Marktmacht und gewährleisten ein optimales Funktionieren des Marktes. Durch die Vorhersage wirtschaftlicher Auswirkungen und die Regulierung der Marktstruktur zielten diese Vorschriften darauf ab, den Wettbewerb zu schützen und die Unternehmen daran zu hindern, ihre marktbeherrschende Stellung durch Praktiken wie Preiserhöhungen, Änderungen des Dienstleistungsniveaus oder Änderungen der Produktqualität zu missbrauchen, heißt es in der Erklärung. Die Kommission mahnte auch, wenn die Beteiligten „nicht sicher sind, ob die von ihnen angestrebten Transaktionen anmeldepflichtig sind oder nicht, ermutigt die Kommission die Beteiligten, sich an die Kommission zu wenden und eine beratende Stellungnahme einzuholen, bevor sie fortfahren."
Die namibische Wettbewerbskommission (NaCC) hat gegen Johannes !Gawaxab, Ismael Gei-Khoibeb und Gamma Investments CC eine Geldstrafe in Höhe von eine Million N$ verhängt, weil sie eine Fusion ohne vorherige Genehmigung der Kommission durchgeführt haben. Dieser Schritt erfolgte, nachdem eine Untersuchung der Kommission ergeben hatte, dass die Parteien gegen das Wettbewerbsgesetz von 2003 verstoßen hätten. !Gawaxab ist der Gouverneur der Bank von Namibia (BoN) und somit der höchste Bankier Namibias. Ismael Gei-Khoibeb ist der Vorsitzende der Investmentfirma Eos Capital Namibia, welche Firma !Gawaxab bekannterweise einst mitbegründet hatte. Seine Beteiligung soll !Gawaxab laut der Zeitung Namibian ohne Genehmigung der Wettbewerbskommission an Gei-Khoibeb abgestossen haben.
In einer von der Kommission veröffentlichten Erklärung räumten die Parteien ein, dass !Gawaxab am 10. Juni 2020 seinen Anteil an Gamma an Gei-Khoibeb verkauft habe – eine Transaktion, die dazu führte, dass Gei-Koibeb eine Mehrheitsbeteiligung erlangte. Damit erfüllte sie die Kriterien für einen Zusammenschluss gemäß dem Gesetz und überschritt die vorgeschriebenen Anmeldeschwellen, was die Parteien der Kommission nicht mitteilten. „Die Untersuchung der Kommission ergab, dass die Parteien gegen Abschnitt 44 in Verbindung mit den Abschnitten 51 und 53 des Wettbewerbsgesetzes verstoßen haben", heißt es in der Erklärung.
Daraufhin erklärten sich die Parteien bereit, die Angelegenheit durch die Zahlung der Geldbuße in Höhe von einer Million N$ und die Umsetzung eines Programms zur Einhaltung des Wettbewerbsrechts in Namibia zu regeln. Die Vergleichsvereinbarung zwischen den Parteien und der Kommission wurde am 30. April dieses Jahres durch einen Beschluss des Obergerichts angeordnet, was den Abschluss des Verfahrens gegen die Parteien wegen der ausstehenden Einhaltung der Vorschriften markiert, heißt es in der Erklärung.
Vorbeugende Maßnahmen
Nach Ansicht der Kommission dienen die Fusionskontrollvorschriften als Präventivmaßnahme gegen die Konsolidierung von Marktmacht und gewährleisten ein optimales Funktionieren des Marktes. Durch die Vorhersage wirtschaftlicher Auswirkungen und die Regulierung der Marktstruktur zielten diese Vorschriften darauf ab, den Wettbewerb zu schützen und die Unternehmen daran zu hindern, ihre marktbeherrschende Stellung durch Praktiken wie Preiserhöhungen, Änderungen des Dienstleistungsniveaus oder Änderungen der Produktqualität zu missbrauchen, heißt es in der Erklärung. Die Kommission mahnte auch, wenn die Beteiligten „nicht sicher sind, ob die von ihnen angestrebten Transaktionen anmeldepflichtig sind oder nicht, ermutigt die Kommission die Beteiligten, sich an die Kommission zu wenden und eine beratende Stellungnahme einzuholen, bevor sie fortfahren."
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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