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Bank of Namibia Foto: AZ-Archiv
Bank of Namibia Foto: AZ-Archiv

Namibia erzielt Fortschritte

Bericht der internationalen Finanzwachbehörde vorgelegt
Das Financial Intelligence Centre der namibischen Zentralbank bemüht sich derzeit so schnell wie möglich von der grauen Liste der internationalen Aufsichtsbehörde Financial Action Task Force (FATF) gestrichen zu werden.
Brigitte Weidlich
Von Brigitte Weidlich

Windhoek

Namibia arbeitet intensiv an der Verbesserungen seiner Gesetze, Regelwerke und Maßnahmen, um gegen mutmaßliche Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung vorzugehen.

Das Financial Intelligence Centre (FIC) der Bank of Namibia (BoN) hat einer internationalen Aufsichtsbehörde daher freiwillig einen Bericht über ihre Fortschritte in dieser Angelegenheit zugesandt. Ein weiteres Treffen ist für den Oktober 2024 vorgesehen.

„Eine früher als erforderliche Berichterstattung, kann eine Streichung des Eintrag eines Landes von der grauen Liste beschleunigen, wenn wirksame Fortschritte festgestellt werden können“, teilte das Financial Intelligence Centre zum Ende der vergangenen Woche mit.

Die Financial Action Task Force (FATF) – die weltweite Aufsichtsbehörde gegen Geldwäsche, Proliferationsfinanzierung und Terrorismusfinanzierung – setzt internationale Normen, die diese illegalen Aktivitäten verhindern sollen. Die FATF hatte Namibia bewertet und Schlupflöcher sowie Mängel im System festgestellt.

Die FATF untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen und Richtlinien eines Landes sowie deren Angemessenheit. Ein Bericht über die Ergebnisse dieser Evaluierung Namibias wurde im September 2022 von der Anti-Geldwäschegruppe des östlichen und südlichen Afrikas (ESAAMLG), deren Mitglied Namibia ist, angenommen. Der Bericht nannte 72 empfohlene Maßnahmen, die im Zeitraum von zwölf Monaten – bis Oktober 2023 – umgesetzt werden mussten. Namibia hatte nicht alle Empfehlungen umsetzen können und wurde im Februar 2024 auf die graue Liste der FATF gesetzt.

Wie der Chef des FIC, Bryan Eiseb, erklärte, müssen Länder, auch wenn sie ein Gesetz gegen Geldwäsche haben, unter anderem Nachweise erbringen, dass ihre Behörden solche Gesetze durch strafrechtliche Verurteilungen und Vermögensbeschlagnahmungen wirksam umgesetzt haben.

Im Januar 2024 berichtete Namibia der FATF über die Fortschritte bei der Umsetzung von 72 empfohlenen Maßnahmen. Rund 59 davon konnten wirksam umgesetzt werden. Mit dem neuen, freiwilligen Fortschrittsbericht hofft Namibia, bald von der grauen Liste genommen zu werden.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-26

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