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Bank of Namibia
Bank of Namibia

Namibia muss Maßnahmen gegen Geldwäsche verbessern

Brigitte Weidlich
Windhoek (bw) - Namibia soll dringend konsequenter gegen Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung angehen, sonst droht der Eintrag auf einer internationalen „grauen Liste“ (grey list). Die Frist laufe Ende Oktober ab.

Namibias Zentralbank, die Bank of Namibia (BoN), bietet seit gestern in ihrem Auditorium tägliche öffentliche Anhörungen für Vertreter des Finanzsektors, die bis Freitagmorgen dauern, an.

Die Zeit drängt, nachdem im September 2022 ein Bericht von der finanzielle Arbeitsgruppe (Financial Action Task Force (FATF)) der Vereinten Nationen veröffentlicht wurde. Die FATF überprüft UN-Mitgliedsstaaten, ob diesbezügliche Resolutionen des UN-Sicherheitsrates und Empfehlungen der FATF durchgeführt werden.

Namibia unterzog sich einer zweiten Bewertung der FATF, die in ihrem Bericht auch einen Mangel an Verständnis für Terrorismusfinanzierung festgestellt hatte.

Um eine mögliche anstehende intensive FATF-Überprüfung zu vermeiden und den Eintrag auf der grauen Liste, hat das Financial Intelligence Centre (FIC) von BoN nun die Aufgabe übernommen, alle angegebenen Mängel zu beheben. Im Juli soll ein Zwischenbericht an die FATF gesendet werden.

Ein Eintrag in die graue Liste bedeutet, dass die FATF die Finanztransaktionen Namibias genau überwachen würde. Dadurch könnte Namibias Finanzsystem Reputationsschäden erleiden, ebenso könnte das negative Auswirkungen auf ausländische Direktinvestitionen und Kapitalflüsse haben.

Der Zentralbank zufolge hat das Kabinett im vergangenen Dezember das Erstellen eines nationalen Aktionsplans gutgeheißen, der Maßnahmen enthält, sowie Änderungen von rund elf Gesetzen, darunter das Financial Intelligence Act von 2012 und die Gesetze zur Verhütung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität und terroristischen Aktivitäten. Auch das Firmengesetz von Closed Corporations (CC) sollen geändert werden. Für die beiden letzteren Gesetze hatte schon vorige Woche ein sechstägiges Seminar stattgefunden.

Firmen und die Öffentlichkeit können täglich ab 9 Uhr bis Freitag die Anhörungen besuchen und Kommentare zu den Änderungsvorschlägen und Gesetzesentwürfen liefern.

Für E-Kopien der Dokumente und schriftliche Kommentare (bis 20. Februar 10 Uhr) kann das FIC per Email kontaktiert werden unter [email protected] und [email protected].

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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