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Die EU veranstaltet gemeinsam mit dem FIC einen Workshop zur Verbesserung der Finanzstandards in Namibia. Fotos: EU
Die EU veranstaltet gemeinsam mit dem FIC einen Workshop zur Verbesserung der Finanzstandards in Namibia. Fotos: EU

EU gibt Finanzworkshop

Nach Greylisting: EU unterstützt Namibia in der Verbesserung der Finanzstandards
Namibia wurde im Februar auf die graue Liste der FATF gesetzt und muss sich in seinen Bemühungen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verbessern. Dabei hilft die EU mit einem Workshop für Vertreter der namibischen Finanzwelt.
Katharina Moser
Von Katharina Moser, Windhoek

Die Europäische Union unterstützt Namibia im Kampf gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und andere Finanzverbrechen. Als Reaktion auf das Greylisting Namibias im Februar dieses Jahres veranstaltet die EU diese Woche einen Workshop zur Fortbildung institutioneller Vertreter Namibias. Der Workshop richtet sich spezifisch an namibische Verantwortliche, welche in der Analyse von Finanzinformationen, bei Ermittlungen und Strafverfolgung im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie im Aufspüren und Wiedererlangen von Erträgen aus Straftaten tätig sind.

Der Workshop, der Teil des EU-finanzierten AML-CFT ESCAY-Projekts ist und die ganze Woche andauern wird, wurde gemeinsam mit dem namibischen Financial Intelligence Centre (FIC) organisiert. Namibia hatte infolge des Greylistings die Delegation der EU zuvor gebeten, technische Unterstützung zu gewährleisten, um die Mängel in der namibischen Finanzwelt zu beheben, die zum Greylisting durch die FATF geführt hatten.

Nach Informationen der EU nahmen bislang über 30 Vertreter an dem Workshop teil. Teilnehmer kamen aus der namibischen Polizei, der Antikorruptionskommission, dem Namibia Central Intelligence Service (NCIS), dem Büro des Generalstaatsanwalts (OPG), der Namibia Financial Institutions Supervisory Authority (Namfisa), der Namibia Revenue Agency (NamRA), dem National Payments System and Financial Surveillance, der Bankenaufsicht der Bank of Namibia und dem Financial Intelligence Centre. Das Schulungsteam soll Namibia dabei unterstützen, die internationalen Standards in den Bereichen Geldwäschebekämpfung, Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und Bekämpfung der Proliferationsfinanzierung einzuhalten.

Namibia macht Fortschritte

„Wesentliche der empfohlenen Maßnahmen wurden bisher umgesetzt, jedoch gibt es in Namibia noch wichtige Bereiche des Aktionsplans, die umgesetzt werden sollten, um die im Bericht über die gegenseitige Bewertung von 2022 festgestellten Mängel zu beheben und die FATF-Standards zu erfüllen“, heißt es in einer Mitteilung der EU.

Der Workshop sei „ein Beweis für die hervorragende Zusammenarbeit zwischen dem Financial Intelligence Center, dem ECSAY-Team und meinem Team in der EU-Delegation“, so die EU-Botschafterin in Namibia, Ana Beatriz Martins. „Er ist auch ein Beweis für die Entschlossenheit Namibias, die Empfehlungen der FATF dringend und vorrangig umzusetzen! Namibia hat bei der Umsetzung des FATF-Aktionsplans in den letzten Monaten keine Zeit verloren und befindet sich auf einem sehr positiven Weg.“

Namibia habe seitdem legislative Reformen durchgeführt, indem es vier neue Gesetze eingeführt und neun Gesetze angepasst habe. Es habe Schlüsselinstitutionen gestärkt, untersuche verstärkt Risikofaktoren und verbessere seine Kooperation mit internationalen Partnern.

Auch Bryan Eiseb, Direktor des FIC, lobte die Zusammenarbeit und bezeichnete den Workshop als „Training von unschätzbarem Wert“.

Greylisting

Greylisting bedeutet im Finanzbereich, dass die Financial Action Task Force (FATF), eine von der G7 gegründete internationale Institution, die Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Finanzierung von Massenvernichtungswaffen setzt und ihre Einhaltung durch die Mitgliedsstaaten prüft, ein Land einer strengeren wirtschaftlichen Überwachung und Regulierung unterstellt. Das bedeutet, dass das Land die Standards der FATF zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nicht vollständig erfüllt, sich aber ernsthaft darum bemüht.

Obwohl auf Greylisting keine offiziellen Sanktionen folgen, kann es sich negativ auf die Wirtschaft und den Ruf auswirken und den Finanzsektor eines Landes sowie die internationale Hilfe beeinträchtigen, wie das U4 Anti-Corruption Resource Centre des Chr. Michelsen Institute in Norwegen erklärt. Die schwerwiegendste Folge ist eine potenzielle Aufnahme in die Schwarze Liste, die Sanktionen nach sich zieht und dem Ruf eines Landes, das sich nicht an die Vorgaben hält, erheblichen Schaden zufügt. Länder, die auf der grauen Liste stehen, zeigen oft politisches Engagement, seine Finanzstandards zu verbessern, und verlassen zumeist innerhalb von fünf Jahren die Liste wieder.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-14

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