Oberrichter gibt N/a’anku sê recht
MEFT darf Genehmigungen nicht grundlos vorenthalten
Die einstweilige Verfügung, die sich die N/a'anku sé-Stiftung im Obergericht erstritten hatte, wird als Gerichtsbefehl bestätigt. N/a'anku sê ist nun rechtmäßiger Besitzer der REST-Vögel und der Umweltminister wird sich künftig rechtfertigen müssen, wenn er eine Genehmigung im Rahmen der veralteten Naturschutzverordnung von 1975 vorenthält.
Von Frank Steffen, Windhoek
Oberrichter George Coleman erklärte in seinem Urteil am vergangenen Donnerstag (dem 9. März) einen Teil des Paragrafen 83 der Naturschutzverordnung von 1975 für verfassungswidrig und unzulässig und bestätigte eine vorige einstweilige Verfügung, laut der die N/a’anku sê-Stiftung gefährdete Vögel, die vorher von dem „Rare and Endangered Species Trust“ (REST) gehegt worden waren, übernehmen durfte beziehungsweise in ihr Hegegebiet verlegen durfte.
Es ging dabei vor allem um drei Kap-Geier, welche als „meist-gefährdete Geier-Art“ in Namibia gilt. Ein Paar sorgte im Vorjahr für Schlagzeilen, als es in Gefangenschaft den Geier „Phoenix“ ausgebrütet hatte. „Das Überleben von Phoenix ist für die weltweite Erhaltung dieser Art von entscheidender Bedeutung“, hatte N/a'anku sê vor Gericht behauptet.
Im Paragrafen 82(1) der Verordnung heißt es: „Niemand ist berechtigt, einen Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis, Lizenz, Registrierung, Genehmigung, Erlaubnis oder Befreiung geltend zu machen, die nach dieser Verordnung erforderlich ist oder erteilt werden kann, und der Minister ist nicht verpflichtet, Gründe für die Verweigerung der Erteilung oder Ausstellung einer solchen Erlaubnis, Lizenz, Registrierung, Genehmigung, Erlaubnis oder Befreiung anzugeben." Es ist der letzte Satz, den Oberrichter Coleman als verfassungswidrig achtet, er verlangt dem Minister eine Erklärung ab. Dieser dürfe nicht einen Antrag ohne triftigen Grund ablehnen. Darum hat der Richter auch dem MEFT die Kosten aufgebrummt.
Vögel werden geflogen
Die AZ war dabei, als am 3. Januar die Vögel aus den Gehegen von REST (gleich außerhalb der Ortschaft Outjo im zentralen Norden des Landes) in das N/a’anku sê-Hegegebiet (Luftlinie knapp 35 Kilometer nordöstlich von Windhoek) verlegt wurden. Jan Friede, Pilot und Firmeninhaber von African Profile Safaris hatte zu diesem Zweck einige Sitze seines geliebten Flugzeuges, einer Cessna Caravan, ausbauen müssen. Morgens in aller Frühe startete der Flug in Windhoek, damit die Vögel möglichst früh eingefangen und verladen werden konnten – zur Mittagszeit waren alle Vögel in ihren neuen Quartieren auf N/a’anku sê untergebracht.
Man hatte eigens für die Vögel neue Gehege gebaut und diese waren ansehnlich geräumiger ihre vorigen Käfige bei REST. Dies geschah unter dem wachsamen Auge von Dr. Maaike de Schepper, der Veterinärbeamtin von N/a’anku sê. De Schepper war auch bei der Verladung sowie dem Flug und der Entlassung in die neuen Gehege ständig mit dabei.
Alle Anwesenden – inklusive des MEFT-Vertreters André Burger – standen regelrecht in Ehrfurcht und beobachteten mit welcher Fertigkeit und Ruhe die REST-Gründerin, Maria Diekmann, einen Vogel nach dem anderen einfing und in einen eigenen Transportkäfig sperren konnte. Phoenix selbst ist kein kleiner Vogel mehr und so wanderte er genau wie seine Eltern (Halle und Nesher) in einen großen Käfig. Ebenfalls auf die Reise begaben sich die Habichtsadler (Tawny Eagle) Tom und Acquila, Gaukler (Terathopius ecaudatus) Ollie, der afrikanische Savannen-Adler Pirate sowie ein Riesenuhu – genannt Big Boy – und die Fleckenohr-Eule Mohn.
N/a‘anku sê war gegen das Ministerium für Umwelt, Forstwirtschaft und Tourismus (MEFT) vor Gericht gezogen, weil das Ministerium ihm verbieten wollte die Vögel von REST zu übernehmen. REST hatte seinen Betrieb aufgelöst und wollte N/a’anku sê die Tiere überlassen, doch der Minister hatte dafür nicht die angeblich nötige Erlaubnis und auch keine Transportgenehmigung erteilt.
Namibia verliert Umweltschützerin
Während eines Privatgesprächs mit Diekmann, zeigte sich die REST-Vertreterin sehr verbittert. Das MEFT habe ihr seit einigen Jahren die Genehmigungen vorenthalten, hatte ihr aber immer versichert, dass aber ihre Anträge bearbeitet würden. „Dann wurde plötzlich eine Razzia auf dem REST-Gelände ausgeführt und weil man nichts fand, wurden die Pangolin-Felle, die Teil meiner Studien waren, beschlagnahmt! Bis heute hat man mir diese Abnahme nicht schriftlich bestätigt und auch nicht die Razzia erklärt“, berichtete Diekmann. Sie habe die Nase gestrichen voll und werden nun das viele Geld, dass sie für REST eingesammelt habe, einem neuen Zweck zuführen: „Man hat mich nach Ghana eingeladen und dort werde ich mich für die Schuppentiere einsetzen. Namibia sieht mich nicht wieder!“
MEFT-Minister Pohamba Shifeta hatte dem Obergericht nahegelegt: „Die Natur reguliert sich selbst, wenn es um kranke oder verletzte Tiere geht. Ich glaube, das ist es, worum es beim ‚Kreislauf des Lebens‘ geht.“ Es sei unnatürlich wilde Tiere zu hegen und zu pflegen, die permanente Behinderungen hätten. In der Tat haben außer den drei Kap-Geiern, alle anderen Vögel die eine oder andere Behinderung, sodass sie keine Chance auf permanente Freiheit haben. Das MEFT betrachtete jedenfalls die Schenkung der Vögel durch REST an N/a'anku sê als ungültig, weil REST an erster Stelle nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügt hatte, diese Vögel anzuhalten.
Auch die vorenthaltene Genehmigung Diekmanns – im Grunde eine Verlängerung, denn Diekmann hatte die Vögel jahrelang angehalten – wird durch das ergangene Urteil zu einem Versäumnis des MEFTs.
Oberrichter George Coleman erklärte in seinem Urteil am vergangenen Donnerstag (dem 9. März) einen Teil des Paragrafen 83 der Naturschutzverordnung von 1975 für verfassungswidrig und unzulässig und bestätigte eine vorige einstweilige Verfügung, laut der die N/a’anku sê-Stiftung gefährdete Vögel, die vorher von dem „Rare and Endangered Species Trust“ (REST) gehegt worden waren, übernehmen durfte beziehungsweise in ihr Hegegebiet verlegen durfte.
Es ging dabei vor allem um drei Kap-Geier, welche als „meist-gefährdete Geier-Art“ in Namibia gilt. Ein Paar sorgte im Vorjahr für Schlagzeilen, als es in Gefangenschaft den Geier „Phoenix“ ausgebrütet hatte. „Das Überleben von Phoenix ist für die weltweite Erhaltung dieser Art von entscheidender Bedeutung“, hatte N/a'anku sê vor Gericht behauptet.
Im Paragrafen 82(1) der Verordnung heißt es: „Niemand ist berechtigt, einen Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis, Lizenz, Registrierung, Genehmigung, Erlaubnis oder Befreiung geltend zu machen, die nach dieser Verordnung erforderlich ist oder erteilt werden kann, und der Minister ist nicht verpflichtet, Gründe für die Verweigerung der Erteilung oder Ausstellung einer solchen Erlaubnis, Lizenz, Registrierung, Genehmigung, Erlaubnis oder Befreiung anzugeben." Es ist der letzte Satz, den Oberrichter Coleman als verfassungswidrig achtet, er verlangt dem Minister eine Erklärung ab. Dieser dürfe nicht einen Antrag ohne triftigen Grund ablehnen. Darum hat der Richter auch dem MEFT die Kosten aufgebrummt.
Vögel werden geflogen
Die AZ war dabei, als am 3. Januar die Vögel aus den Gehegen von REST (gleich außerhalb der Ortschaft Outjo im zentralen Norden des Landes) in das N/a’anku sê-Hegegebiet (Luftlinie knapp 35 Kilometer nordöstlich von Windhoek) verlegt wurden. Jan Friede, Pilot und Firmeninhaber von African Profile Safaris hatte zu diesem Zweck einige Sitze seines geliebten Flugzeuges, einer Cessna Caravan, ausbauen müssen. Morgens in aller Frühe startete der Flug in Windhoek, damit die Vögel möglichst früh eingefangen und verladen werden konnten – zur Mittagszeit waren alle Vögel in ihren neuen Quartieren auf N/a’anku sê untergebracht.
Man hatte eigens für die Vögel neue Gehege gebaut und diese waren ansehnlich geräumiger ihre vorigen Käfige bei REST. Dies geschah unter dem wachsamen Auge von Dr. Maaike de Schepper, der Veterinärbeamtin von N/a’anku sê. De Schepper war auch bei der Verladung sowie dem Flug und der Entlassung in die neuen Gehege ständig mit dabei.
Alle Anwesenden – inklusive des MEFT-Vertreters André Burger – standen regelrecht in Ehrfurcht und beobachteten mit welcher Fertigkeit und Ruhe die REST-Gründerin, Maria Diekmann, einen Vogel nach dem anderen einfing und in einen eigenen Transportkäfig sperren konnte. Phoenix selbst ist kein kleiner Vogel mehr und so wanderte er genau wie seine Eltern (Halle und Nesher) in einen großen Käfig. Ebenfalls auf die Reise begaben sich die Habichtsadler (Tawny Eagle) Tom und Acquila, Gaukler (Terathopius ecaudatus) Ollie, der afrikanische Savannen-Adler Pirate sowie ein Riesenuhu – genannt Big Boy – und die Fleckenohr-Eule Mohn.
N/a‘anku sê war gegen das Ministerium für Umwelt, Forstwirtschaft und Tourismus (MEFT) vor Gericht gezogen, weil das Ministerium ihm verbieten wollte die Vögel von REST zu übernehmen. REST hatte seinen Betrieb aufgelöst und wollte N/a’anku sê die Tiere überlassen, doch der Minister hatte dafür nicht die angeblich nötige Erlaubnis und auch keine Transportgenehmigung erteilt.
Namibia verliert Umweltschützerin
Während eines Privatgesprächs mit Diekmann, zeigte sich die REST-Vertreterin sehr verbittert. Das MEFT habe ihr seit einigen Jahren die Genehmigungen vorenthalten, hatte ihr aber immer versichert, dass aber ihre Anträge bearbeitet würden. „Dann wurde plötzlich eine Razzia auf dem REST-Gelände ausgeführt und weil man nichts fand, wurden die Pangolin-Felle, die Teil meiner Studien waren, beschlagnahmt! Bis heute hat man mir diese Abnahme nicht schriftlich bestätigt und auch nicht die Razzia erklärt“, berichtete Diekmann. Sie habe die Nase gestrichen voll und werden nun das viele Geld, dass sie für REST eingesammelt habe, einem neuen Zweck zuführen: „Man hat mich nach Ghana eingeladen und dort werde ich mich für die Schuppentiere einsetzen. Namibia sieht mich nicht wieder!“
MEFT-Minister Pohamba Shifeta hatte dem Obergericht nahegelegt: „Die Natur reguliert sich selbst, wenn es um kranke oder verletzte Tiere geht. Ich glaube, das ist es, worum es beim ‚Kreislauf des Lebens‘ geht.“ Es sei unnatürlich wilde Tiere zu hegen und zu pflegen, die permanente Behinderungen hätten. In der Tat haben außer den drei Kap-Geiern, alle anderen Vögel die eine oder andere Behinderung, sodass sie keine Chance auf permanente Freiheit haben. Das MEFT betrachtete jedenfalls die Schenkung der Vögel durch REST an N/a'anku sê als ungültig, weil REST an erster Stelle nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügt hatte, diese Vögel anzuhalten.
Auch die vorenthaltene Genehmigung Diekmanns – im Grunde eine Verlängerung, denn Diekmann hatte die Vögel jahrelang angehalten – wird durch das ergangene Urteil zu einem Versäumnis des MEFTs.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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