Urteil bahnt Weg für LGBTQ
Oberstes Gericht erkennt gleichgeschlechtliche Beziehungen an
Namibias Oberstes Gericht erkennt die Ehen von Namibiern an, die im Ausland gleichgeschlechtliche Partner geheiratet haben. Damit öffnet der Oberste Gerichtshof erstmals auch die künftige Möglichkeit einer Anerkennung von Adoptivkindern, die im Ausland adoptiert worden sind, und selbst die gleichgeschlechtliche Eheschließung in Namibia rückt in den Fokus.
Von Irene-Mari van der Walt
(Bearbeitet von F. Steffen)
Windhoek
Die Freude schlug gestern im Obersten Gericht Namibias hohe Wogen, nachdem Namibias Richterpräsident im Obersten Gerichtshof, Peter Shivute (er steht seit 1. Dezember 2004 dem Obersten Gerichtshof vor), sein Urteil verlesen hatte und damit gleichgeschlechtliche Ehen in Namibia anerkannte.
Laut dem im Obersten Gerichtshof in Windhoek verkündeten Urteil werden künftig die ausländischen Ehepartner von zwei namibischen Bürgern in gleichgeschlechtlichen Beziehungen als solche anerkennt. „Nach sieben Jahren Kampf wissen wir nun, dass Anita künftig Namibia ihr Zuhause nennen kann. Wir haben nicht nur für uns gewonnen, sondern auch für andere Lesben und Schwule“, sagte Anette Seiler kurz nach dem Urteil in einem Gespräch mit NMH.
Offensichtliche Erleichterung
Es sei ein Seufzer der Erleichterung für die Familie, so Seiler. „Wir müssen uns nicht mehr ständig um nächste Schritte sorgen, wie wir es in den letzten sieben Jahren getan haben. Wir können nun mit unserem Leben weitermachen in dem Wissen, dass wir in Namibia bleiben dürfen“, sagte sie.
Anita Seiler-Lilles, eine deutsche Staatsbürgerin, und Daniel Digashu, ein südafrikanischer Staatsbürger, kämpften jahrelang um ihr Aufenthaltsrecht in Namibia, nachdem sie vorher beide im Ausland namibische Staatsbürger geheiratet hatten. Bisher waren ihre Ehen nicht vom Staat anerkannt worden. Seiler-Lilles ist mit der Namibierin Anette Seiler verheiratet und Digashu ist mit dem Namibier Johann Potgieter verheiratet. Digashu und Potgieter sind ferner die Adoptiveltern eines 14-jährigen Jungen.
In dem von vier Richtern des Obersten Gerichtshofs unterzeichneten Urteil wurde angeordnet, dass das Innenministerium die Ehen sowohl des Digashu- als auch des Seiler-Paares anerkennt und somit sowohl Daniel Digashu als auch Anita Seiler-Lilles als rechtmäßige Ehepartner anerkannt werden. Digashu berichtete, dass er in den letzten sechs Jahren ständig sein Besuchervisum habe erneuern müssen, um bei seiner Familie in Namibia zu sein. Von nun an wird er die gleichen Rechte haben wie ein ausländischer Ehepartner in einer heterosexuellen Beziehung.
„Ich bin sehr erleichtert und erfreut über die Möglichkeiten für andere gleichgeschlechtliche Paare, insbesondere Namibier“, sagte Digashu. „Wir können nun als Familie reisen, ohne Angst und schlechte Behandlung an Grenzübergängen. Dieses Urteil gibt uns die Freiheit, Dinge zu tun, die durch ein Besuchervisum eingeschränkt waren. Ich konnte unter anderem kein Einkommen verdienen.“
Ein Sieg für LGBTQ
„Zum ersten Mal in der Geschichte werden unsere Ehen und Familienbände in Namibia gleichberechtigt anerkannt“, sagte Rodelio Lewis, LGBTQ -Aktivist und Gründer von Drag Night Namibia. „Ich glaube nicht, dass jemand diesen Moment in Worte fassen kann, es ist einfach surreal. Mein Verstand kann es immer noch nicht fassen. Durch dieses Urteil wird sich unser siebenjähriges Kind, das innerlich so verwirrt war, willkommen fühlen“, teilte der offensichtlich emotionale Lewis mit. Dies sei ein symbolischer Sieg für die LGBTQ -Gemeinschaft in Namibia.
Auch Phillip Lühl, ein Namibier in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung mit einem mexikanischen Bürger, Guillermo Delgado, zeigte sich begeistert und glaubt, dass dieses Urteil einen Präzedenzfall schafft, und somit seine Ehe mit Delgado anerkannt wird. Das Paar hatte in Südafrika geheiratet und ist seitdem in Gerichtsverfahren zur Aufenthaltsberechtigung für Sohn Yona (3) und ihre Zwillingstöchter Paula und Maya (2) verwickelt.
Öffentliche Kritik
In den sozialen Medien führte das Urteil teilweise zur öffentlichen Kritik. Lewis akzeptiert diese, gab aber zu bedenken: „Die Menschen werden ihre Gründe haben, warum sie denken wie sie denken, aber andererseits muss auch respektiert werden, dass wir eben anders denken und fühlen. Problematisch wird es, wenn man stur auf die eigene Meinung beharrt und keinen Wert auf die Meinung anderer legt.“ Auch die Mitglieder der LGBTQ -Gemeinschaft in Namibia hätten einen Anspruch auf Rechte. Menschen, die ihnen das Recht absprechen wollten, würden aus einem irregeführten Glauben heraus handeln, doch sei jetzt die Zeit angebrochen, da alle Namibier angehört würden, egal welches sexuellen Vorzuges.
(Bearbeitet von F. Steffen)
Windhoek
Die Freude schlug gestern im Obersten Gericht Namibias hohe Wogen, nachdem Namibias Richterpräsident im Obersten Gerichtshof, Peter Shivute (er steht seit 1. Dezember 2004 dem Obersten Gerichtshof vor), sein Urteil verlesen hatte und damit gleichgeschlechtliche Ehen in Namibia anerkannte.
Laut dem im Obersten Gerichtshof in Windhoek verkündeten Urteil werden künftig die ausländischen Ehepartner von zwei namibischen Bürgern in gleichgeschlechtlichen Beziehungen als solche anerkennt. „Nach sieben Jahren Kampf wissen wir nun, dass Anita künftig Namibia ihr Zuhause nennen kann. Wir haben nicht nur für uns gewonnen, sondern auch für andere Lesben und Schwule“, sagte Anette Seiler kurz nach dem Urteil in einem Gespräch mit NMH.
Offensichtliche Erleichterung
Es sei ein Seufzer der Erleichterung für die Familie, so Seiler. „Wir müssen uns nicht mehr ständig um nächste Schritte sorgen, wie wir es in den letzten sieben Jahren getan haben. Wir können nun mit unserem Leben weitermachen in dem Wissen, dass wir in Namibia bleiben dürfen“, sagte sie.
Anita Seiler-Lilles, eine deutsche Staatsbürgerin, und Daniel Digashu, ein südafrikanischer Staatsbürger, kämpften jahrelang um ihr Aufenthaltsrecht in Namibia, nachdem sie vorher beide im Ausland namibische Staatsbürger geheiratet hatten. Bisher waren ihre Ehen nicht vom Staat anerkannt worden. Seiler-Lilles ist mit der Namibierin Anette Seiler verheiratet und Digashu ist mit dem Namibier Johann Potgieter verheiratet. Digashu und Potgieter sind ferner die Adoptiveltern eines 14-jährigen Jungen.
In dem von vier Richtern des Obersten Gerichtshofs unterzeichneten Urteil wurde angeordnet, dass das Innenministerium die Ehen sowohl des Digashu- als auch des Seiler-Paares anerkennt und somit sowohl Daniel Digashu als auch Anita Seiler-Lilles als rechtmäßige Ehepartner anerkannt werden. Digashu berichtete, dass er in den letzten sechs Jahren ständig sein Besuchervisum habe erneuern müssen, um bei seiner Familie in Namibia zu sein. Von nun an wird er die gleichen Rechte haben wie ein ausländischer Ehepartner in einer heterosexuellen Beziehung.
„Ich bin sehr erleichtert und erfreut über die Möglichkeiten für andere gleichgeschlechtliche Paare, insbesondere Namibier“, sagte Digashu. „Wir können nun als Familie reisen, ohne Angst und schlechte Behandlung an Grenzübergängen. Dieses Urteil gibt uns die Freiheit, Dinge zu tun, die durch ein Besuchervisum eingeschränkt waren. Ich konnte unter anderem kein Einkommen verdienen.“
Ein Sieg für LGBTQ
„Zum ersten Mal in der Geschichte werden unsere Ehen und Familienbände in Namibia gleichberechtigt anerkannt“, sagte Rodelio Lewis, LGBTQ -Aktivist und Gründer von Drag Night Namibia. „Ich glaube nicht, dass jemand diesen Moment in Worte fassen kann, es ist einfach surreal. Mein Verstand kann es immer noch nicht fassen. Durch dieses Urteil wird sich unser siebenjähriges Kind, das innerlich so verwirrt war, willkommen fühlen“, teilte der offensichtlich emotionale Lewis mit. Dies sei ein symbolischer Sieg für die LGBTQ -Gemeinschaft in Namibia.
Auch Phillip Lühl, ein Namibier in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung mit einem mexikanischen Bürger, Guillermo Delgado, zeigte sich begeistert und glaubt, dass dieses Urteil einen Präzedenzfall schafft, und somit seine Ehe mit Delgado anerkannt wird. Das Paar hatte in Südafrika geheiratet und ist seitdem in Gerichtsverfahren zur Aufenthaltsberechtigung für Sohn Yona (3) und ihre Zwillingstöchter Paula und Maya (2) verwickelt.
Öffentliche Kritik
In den sozialen Medien führte das Urteil teilweise zur öffentlichen Kritik. Lewis akzeptiert diese, gab aber zu bedenken: „Die Menschen werden ihre Gründe haben, warum sie denken wie sie denken, aber andererseits muss auch respektiert werden, dass wir eben anders denken und fühlen. Problematisch wird es, wenn man stur auf die eigene Meinung beharrt und keinen Wert auf die Meinung anderer legt.“ Auch die Mitglieder der LGBTQ -Gemeinschaft in Namibia hätten einen Anspruch auf Rechte. Menschen, die ihnen das Recht absprechen wollten, würden aus einem irregeführten Glauben heraus handeln, doch sei jetzt die Zeit angebrochen, da alle Namibier angehört würden, egal welches sexuellen Vorzuges.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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