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Foto argief
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Bildungsministerium erneut verklagt

Frau fordert zwei Millionen N$ nach mutmaßlichem „Übergriff“ auf Neunjährigen in Schule
Kristien Kruger
Windhoek (krk/sno) • Die Großmutter eines neunjährigen Jungen, der angeblich in seiner Schule in Gobabis tätlich angegriffen wurde, fordert nun in einem Gerichtsverfahren gegen den Staat und das Ministerium für Bildung, Kunst und Kultur rund zwei Millionen N$. Das Kind soll mit zwei Händen gleichzeitig auf die Seite seines Gesichts geschlagen worden sein, wobei der Schlag seinen Kopf und seine Ohren getroffen haben soll. In den beim Obergericht in Windhoek eingereichten Gerichtsunterlagen behauptet die Großmutter, dass eine Frau, die im Bildungsministerium beschäftigt ist, das Kind geohrfeigt haben soll. Es wird jedoch nicht deutlich ob es sich bei der Person um eine Lehrkraft handelt.

Die Großmutter erwähnt in ihrer Klage detailliert, dass das Kind in der Obhut dieser Frau gelassen wurde. „Sie war für das Kind verantwortlich und ist ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen“, heißt es in den Gerichtsunterlagen. Der Vorfall ereignete sich am 28. Juli 2023 in der Nähe der Tianjiu-Grundschule in Gobabis.

Hörverlust

Die Großmutter behauptet weiter, das Kind habe dann Schwindel, starke Kopfschmerzen und Blutungen aus dem linken Ohr gehabt. Das Kind wurde offenbar zur medizinischen Untersuchung und Behandlung in das staatliche Krankenhaus der Stadt gebracht. „Das minderjährige Kind erlitt einen Riss des Trommelfells und verlor sein Gehör auf dem rechten Ohr“, heißt es in der Klageschrift der Großmutter.

Schadensersatz

Die Großmutter fordert nun zwei Millionen N$ vom Staat, dem Ministerium und der beschuldigten Frau. Laut der Klageschrift sind davon 500 000 N$ für Schmerzen und Beratung, 400 000 N$ für emotionalen und psychologischen Schock, Trauma und Unannehmlichkeiten, 500 000 N$ für Behinderung und Entstellung, 400 000 N$ für grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung. Weitere 100 000 N$ für den Verlust des Lebenskomforts und die verbleibenden 100 000 N$ werden für zukünftige medizinische Kosten gefordert.

Vermittlung

Obwohl der Staat dem Gericht noch keine eidesstattliche Erklärung vorgelegt hat, hat er das Gericht bereits über seine Absicht informiert, Einspruch gegen die Klage zu erheben. Gemäß einer Fallplanungsanordnung, die diese Woche in das Online-System des Gerichts (E-Justice) hochgeladen wurde, gab Richterin Beatrix de Jager ihnen bis zum 15. November Zeit, Schriftsätze einzureichen. Der Fall wurde an eine Gerichtsvermittler zur Schlichtung verwiesen und auf den 22. Januar 2025 vertagt.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-22

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