Eltern setzen sich gegen DHPS durch
Gericht befiehlt die Versetzung eines Schülers
Das Windhoeker Obergericht hat am Freitag zugunsten der Eltern entschieden, die sich an das Gericht gewandt hatten mit dem Argument, dass ihr Kind durch eine Lehrkraft gemobbt wird.
Von Kristien Kruger
(Bearbeitet von F. Steffen)
Windhoek
„Es ist in der Tat ein trauriger Tag, wenn ein Gericht aufgefordert wird, eine Entscheidung über das Wohl eines Kindes und die Pflichten einer Schule gegenüber einem Schüler zu treffen“, sagte Richterin Eileen Rakow am Freitag in ihrem Urteil, als sie den dringenden Antrag von Eltern der Deutschen Höheren Privatschule Windhoek (DHPS) bewilligte. Das Gericht habe im Interesse des Kindes gehandelt.
Die Eltern, beide Anwälte in Windhoek, hatten argumentiert, dass ihr 16-jähriger Sohn von seiner Lehrerin gemobbt werde und dass dies seine emotionale und psychologische Gesundheit beeinträchtige. Sie hatten das Gericht um eine Anordnung gebeten, die die Schule verpflichten würde, ihn in eine alternative 10. Klasse zu versetzen, in der er nicht mehr bei der betreffenden Lehrerin Unterricht erhalten würde.
„Das Gericht ist überzeugt, dass die Antragsteller (Eltern) tatsächlich einen Fall für einstweiligen Rechtsschutz dargelegt haben, indem sie eindeutig gezeigt haben, dass sie ein prima facie Recht auf Schutz haben, da dem Kind ohne Rechtsschutz irreparabler Schaden zugefügt werden könnte“, so Rakow. Sie verpflichtet die Schule per Gerichtsbeschluss, das Kind zu versetzen und ordnete ferner an, dass die Schule die Anwaltskosten für den Antrag zu zahlen habe.
Der sechzehnjährige Junge besucht die DHPS seit dem Kindergarten und war immer im deutschen Zweig. Zu Beginn des Jahres wurde er in den Deutschen Internationalen Abitur-Lehrplan (DIA) aufgenommen und die Schule soll den Eltern zugesichert haben, dass er ausreichend Unterstützung in Deutsch erhalten werde, da die Eltern nur begrenzte Deutschkenntnisse haben.
Die vom Antrag betroffene Lehrerin hatte im Vorjahr ihre Bedenken hinsichtlich der Fähigkeiten des Kindes geäußrt, Deutsch als Fach zu beherrschen. Sie hatte das Kind seit Anfang dieses Jahres in Geschichte und Deutsch unterrichtet. Aufgrund der Haltung der Lehrerin gegenüber ihrem Sohn hatten die Eltern darum gebeten, den Jungen in eine andere Klasse des DIA-Zweigs zu versetzen. Das hatte die Schule abgelehnt.
Die Schule befürchtete, dass eine Versetzung zu zusätzlichen Spannungen führen und somit die akademische Leistung des Kindes beeinträchtigen könne. Die Schulverwaltung hatte einen Bericht eingereicht, in dem der Leiter erklärte, dass es keine Anzeichen für Mobbing gegen- oder Schäden an dem Kind gebe.
Die Eltern erkannten dagegen eine gespannte Beziehung zwischen ihrem Kind und der Lehrerin, weshalb sie einen Psychologen zu Rate zogen, der feststellte, dass das Kind erhebliche Angst und Frustration im Zusammenhang mit den Fächern Deutsch und Geschichte empfand. Der Psychologe stellte fest, dass selbst wenn das Kind nicht tatsächlich gemobbt werde, dies dennoch zu seiner subjektiven Erfahrung beitrage, die seine Realität dominiere.
(Bearbeitet von F. Steffen)
Windhoek
„Es ist in der Tat ein trauriger Tag, wenn ein Gericht aufgefordert wird, eine Entscheidung über das Wohl eines Kindes und die Pflichten einer Schule gegenüber einem Schüler zu treffen“, sagte Richterin Eileen Rakow am Freitag in ihrem Urteil, als sie den dringenden Antrag von Eltern der Deutschen Höheren Privatschule Windhoek (DHPS) bewilligte. Das Gericht habe im Interesse des Kindes gehandelt.
Die Eltern, beide Anwälte in Windhoek, hatten argumentiert, dass ihr 16-jähriger Sohn von seiner Lehrerin gemobbt werde und dass dies seine emotionale und psychologische Gesundheit beeinträchtige. Sie hatten das Gericht um eine Anordnung gebeten, die die Schule verpflichten würde, ihn in eine alternative 10. Klasse zu versetzen, in der er nicht mehr bei der betreffenden Lehrerin Unterricht erhalten würde.
„Das Gericht ist überzeugt, dass die Antragsteller (Eltern) tatsächlich einen Fall für einstweiligen Rechtsschutz dargelegt haben, indem sie eindeutig gezeigt haben, dass sie ein prima facie Recht auf Schutz haben, da dem Kind ohne Rechtsschutz irreparabler Schaden zugefügt werden könnte“, so Rakow. Sie verpflichtet die Schule per Gerichtsbeschluss, das Kind zu versetzen und ordnete ferner an, dass die Schule die Anwaltskosten für den Antrag zu zahlen habe.
Der sechzehnjährige Junge besucht die DHPS seit dem Kindergarten und war immer im deutschen Zweig. Zu Beginn des Jahres wurde er in den Deutschen Internationalen Abitur-Lehrplan (DIA) aufgenommen und die Schule soll den Eltern zugesichert haben, dass er ausreichend Unterstützung in Deutsch erhalten werde, da die Eltern nur begrenzte Deutschkenntnisse haben.
Die vom Antrag betroffene Lehrerin hatte im Vorjahr ihre Bedenken hinsichtlich der Fähigkeiten des Kindes geäußrt, Deutsch als Fach zu beherrschen. Sie hatte das Kind seit Anfang dieses Jahres in Geschichte und Deutsch unterrichtet. Aufgrund der Haltung der Lehrerin gegenüber ihrem Sohn hatten die Eltern darum gebeten, den Jungen in eine andere Klasse des DIA-Zweigs zu versetzen. Das hatte die Schule abgelehnt.
Die Schule befürchtete, dass eine Versetzung zu zusätzlichen Spannungen führen und somit die akademische Leistung des Kindes beeinträchtigen könne. Die Schulverwaltung hatte einen Bericht eingereicht, in dem der Leiter erklärte, dass es keine Anzeichen für Mobbing gegen- oder Schäden an dem Kind gebe.
Die Eltern erkannten dagegen eine gespannte Beziehung zwischen ihrem Kind und der Lehrerin, weshalb sie einen Psychologen zu Rate zogen, der feststellte, dass das Kind erhebliche Angst und Frustration im Zusammenhang mit den Fächern Deutsch und Geschichte empfand. Der Psychologe stellte fest, dass selbst wenn das Kind nicht tatsächlich gemobbt werde, dies dennoch zu seiner subjektiven Erfahrung beitrage, die seine Realität dominiere.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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