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FOTO ARGIEF
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Inspektoren bestehen auf Zulagen

Gewerkschaft verursacht Reibereien zwischen Arbeitgebern und -nehmern
47 Bildungsinspektoren ziehen den Staat vors Gericht. Sie dringen darauf, dass ihnen die versprochenen Verwaltungszulagen ausgezahlt werden. Die Lehrergewerkschaft wiederum hatte beantragt, die Verwaltungszulagen für Bildungsinspektoren abzuschaffen, da sie eine „unfaire Arbeitspraxis" seien.
Henriette Lamprecht
Van Henriette Lamprecht

(Bearbeitet von S. Noechel)

Windhoek

Eine Gruppe von Bildungsinspektoren wandte sich an das Obergericht in Windhoek, um eine ministerielle Entscheidung aufzuheben, die ihnen ihre Wohn- und Transportzulagen gestrichen hatten. Die 47 Antragsteller und Bildungsinspektoren beantragen, dass diese Entscheidung von der Premierministerin und der Kommission für den öffentlichen Dienst für ungültig erklärt wird.

Die Klage richtet sich gegen den Minister für Bildung, Kunst und Kultur, die Premierministerin, die Public Service Commission, die Lehrergewerkschaft (Namibia National Teachers' Union, Nantu), die Regierung sowie den Arbeitskommissar.

In seiner eidesstattlichen Erklärung im Namen der 47 Antragsteller sagt Milton Ya Otto, dass Wohn- und Transportzulagen seit 2015 Teil der Arbeitsbedingungen eines Inspektoren sind. In 2018 wurden diese Zulagen jedoch gestrichen. Dies geschah obendrein, laut Ya Otto, ohne Rücksprache mit den Inspektoren, die darüber auch nicht im Vorfeld informiert worden waren.

Die Wohnungszulage beläuft sich Jährlich pro Inspektor auf 63,137 N$, während die Transportzulage Jährlich 71,916 N$ beträgt.

Laut einem Schreiben des Büros des Premierministers vom Juli 2018 wurde von der Lehrergewerkschaft Nantu die Abschaffung der Verwaltungszulagen für Bildungsinspektoren beantragt, da sie diese als eine „unfaire Arbeitspraxis“ ansahen.

Da diesbezüglich bereits im April 2017 bei einem Treffen eine Einigung erzielt wurde, folgte ein Konsultationsprozess auf allen Ebenen. Das Schreiben stellt klar, dass die Zuschüsse nach einem Gerichtsverfahren genehmigt wurden, wobei ein ähnliches Verfahren zu befolgen wäre, um sie rückgängig machen zu wollen. Die Ministerin Anna Nghipondokase sagt in ihrer eidesstattlichen Erklärung, dass sie sich dem Antrag widersetzt werde.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-22

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