Kein unbeschriebenes Blatt
Schon 14 Fehltritte soll er sich geleistet haben
Der entlassene Lehrer Petrus Ndeulita ist wohl ein Wiederholungstäter. Er hatte bereits 14 Fälle körperlicher Züchtigung auf dem Kerbholz, wie die Direktorin des Bildungsministeriums, Sanet Steenkamp mitteilt. Sie reagiert damit auf ein Ultimatum einer Gruppe von Lehrern, die dem Ministerium bis Ende August gegeben haben, um Ndeulita wieder einzustellen, andernfalls würden sie die Wahlen im November boykottieren.
Ndeulita wurde letzten Monat von der Hashiyana-Grundschule in Ongwediva entlassen, weil er vor drei Jahren einen Siebtklässler bestraft haben soll, indem er ihn über eine Stunde lang einen Stuhl über seinen Kopf halten ließ.
Schüler und Lehrer der Schule aber auch Lehrer anderer Schulen demonstrierten und forderten die Rückgängigmachung von Ndeulitas „ungerechtfertigter Entlassung“.
Zur Klärung der Vorschriften sagte Steenkamp, dass jede Lehrperson, die der körperlichen Züchtigung beschuldigt wird, angeklagt werden kann, sofern nach einer umfassenden Untersuchung ausreichende Evidenz vorliege.
Steenkamp wies darauf hin, dass jeder Fall einzeln beurteilt wird und dass bei der Festlegung der Maßnahmen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden.„Ndeulitas persönliche Akte weist 14 ähnliche Fälle auf, was auf ein Verhaltensmuster hindeutet. Dies war nicht das erste Mal, dass er solch ein Fehlverhalten an den Tag legte“, sagte sie. Der Fall sei sorgfältig und verfahrensmäßig behandelt worden.
Sollte Ndeulita jedoch der Ansicht sein, dass er zu Unrecht entlassen wurde, so stehe es ihm frei, sich an ein zuständiges Gericht zu wenden. Genaue Angaben zu den vorangegangenen Fällen könne Steenkamp nicht machen.
Ndeulita wurde letzten Monat von der Hashiyana-Grundschule in Ongwediva entlassen, weil er vor drei Jahren einen Siebtklässler bestraft haben soll, indem er ihn über eine Stunde lang einen Stuhl über seinen Kopf halten ließ.
Schüler und Lehrer der Schule aber auch Lehrer anderer Schulen demonstrierten und forderten die Rückgängigmachung von Ndeulitas „ungerechtfertigter Entlassung“.
Zur Klärung der Vorschriften sagte Steenkamp, dass jede Lehrperson, die der körperlichen Züchtigung beschuldigt wird, angeklagt werden kann, sofern nach einer umfassenden Untersuchung ausreichende Evidenz vorliege.
Steenkamp wies darauf hin, dass jeder Fall einzeln beurteilt wird und dass bei der Festlegung der Maßnahmen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden.„Ndeulitas persönliche Akte weist 14 ähnliche Fälle auf, was auf ein Verhaltensmuster hindeutet. Dies war nicht das erste Mal, dass er solch ein Fehlverhalten an den Tag legte“, sagte sie. Der Fall sei sorgfältig und verfahrensmäßig behandelt worden.
Sollte Ndeulita jedoch der Ansicht sein, dass er zu Unrecht entlassen wurde, so stehe es ihm frei, sich an ein zuständiges Gericht zu wenden. Genaue Angaben zu den vorangegangenen Fällen könne Steenkamp nicht machen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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