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Stakeholders in the ministry of education at the announcement of the commencement of the new education act.
Photo: JEMIMAH NDEBELE
Stakeholders in the ministry of education at the announcement of the commencement of the new education act. Photo: JEMIMAH NDEBELE

Ministerium verkündet überarbeitetes Grundbildungsgesetz

Jemimah Ndebele
In einer bahnbrechenden Veränderung, die darauf abzielt, Namibias Bildungslandschaft neu zu gestalten, trat das Grundbildungsgesetz 2020 (Gesetz Nr. 3 von 2020) am 5. Oktober 2023 in Kraft und läutete eine transformative Ära für die Nation ein. Die Ministerin für Bildung, Kunst und Kultur, Ester Anna Nghipondoka, verkündete am Freitag offiziell das Inkrafttreten dieses überarbeiteten Bildungsrahmens.

Nghipondoka erläuterte: „Das überarbeitete Grundbildungsgesetz, das am 5. Oktober 2023 in Kraft tritt, setzt den unfreiwilligen Elternbeiträgen ein Ende und führt gesetzliche Ausnahmen ein.“ Dieser mutige Schritt zielt auf die Beseitigung finanzieller Hindernisse für die Bildung ab und steht im Einklang mit der Verpflichtung des Gesetzes zu Inklusion und Zugänglichkeit.

Zusätzlich zu den Finanzreformen hob Ministerin Nghipondoka einen wichtigen Schritt zur Förderung eines sichereren Lernumfelds hervor. „Die Einschulungspraktiken an den Schulen werden ebenfalls abgeschafft, wodurch ein sichereres Lernumfeld geschaffen wird“, erklärte sie. Dieser Politikwechsel unterstreicht das Engagement des Gesetzes für die Schaffung eines sicheren und förderlichen Raums für das Lehren und Lernen, in dem das Wohlbefinden und die Sicherheit der Lernenden im Vordergrund stehen.

Die umfassenden Konsultationen, die 2015 und 2016 mit Unterstützung von UNICEF landesweit durchgeführt wurden, haben gezeigt, dass ein dringender Reformbedarf besteht. Das neue Bildungsgesetz befasst sich nicht nur mit der Grundbildung, sondern auch mit Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen.

Das Grundbildungsgesetz 2020 unterscheidet sich von seinem Vorgänger durch mehrere wichtige Änderungen. Das Alter für den obligatorischen Schulbesuch wurde von 16 auf 18 Jahre angehoben, und spezifische Bestimmungen regeln das Recht von Schülern, unter bestimmten Umständen die Schule zu wechseln. „Das Gesetz legt großen Wert auf die Prävention und den Umgang mit Schwangerschaften bei Schülerinnen sowie auf ein sicheres und gesundes schulisches Umfeld, einschließlich schulischer Gesundheitsdienste und der Festlegung von Mindeststandards für Schulen und Wohnheime“, betonte Nghipondoka.

Obwohl das offizielle Dokument noch nicht veröffentlicht wurde, plant das Ministerium, umfassende Informationen über das neue Gesetz zu verbreiten. Diese Initiative erfordert ein aktives öffentliches Engagement und Verständnis, da die Nation diesen entscheidenden Wandel in ihrer Bildungslandschaft in Angriff nimmt.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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