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Gustav Nachtigal
Gustav Nachtigal

Auf Kupfersuche in Lüderitzland

Die Angra Pequena-Expedition
Im Oktober des Jahres 1884 betritt der 23-jährige Bergmann Robert Baer in Angra Pequena, dem heutigen Lüderitzbucht, erstmals afrikanischen Boden. Kurz entschlossen hatte er das Angebot angenommen, sich als Assistent des Leiters einer 10-köpfigen Bergbauexpedition an der Suche nach Bodenschätzen in dem erst kurz zuvor unter Reichsschutz gestellten „Lüderitzland" zu beteiligen. Die Expedition stand unter enormem Erfolgsdruck. Das Auffinden von abbauwürdigen Erzen war Lüderitz' letzte Hoffnung, aus dem von ihm erworbenen Landstrich an der südwestafrikanischen Küste doch noch die dringend benötigten Gewinne zu erwirtschaften. Robert Baers Briefe und Tagebucheintragungen bilden die Grundlage dieses Buches, das neue Einblicke in die Anfänge des ehemaligen deutschen Schutzgebietes gewährt.
18. Folge

Die Suche nach Erzen bringt zwar erste Ergebnisse, hat aber noch keinen durchschlagenden Erfolg, den man hier auch noch nicht erwartet hat. Ein älterer Nama erzählt, dass vor 16-18 Jahren an der Lagune bereits Kupferbergbau betrieben wurde. Bei einer Exkursion dorthin entdeckt man zwar einen 0,5 Meter mächtigen Quarzgang, der auch etwas Kupfer führt, für lohnenden Abbau ist es unter den hiesigen Verhältnissen aber eindeutig zu wenig.

An den Abenden vertreibt man sich die Zeit oft beim Kartenspiel. Auch ein Klavier gibt es und Robert nimmt die Gelegenheit wahr, regelmäßig zu spielen. In Otto Lahnstein, einem Angestellten der Fa. Lüderitz, hat er einen Partner gefunden, mit dem er sogar vierhändig spielen kann. In der vorigen Woche hat Robert auch Vogelsang und Dr. Nachtigal kennengelernt. Die Persönlichkeit des berühmten Afrikaforschers und Generalkonsuls für Westafrika macht auf ihn einen nachhaltigen Eindruck.

Robert schreibt:

Vorigen Freitag gegen Abend kamen Dr. Nachtigal und Herr Vogelsang aus Bethanien zurück. Die Herren kamen zu Pferde, drei Ochsenwagen folgend mit je 18 Ochsen bespannt und brachten auch den mir höchst interessanten schwarzen Schulmeister von Bethanien mit. Die Jammergestalt, ein Hottentotte, nur spärlich in Kleidung gehüllt, hätte ich wahrlich nicht für einen Erzieher der Jugend gehalten, hätte er es mir nicht, nachdem er uns alle freundlich mit der Hand begrüßte, selbst erzählt. Herr Generalkonsul Dr. Nachtigal, ein höchst liebenswürdiger Herr, hat uns bei einer Flasche Sherry viele beachtenswerte Ratschläge für unsere Reise ins Innere gegeben; er erzählt und schilderte sehr gut, wäre mir diese Gabe gegeben, wie glücklich wäre ich. Hier gibt es für Dr. N. viel zu tun, erst heute Nachmittag wurde die deutsche Marineflagge aufgehisst und in einem Boote, welches ebenfalls unsere Flagge trug, fuhr genannter Herr an Bord eines Schoners, der südlich von hier angelegt und Waren ans Land schaffte. Wahrscheinlich war es ein Engländer, dem die Wege zu mühsam geworden sind. Die vor dem Hafen gelegenen drei Inseln Seal, Penguin und Shark sind leider noch nicht deutsches Eigentum. Schon als wir noch in Kapstadt waren, traf an den deutschen Generalkonsul daselbst, Kaufmann Lippert, ein Telegramm von Berlin ein, des Inhalts, dass besagte Inseln als englisches Eigentum zu respektieren sind. Das Telegramm trug keine Unterschrift und wurde deshalb nicht beachtet. Ein nachträglich eingetroffener Brief überhebt uns allen Zweifels. Leider sind uns, wie es den Anschein hat, alle Hoffnungen genommen, jemals in den Besitz dieser Inseln zu kommen und doch müssen sie deutsches Eigentum werden, wollen wir uns jemals über den von der Natur so prachtvoll geschaffenen Hafen freuen. Durch die Inseln kann jederzeit der Hafen von den Engländern gesperrt werden; ob dieser Grund oder der ansehnliche pekuniäre Nutzen die englische Regierung veranlasst, den angeblichen Besitzer (de Pass, Spence & Co.) in Schutz zu nehmen, mag ich nicht entscheiden. 4 000 Mark hat Spence in diesem Jahre von den beiden erstgenannten Inseln als Reingewinn gehabt, trotzdem die diesjährige Guanoernte der von früheren Jahren nachsteht. Shark Island läuft zur Ebbezeit trocken und kommt deshalb hier nicht in Betracht, da Schakale den Übergang zu der angegebenen Zeit benutzend, alle Vögel vertrieben haben.

In der Tat waren im Herbst 1884 die Aussichten, die besagten Lüderitzland vorgelagerten Inseln in Besitz zu nehmen, nur noch gering, obwohl die endgültige Entscheidung noch nicht getroffen war und Lüderitz nicht locker ließ, seine Ansprüche durchzusetzen. Großbritannien und die Kapregierung reklamierten, die Inseln bereits in den 60er Jahren als britisches Hoheitsgebiet formal in Besitz genommen und 1867 mit urkundlichem Nachweis der Kapkolonie angegliedert zu haben. Es handelte sich hierbei nicht nur um die Angra Pequena vorgelagerten Seal- und Penguin Islands, sondern um acht weitere direkt vor der Küste von Lüderitzland gelegenen Inseln (Ichaboe, Long Island, Halifax I., Possession I., Albatros I., Pomona I., Plum Pudding I. und Roastbeef I.). Auf allen diesen Inseln betrieb die Firma De Pass, Spence & Co. bereits seit 1860 einen sehr lukrativen Guanoabbau. Die Aktivitäten der Lüderitzschen Faktorei in Angra Pequena führten zu einem Konfliktpotential zwischen der britisch-südafrikanischen Firma und den Deutschen, das zunehmende Streitigkeiten zur Folge hatte.

Fronten nur teilweise geklärt

Mit der formalen Flaggenhissung in Angra Pequena am 7. August 1884 waren die Fronten nur teilweise geklärt. Großbritannien gab der deutschen Inbesitznahme der südwestafrikanischen Küste (außer Walfishbay) seine Zustimmung, vertrat aber die Auffassung, dass die vorgelagerten Inseln weiterhin britischer Besitz seien und pochte hierbei auf die entsprechende Urkunde von 1867. Dem widersprach Lüderitz mit der juristischen Argumentation, durch den Erwerb und die hoheitliche Inbesitznahme des Festlandes seien nach internationalem Recht alle in Reichweite eines Gewehrschusses liegenden Inseln Eigentum des neuen Besitzers geworden. Diese Auffassung wurde zunächst auch vom deutschen Außenministerium gegenüber der britischen Regierung bzw. vom deutschen Konsul in Kapstadt gegenüber der Kapregierung vertreten. Im September 1884 muss Bismarck von diesem diplomatischen Disput erfahren haben. Der Reichskanzler wollte nicht zulassen, dass die Angelegenheit zu einer Krise mit Großbritannien eskalierte; schließlich hatte die britische Regierung erst wenige Wochen zuvor ihrerseits nachgegeben und Angra Pequena sowie weitere Küstenabschnitte in Südwestafrika als deutsches Schutzgebiet anerkannt. Er wies daher den deutschen Botschafter in London an, Lord Granville gegenüber zu erklären, dass sich das deutsche Schutzgebiet nicht auf die Inseln erstrecke. Ausnahme wäre lediglich die Haifischinsel, da sie bei Ebbe mit dem Festland verbunden sei.

Lüderitz hatte aber noch nicht aufgegeben. Am 30. September – er war über Bismarcks Entscheidung wohl noch nicht informiert – richtete er erneut seine Ansprüche mit der bekannten Argumentation an die Kapregierung. Dies führte zu einer weiteren Intervention der britischen Regierung in Berlin und letztendlich zu der eindeutigen schriftlichen Weisung des dortigen Außenministeriums – jenen von Robert erwähnten Brief an den deutschen Generalkonsul in Kapstadt – dass alle Ansprüche auf die Inseln aufzugeben seien und von einer Behinderung britischer Siedler und Händler in der Nachbarschaft von Angra Pequena Abstand zu nehmen sei.

Endgültig entschieden war die Sache aber immer noch nicht, noch bestanden minimale Hoffnungen einer Wende. In deutschen diplomatischen Kreisen gab es Bestrebungen, die Inselfrage zur endgültigen Klärung der neu etablierten britisch-deutschen Kommission, die sich mit Gebietsstreitigkeiten auseinandersetzen und Lösungen finden sollte, vorzulegen. Daran hatte Großbritannien aber keinerlei Interesse, da man einer juristischen Überprüfung der Inselfrage ausweichen wollte. Es bestand nämlich die Gefahr, dass eine solche Überprüfung zum Nachteil Londons ausgehen könnte. Folgende Fragen hätten zur Diskussion angestanden: Mit welchem Recht hatten sich die Engländer in den 60-er Jahren die Inseln angeeignet? Gehörten sie nicht auch dem Namahäuptling auf dem Festland? Lüderitz bzw. das Deutsche Reich konnten sich immerhin auf einen Kaufvertrag, der durch einen Schutz- und Freundschaftsvertrag ergänzt wurde, berufen und hieraus eine Legitimation herleiten. Wenn England Lüderitz‘ Erwerb als „Bogus Purchase“, d. h. als „Schwindelkauf“ bezeichnete, konnte die britische Annexion der Inseln auch als „Raub“ beschrieben werden. Die britische Diplomatie setzte daher alles daran, eine juristische Diskussion der Inselfrage in der Kommission zu verhindern. Bismarck ließ zwar sein Bedauern über die Weigerung der Briten zum Ausdruck bringen, letztendlich gab er aber nach.

Der Streitwert war dem an einem politischen Ausgleich mit den europäischen Großmächten interessierten Reichskanzler zu gering, zumal gerade die Westafrikakonferenz in Berlin in ihre entscheidende Phase getreten war. Da hätte der Streit um ein paar Guanoinseln die große Linie und den erfolgreichen Abschluss der Konferenz nur unnötig gestört. Trotz guter Argumente musste Lüderitz daher aufgeben und seine Interessen der großen Politik unterordnen. Im März 1885 wurden die Inseln ohne weitere Diskussion von der Kommission als britischer Besitz anerkannt. Nur die Haifischinsel wurde deutsch. Die von Robert befürchteten, aus dieser Entscheidung möglicherweise entstehenden Nachteile für Angra Pequena traten aber auch nicht ein. Bis zum 1. Weltkrieg pflegten Deutsche und Briten ein nachbarschaftliches Nebeneinander ohne nennenswerte Zwischenfälle.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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