Grundgesetz feiert Jubiläum
Verfassung der deutschen Demokratie wird heute 75 Jahre alt
Berlin (dpa) - In der Ruinenlandschaft, die Hitlers Weltkrieg in Deutschland hinterlassen hatte, wirkte die Pädagogische Akademie in Bonn wie ein Ufo von einem fernen Planeten, der menschlichen Zivilisation um Zeitalter voraus. Die Akademie war von 1930 bis 1933 im nüchternen Bauhausstil errichtet und durch Zufall vom Bombenhagel verschont worden. Es hätte keinen besseren Versammlungsort für den Parlamentarischen Rat geben können, der eben hier vom 1. September 1948 bis zum Mai 1949 die Verfassung für eine neue deutsche Demokratie entwarf – das Grundgesetz. Am Mittwoch (8. Mai) vor 75 Jahren wurde es beschlossen, am 23. Mai offiziell verkündet.
Es war der zweite Versuch der Deutschen, eine Demokratie zu begründen. Der erste war 1933 mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten gescheitert. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes wollten aus dieser Katastrophe Lehren ziehen. Eine davon war, dem Staatsoberhaupt eine wesentlich schwächere Position zu geben. In der Weimarer Republik war der Reichspräsident eine Art Ersatzkaiser gewesen, der direkt gewählt wurde und mit enormen Machtbefugnissen ausgestattet war, was in der Endphase wesentlich zur Destabilisierung der Demokratie beigetragen hatte.
Eine zweite Lehre war die Einführung des konstruktiven Misstrauensvotums: Ein Kanzler sollte nur noch dann gestürzt werden können, wenn sich das Parlament gleichzeitig auf einen neuen einigen konnte. In der Weimarer Republik war das nicht so gewesen, was den Eindruck der Lähmung verstärkt hatte. Mit am wichtigsten: Auch auf Drängen der westlichen Besatzungsmächte wurden die Grundrechte ganz nach oben an den Anfang des Textes gesetzt. Und es wurde ein wirkmächtiges Verfassungsgericht begründet.
Es war der zweite Versuch der Deutschen, eine Demokratie zu begründen. Der erste war 1933 mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten gescheitert. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes wollten aus dieser Katastrophe Lehren ziehen. Eine davon war, dem Staatsoberhaupt eine wesentlich schwächere Position zu geben. In der Weimarer Republik war der Reichspräsident eine Art Ersatzkaiser gewesen, der direkt gewählt wurde und mit enormen Machtbefugnissen ausgestattet war, was in der Endphase wesentlich zur Destabilisierung der Demokratie beigetragen hatte.
Eine zweite Lehre war die Einführung des konstruktiven Misstrauensvotums: Ein Kanzler sollte nur noch dann gestürzt werden können, wenn sich das Parlament gleichzeitig auf einen neuen einigen konnte. In der Weimarer Republik war das nicht so gewesen, was den Eindruck der Lähmung verstärkt hatte. Mit am wichtigsten: Auch auf Drängen der westlichen Besatzungsmächte wurden die Grundrechte ganz nach oben an den Anfang des Textes gesetzt. Und es wurde ein wirkmächtiges Verfassungsgericht begründet.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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