Vor 50 Jahren
1972-02-17
RICHTER BOOTH NUR KURZ IM GERICHT
Windhoek – Der amerikanische Richter William Booth aus New York, der im Auftrage der Internationalen Juristenkommission als Beobachter zu dem Prozess gegen Owambos und einen Farbigen im Zusammenhang mit den Owambostreiks entsandt wurde, war am Mittwoch während des größten Teils der Verhandlung abwesend. Richter Booth war nur vormittags zwei Stunden im Gericht. Inzwischen ist auch J. Nason von der britischen Botschaft in Kapstadt am Mittwoch eingetroffen, um der Verhandlung beizuwohnen.
Am Mittwoch wurde die Zeugenvernehmung fortgesetzt. Edwin Eksteen, der stellvertretende Direktor der städtischen Eingeborenenverwaltung, berichtete über die Aus-sagen des farbigen Angeklagten Leonard San – ein Jurastudent an der Universität Kapstadt. Nach den Worten des Zeugen soll der Angeklagte behauptet haben, dass er die Ursache der Streiks kenne und auch wisse, wer dahinterstehe. Er wolle dem schwarzen Mann helfen, sein Land wiederzubekommen.
EINE NACHT IN KATUTURA Windhoek – Richter William Booth, der zurzeit als Beauftragter der Internationalen Juristenkommission dem Windhoeker Streikprozess beiwohnt, verbrachte die gestrige Nacht als Gast von Clemens Kapuuo in Katutura. Wie Booth heute Morgen in einem Interview mitteilte, habe er auf Anfrage ein Permit zur Teilnahme an einem von der Anglikanischen Kirche in Katutura veranstalteten Gottesdienst erhalten. Dem Dienst habe er als „schwarzer Mann" beigewohnt.
FILMKLUB 1972 Windhoek – Der Windhoeker Filmclub, der 1971 für die Dauer eines Jahres gegründet wurde, will seine Tätigkeit 1972 fortsetzen, Der Mitgliedsbeitrag ist auf zehn Rand herabgesetzt worden. Die Filmvorführungen finden jeweils an Sonntagabenden statt. Aufgrund des Mitgliedsbeitrages ergibt sich ein Eintrittspreis pro Vorstellung von etwa 35 Cents. Die Filme werden von der Kinekor-Organisation zur Verfügung gestellt. Die Filmvorführungen finden im „Alhambra" statt. Anmeldungen zum Filmklub werden ebenfalls im Alhambra Kino entgegengenommen.
ZUTEILUNG DER RINDEREXPORTQUOTEN Windhoek – Der südwestafrikanische FIeischhandelskontrollrat hat die Grundlage genehmigt, auf der den Rinderproduzenten Exportquoten für den Zeitraum April bis September 1972 zugeteilt werden. Diese Grundlage ist von einem Unterausschuss ausgearbeitet und dem FIeischhandelskontrollrat vorgelegt worden. Voraussichtlich werden die zugeteilten Quoten innerhalb der nächsten 14 Tage den Rinderexporteuren per Post zugestellt. Der Fleischhandelskontrollrat erinnert die Farmer daran, dass sie trotz der Quotenmitteilung genau wie in der Vergangenheit Antrag für den Export der ihnen zugeteilten Quote stellen müssen. Die Anträge für die Quoten im April und Mai müssen unverzüglich nach dem Eingang der Mitteilung gestellt werden.
KUTAKO-NACHFOLGESTREIT VOR DER UNO Windhoek – Die Nationale Konvention in Rehoboth, die am Sonntag stattfand, hat Anlass dazu gegeben, dass die Bevölkerung von einem höchst interessanten Dokument Kenntnis erhielt, das am 22. November 1971 an die Vereinten Nationen gesandt wurde und das sich mit der Nachfolge Hosea Kutakos und den sich daraus ergebenden Konsequenzen befasst. In dem Schreiben wird Rev. Michael Scott beschuldigt, sich in die inneren Angelegenheiten der Herero-Nation eingemischt zu haben. Scott war vor dem Vierten Komitee der Generalversammlung als Vertreter der Hereros aufgetreten. In dem Schreiben vom 22. November wird Scott das Recht, das er angeblich von Clemens Kapuuo erhalten hatte, abgesprochen. Der Brief an das Vierte Komitee und die Generalversammlung ist unterzeichnet von Rev. E. S. Tjirimuje, A. B. Munoko, H. A. Kaura und R. T. Katjari.
KEINE NEGER NACH DEUTSCHLAND Kapstadt – Ein Sprecher der deutschen Botschaft in Kapstadt erklärte, dass die Absicht einer südafrikanischen Firma aus Durban, nichtweiße Wanderarbeiter aus Südafrika mit ihren Familien nach der Bundesrepublik and Österreich zu schicken, nicht die offizielle Unterstützung der deutschen Stellen habe. Die Firma beabsichtigte, jeweils bis zu 500 nichtweiße Gastarbeiter mit ihren Familien in deutschsprachige Lander zu senden. Der Sprecher der Botschaft erläuterte, dass es die Politik der deutschen Regierung sei, keine Wanderarbeiter von außerhalb Europas zuzulassen. Arbeitsgenehmigungen für Arbeitskräfte aus nichteuropäischen Ländern wurden abschlägig beschieden.
EINE NACHT IN KATUTURA Windhoek – Richter William Booth, der zurzeit als Beauftragter der Internationalen Juristenkommission dem Windhoeker Streikprozess beiwohnt, verbrachte die gestrige Nacht als Gast von Clemens Kapuuo in Katutura. Wie Booth heute Morgen in einem Interview mitteilte, habe er auf Anfrage ein Permit zur Teilnahme an einem von der Anglikanischen Kirche in Katutura veranstalteten Gottesdienst erhalten. Dem Dienst habe er als „schwarzer Mann" beigewohnt.
FILMKLUB 1972 Windhoek – Der Windhoeker Filmclub, der 1971 für die Dauer eines Jahres gegründet wurde, will seine Tätigkeit 1972 fortsetzen, Der Mitgliedsbeitrag ist auf zehn Rand herabgesetzt worden. Die Filmvorführungen finden jeweils an Sonntagabenden statt. Aufgrund des Mitgliedsbeitrages ergibt sich ein Eintrittspreis pro Vorstellung von etwa 35 Cents. Die Filme werden von der Kinekor-Organisation zur Verfügung gestellt. Die Filmvorführungen finden im „Alhambra" statt. Anmeldungen zum Filmklub werden ebenfalls im Alhambra Kino entgegengenommen.
ZUTEILUNG DER RINDEREXPORTQUOTEN Windhoek – Der südwestafrikanische FIeischhandelskontrollrat hat die Grundlage genehmigt, auf der den Rinderproduzenten Exportquoten für den Zeitraum April bis September 1972 zugeteilt werden. Diese Grundlage ist von einem Unterausschuss ausgearbeitet und dem FIeischhandelskontrollrat vorgelegt worden. Voraussichtlich werden die zugeteilten Quoten innerhalb der nächsten 14 Tage den Rinderexporteuren per Post zugestellt. Der Fleischhandelskontrollrat erinnert die Farmer daran, dass sie trotz der Quotenmitteilung genau wie in der Vergangenheit Antrag für den Export der ihnen zugeteilten Quote stellen müssen. Die Anträge für die Quoten im April und Mai müssen unverzüglich nach dem Eingang der Mitteilung gestellt werden.
KUTAKO-NACHFOLGESTREIT VOR DER UNO Windhoek – Die Nationale Konvention in Rehoboth, die am Sonntag stattfand, hat Anlass dazu gegeben, dass die Bevölkerung von einem höchst interessanten Dokument Kenntnis erhielt, das am 22. November 1971 an die Vereinten Nationen gesandt wurde und das sich mit der Nachfolge Hosea Kutakos und den sich daraus ergebenden Konsequenzen befasst. In dem Schreiben wird Rev. Michael Scott beschuldigt, sich in die inneren Angelegenheiten der Herero-Nation eingemischt zu haben. Scott war vor dem Vierten Komitee der Generalversammlung als Vertreter der Hereros aufgetreten. In dem Schreiben vom 22. November wird Scott das Recht, das er angeblich von Clemens Kapuuo erhalten hatte, abgesprochen. Der Brief an das Vierte Komitee und die Generalversammlung ist unterzeichnet von Rev. E. S. Tjirimuje, A. B. Munoko, H. A. Kaura und R. T. Katjari.
KEINE NEGER NACH DEUTSCHLAND Kapstadt – Ein Sprecher der deutschen Botschaft in Kapstadt erklärte, dass die Absicht einer südafrikanischen Firma aus Durban, nichtweiße Wanderarbeiter aus Südafrika mit ihren Familien nach der Bundesrepublik and Österreich zu schicken, nicht die offizielle Unterstützung der deutschen Stellen habe. Die Firma beabsichtigte, jeweils bis zu 500 nichtweiße Gastarbeiter mit ihren Familien in deutschsprachige Lander zu senden. Der Sprecher der Botschaft erläuterte, dass es die Politik der deutschen Regierung sei, keine Wanderarbeiter von außerhalb Europas zuzulassen. Arbeitsgenehmigungen für Arbeitskräfte aus nichteuropäischen Ländern wurden abschlägig beschieden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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