Vor 50 Jahren
1973-02-02
LETZTE MELDUNG
Johannesburg – Der südafrikanische Rundfunk hat aufgrund der Klagen über den Rundfunkempfang in Südwestafrika eine Erklärung herausgegeben. Die Erklärung ist nicht geeignet, Hoffnungen zu erwecken. Der Kurzwellendienst „ist natürlich nicht störungsfrei, vor allem nicht in bestimmten Tageszeiten". Bis Mitte 1974 „wird der FM-Dienst für Windhoek, obwohl nicht in demselben Maße, doch technische Probleme aufweisen, die mit dem Kurzwellendienst zusammenhängen". Der südafrikanische Rundfunk ist stets bereit, nach bestem Vermögen seinen Hörern Hilfe und Rat zu verschaffen und ist dankbar für die Geduld, die die Hörer aufbringen".
LOHNFORDERUNGEN DÜRFEN ORDNUNG NICHT STÖREN
Kapstadt – Welches auch immer die Gründe für Lohnerhöhungen seien, so dürften Lohnforderungen die Ordnung im Staate nicht stören, sagte Arbeitsminister M. Viljoen in Kapstadt. Er erwähnte die Streiks in Natal, die eine Entwicklung nehmen, die deutlich darauf hinweise, dass es sich nicht nur um Lohnforderungen handele. Die Arbeiter würden in den Streik treten, ohne vorher die Arbeitgeber über ihre Unzufriedenheit zu unterrichten, und würden sich dann weigern in Verhandlungen einzutreten. Es handele sich um geplante Aktionen, wobei die Streikenden auch andere Ziele verfolgten. Die Situation müsse sorgfältig überwacht werden und die Regierung werde nicht zögern, gegen die Verantwortlichen vorzugehen.
ANTRAG ABGELEHNT
Windhoek – Mit Stimmenmehrheit lehnte der Windhoeker Stadtrat am Mittwoch auf seiner ersten diesjährigen Monatssitzung einen Antrag des Ratsherrn H. H. von Einsiedel ab, in dem sich von Einsiedel für die baldige Einrichtung von Raststätten für Nichtweiße im Windhoeker Stadtzentrum einsetzte. Die Debatte endete abrupt, als Ratsherr M. J. van Taak einen Antrag zur Geschäftsordnung stellte, in dem er darauf hinwies, dass sich der Rat mit dieser Angelegenheit bereits befasse. Van Taak forderte anschließend die Vertagung der Debatte. Der Rat stimmte dem Gesuch mit einer Mehrheit von neun zu drei Stimmen zu.
„ROLLING STONES“ DÜRFEN NICHT NACH JAPAN
Tokio – Die britische Rock-Gruppe Rolling Stones darf in Japan nicht auftreten, da ihr Band-Leader Mick Jagger vor zwei Jahren in England wegen Marihuana-Besitzes verurteilt worden ist. Mit dem Hinweis auf diese Strafe hat das japanische Justizministerium die Einreise für die Gruppe verweigert.
Der japanische Tournee-Veranstalter, die Udo Artists Gesellschaft, hat daraufhin das gesamte Gastspiel abgesagt. Nach ihren Angaben wurden für den ersten Auftritt der Rock-Gruppe in Tokio bereits 60 000 Karten verkauft. Die Gesellschaft wird die Eintrittspreise nun zurückerstatten.
„EIDG. DIPL. HAUSFRAU“
Bern – Mit dem „Heimchen am Herd" scheint es in der Schweiz endgültig vorbei zu sein. Der Beruf „Hausfrau" ist seit Anfang Januar auf Anweisung von Bundesrat Ernst Brugger (Wirtschaftsminister) in das amtliche Berufsregister aufgenommen worden. Frauen, die selbständig einen Haushalt führen oder führen wollen, können sich von nun an, wie das „Schweizerische kaufmännische Zentralblatt" berichtet, einer staatlichen dreitägigen Berufsprüfung unterziehen, bei der sie ausreichende theoretische und praktische Kenntnisse in allen Sparten der Haushaltsführung nachweisen müssen. Nach bestandenem Examen werden sie zur „Eidg. Dipl. Hausfrau".
KEIN AUFSCHUB FÜR SALT LAKE CITY
Salt Lake City – Bis zur Wahl des neuen Olympiaortes für die Winterspiele 1976 ist es unbedingt notwendig, dass der amerikanische Bewerber Salt Lake City ein Testat der Regierung in Washington vorlegt. Darin soll eine Bestätigung der finanziellen Unterstützung enthalten sein. Dies hat ein Sprecher des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) der Stadt zu verstehen gegeben.
Salt Lake City hatte in dieser Frage das IOC um einen Aufschub gebeten, Rivalen bei der Bewerbung sind Innsbruck, Chamonix und Tampere. Die Auswahl wird vom Lausanne-Exekutivkomitee des IOC während einer Sitzung in Lausanne getroffen.
Johannesburg – Der südafrikanische Rundfunk hat aufgrund der Klagen über den Rundfunkempfang in Südwestafrika eine Erklärung herausgegeben. Die Erklärung ist nicht geeignet, Hoffnungen zu erwecken. Der Kurzwellendienst „ist natürlich nicht störungsfrei, vor allem nicht in bestimmten Tageszeiten". Bis Mitte 1974 „wird der FM-Dienst für Windhoek, obwohl nicht in demselben Maße, doch technische Probleme aufweisen, die mit dem Kurzwellendienst zusammenhängen". Der südafrikanische Rundfunk ist stets bereit, nach bestem Vermögen seinen Hörern Hilfe und Rat zu verschaffen und ist dankbar für die Geduld, die die Hörer aufbringen".
LOHNFORDERUNGEN DÜRFEN ORDNUNG NICHT STÖREN
Kapstadt – Welches auch immer die Gründe für Lohnerhöhungen seien, so dürften Lohnforderungen die Ordnung im Staate nicht stören, sagte Arbeitsminister M. Viljoen in Kapstadt. Er erwähnte die Streiks in Natal, die eine Entwicklung nehmen, die deutlich darauf hinweise, dass es sich nicht nur um Lohnforderungen handele. Die Arbeiter würden in den Streik treten, ohne vorher die Arbeitgeber über ihre Unzufriedenheit zu unterrichten, und würden sich dann weigern in Verhandlungen einzutreten. Es handele sich um geplante Aktionen, wobei die Streikenden auch andere Ziele verfolgten. Die Situation müsse sorgfältig überwacht werden und die Regierung werde nicht zögern, gegen die Verantwortlichen vorzugehen.
ANTRAG ABGELEHNT
Windhoek – Mit Stimmenmehrheit lehnte der Windhoeker Stadtrat am Mittwoch auf seiner ersten diesjährigen Monatssitzung einen Antrag des Ratsherrn H. H. von Einsiedel ab, in dem sich von Einsiedel für die baldige Einrichtung von Raststätten für Nichtweiße im Windhoeker Stadtzentrum einsetzte. Die Debatte endete abrupt, als Ratsherr M. J. van Taak einen Antrag zur Geschäftsordnung stellte, in dem er darauf hinwies, dass sich der Rat mit dieser Angelegenheit bereits befasse. Van Taak forderte anschließend die Vertagung der Debatte. Der Rat stimmte dem Gesuch mit einer Mehrheit von neun zu drei Stimmen zu.
„ROLLING STONES“ DÜRFEN NICHT NACH JAPAN
Tokio – Die britische Rock-Gruppe Rolling Stones darf in Japan nicht auftreten, da ihr Band-Leader Mick Jagger vor zwei Jahren in England wegen Marihuana-Besitzes verurteilt worden ist. Mit dem Hinweis auf diese Strafe hat das japanische Justizministerium die Einreise für die Gruppe verweigert.
Der japanische Tournee-Veranstalter, die Udo Artists Gesellschaft, hat daraufhin das gesamte Gastspiel abgesagt. Nach ihren Angaben wurden für den ersten Auftritt der Rock-Gruppe in Tokio bereits 60 000 Karten verkauft. Die Gesellschaft wird die Eintrittspreise nun zurückerstatten.
„EIDG. DIPL. HAUSFRAU“
Bern – Mit dem „Heimchen am Herd" scheint es in der Schweiz endgültig vorbei zu sein. Der Beruf „Hausfrau" ist seit Anfang Januar auf Anweisung von Bundesrat Ernst Brugger (Wirtschaftsminister) in das amtliche Berufsregister aufgenommen worden. Frauen, die selbständig einen Haushalt führen oder führen wollen, können sich von nun an, wie das „Schweizerische kaufmännische Zentralblatt" berichtet, einer staatlichen dreitägigen Berufsprüfung unterziehen, bei der sie ausreichende theoretische und praktische Kenntnisse in allen Sparten der Haushaltsführung nachweisen müssen. Nach bestandenem Examen werden sie zur „Eidg. Dipl. Hausfrau".
KEIN AUFSCHUB FÜR SALT LAKE CITY
Salt Lake City – Bis zur Wahl des neuen Olympiaortes für die Winterspiele 1976 ist es unbedingt notwendig, dass der amerikanische Bewerber Salt Lake City ein Testat der Regierung in Washington vorlegt. Darin soll eine Bestätigung der finanziellen Unterstützung enthalten sein. Dies hat ein Sprecher des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) der Stadt zu verstehen gegeben.
Salt Lake City hatte in dieser Frage das IOC um einen Aufschub gebeten, Rivalen bei der Bewerbung sind Innsbruck, Chamonix und Tampere. Die Auswahl wird vom Lausanne-Exekutivkomitee des IOC während einer Sitzung in Lausanne getroffen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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