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Vor 50 Jahren
Vor 50 Jahren

Vor 50 Jahren

1974-08-15
WIRD PORTUGAL AUSLIEFERUNG FORDERN?

Windhoek – Wie gestern bereits kurz berichtet, ist ein Charterflugzeug auf dem Wege von Sa da Bandeira nach Pereira d'Eça nach Südwestafrika „entführt" worden. Nach Meldungen aus Luanda soll der Pilot von seinem Fluggast gezwungen worden sein, über die südwestafrikanische Grenze zu fliegen und auf einem „Landestreifen" in Südwestafrika zu landen. Die Nachforschungen der AZ bei möglicherweise zuständigen Stellen bewegten sich im Kreise.

Niemand wollte etwas wissen. Die AZ wurde von einer amtlichen SteIle zur anderen verwiesen, teilweise mit dem definitiven Hinweis, dass die andere Stelle etwas über die Artgelegenheit wisse. Von der „anderen zuständigen Stelle" ging der Kreislauf dann weiter. Von Windhoek über die nördlichen Gebiete, zurück nach Windhoek, nach Pretoria, nach Grootfontein und wieder zurück nach Windhoek. Die AZ nahm die „Karussellfahrt" in Kauf, um eine offizielle Version der Angelegenheit zu erhalten. Das war weder gestern noch heute früh möglich. Teilweise wurde erklärt, dass der Pilot sich möglicherweise geirrt habe und in Sambia gelandet sei. Einige der angeblich zuständigen Stellen erklärten, sie hätten von der Angelegenheit nur in der Zeitung gelesen oder im Rundfunk gehört.

Demgegenüber gibt es eine andere Version, die indirekt bestätigt wurde. Danach ist das Flugzeug keineswegs auf einem „Landestreifen" in der Nähe der Grenze: gelandet, sondern in Grootfontein. Das Flugzeug hat den Passagier abgesetzt und ist wieder gestartet. Wahrscheinlich hat sich der Vorfall am Sonntag ereignet, als der Kontrollturm von Grootfontein nicht besetzt war. Es dürfte überdies feststehen, dass der Pilot keinen Funksprechkontakt mit südwestafrikanischen Flugsicherungsstellen aufgenommen hat.

TURBINEN FÜR KUNENE-KRAFTWERK

Windhoek – Zwischen Hydrodyne und der österreichischen Firma Voest Alpine wurde eine Vertrag im Wert von mehr als zehn Millionen Rand unterzeichnet für die Lieferung an eine Tochtergesellschaft von Murray and Stewart in Südwestafrika. Mit der Arbeit wird kaum vor Mitte 1975 begonnen werden können. Es werden 40 bis 50 Arbeiter während 30 Monaten beschäftigt werden,

WIEDER KRIEGSGEFAHR UM ZYPERN

Genf/Athen/Ankara – Die Verhandlungen auf der Friedenskonferenz in Genf sind gestern früh zusammengebrochen, als die türkische Delegation den Konferenzsaal verließ, weil die Griechen ihrem Föderationsplan nicht zustimmen wollten. Gleichzeitig begann die Türkei mit neuen militärischen Aktionen auf Zypern. Als Repressalie hat Griechenland seine Beteiligung an der NATO zurückgezogen. Angesichts dieser Krise trat der Sicherheitsrat schon gestern zusammen und faßte auf britischen Antrag innerhalb weniger als zehn Minuten eine Resolution, in der die Einstellung des Feuers und die Wiederaufnahme der Friedensverhandlungen befohlen wird.

SA GARANTIERT SICHERHEIT FÜR OWAMBO

Oshakati – Der Generalkommissar für die eingeborenen Völker Südwestafrikas, J. M. de Wet, bestätigte heute früh die Verantwortung, die Pflicht und Bereitschaft Südafrikas, Owambo gegen Aggression und Einschüchterung von außen und im Innern zu schützen. Südafrika, so sagte de Wet, sei sich seiner Pflicht bewußt und werde die geeigneten Maßnahmen treffen. Die entsprechenden Entscheidungen würden in Zusammenarbeit mit der Regierung von Owambo erfolgen. Eine Klarstellung der südafrikanischen Haltung wurde notwendig, nachdem SWAPO mit einer Aggression gedroht hatte.

Der Generalkommissar bestätigte ferner, dass der Abzug der Ovambos über die Grenze nach Angola nach wie vor anhalte. Fast täglich, so sagte er, würden kleine Gruppen über die Grenze gehen. 550 Grenzgänger sind bisher identifiziert. Radio Sambia verbreitet, dass 1 100 Ovambos aus Südwestafrika während der letzten Wochen in Sambia eingetroffen seien.

Gegen die Grenzgänger wird nichts unternommen. Selbst wenn Patrouillen mit den Grenzgängern Kontakt machen, so werden diese nur auf die Gefahren hingewiesen, die sie eingehen, wenn sie sich in eine ungewisse Zukunft ins Ausland begeben. Im Übrigen werden die Grenzgänger jedoch nicht daran gehindert, die Grenze zu. überschreiten.

KURZ BERICHTET

New-Delhi – Infolge einer riesigen Überschwemmungskatastrophe, wovon in Nordostindien und in Bangladesch fünf bis sieben Millionen Menschen betroffen wurden, sind bis jetzt mindestens 3 000 Menschen ums Leben gekommen.

STREIKS IN LOURENÇO MARQUES

Laurence Marques – Tausende von Streikenden riskieren Entlassung, wenn sie in den Ciel-Stahlwerken nicht zur Arbeit zurückkehren. Ciel ist für ganz Mosambik der einzige Lieferant für Eisen und Stahl, und unzählige Unternehmen müssen schließen, wenn sie diese Produkte nicht bekommen können. Es streiken etwa 600 Arbeiter, die der Arbeitssekretär für Mosambik vergeblich zu überzeugen versuchte, dass sie wenigstens noch zwei Wochen arbeiten sollten. In dieser Zeit könnten ihre Forderungen geprüft werden. Die Arbeiter verlangen nicht nun höhere Löhne, sondern auch die Entlassung des Aufsichtsratsvorsitzenden.

Die Arbeiter der Sonarep-Raffinerie verlangten ebenfalls höhere Löhne und die Absetzung einiger Direktoren, doch wollen sie nicht in Streik treten, um die Wirtschaft nicht zu schädigen. Die Raffinerie verarbeitet 800 000 Tonnen Rohöl jährlich. Die Forderungen der Arbeiter wurden erfüllt, dagegen wurden keine Direktoren entlassen.

Die Eisenbahner nahmen heute die Arbeit wieder auf, nachdem ihnen die Eisenbahnverwaltung höhere Löhne zugebilligt hatte. Die Arbeiter erzwangen die Entlassung von vier Mitgliedern des Verkehrsdepartements, darunter des Chefingenieurs.

STRAFEN FÜR AUFHETZUNG

Kapstadt – Wer andere Leute ermutigt oder aufstachelt, den Militärdienst zu verweigern, muss mit Strafen bis zu 10 000 Rand oder zehn Jahren Gefängnis oder beidem zusammenrechnen. Dies geht aus dem Verteidigungszusatzgesetz hervor, das Verteidigungsminister P. W. Botha am Mittwoch dem Volksrat in erster Lesung vorlegte. Wer zustimmt oder veranlagt oder dazu aufhetzt, dass Angehörige der Wehrmacht oder der Hilfsdienste ihre Pflichten vernachlässigen oder verletzen, kann bis zu 1 000 Rand oder mit fünf Jahren Gefängnis oder beidem zusammen bestraft werden. Diese Strafe gilt auch für Personen, die Angehörigen der Wehrmacht oder der Hilfsdienste behilflich sind oder Vorschub leisten, dass sie ihren Pflichten ausweichen oder militärische Vorschriften übertreten.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-26

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