IPPR will Whistleblower-Gesetz als Waffe gegen Korruption nutzen
Windhoek (ste) • Heute wird das Institut für Öffentliche Politforschung IPPR im Rahmen seines Projekts „Integrity Namibia“ einen Workshop im „Haus der Demokratie“ (Hanns-Seidel-Stiftung) anbieten.
Das Programm befasst sich diesmal hauptsächlich mit dem Schutz von sogenannten Whistleblowern. In Namibia ist das Gesetz 10 von 2017, welches den Schutz von Informanten beziehungsweise Whistleblowern vorsieht, bereits Anfang des Jahres 2017 verabschiedet, jedoch noch nie von der Regierung in die Tat umgesetzt worden.
PPLAAF-Direktorin Pusetso Morapedi wird am Workshop teilnehmen. Die „Plateforme de Protection des Lanceurs d’Alerte en Afrique“ ist wie ihr französischer Name aussagt eine Anlaufstelle zum Schutz von Whistleblowern in Afrika. Es verteidigt Informanten und formuliert strategische Klagen um sich für sie einzusetzen, wenn die Information dem Interesse der afrikanischen Öffentlichkeit dient.
Bereits Anfang des Monats März hatte das IPPR darauf hingewiesen, dass Artikel 5 des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC) alle UN-Mitgliedsländer dazu verpflichtet „wirksame, koordinierte Antikorruptionsrichtlinien“ festzulegen. Dies wird generell als Voraussetzung für die Entwicklung einer einheitlichen Anti-Korruptionsstrategie verstanden.
Die amerikanische Regierung hat inzwischen die Finanzierung des Projekts „Integrity Namibia“ für die kommenden drei Jahre übernommen. Ziel des Projekts ist es ein nachhaltiges nationales Anti-Korruptionsnetzwerk auf die Beine zu bringen, dass sich in den zivilgesellschaftlichen Bereichen sowie der Privatwirtschaft, den Medien, Kommunalbehörden, religiösen Organisationen und sonstigen nichtstaatlichen Organisationen einbringen kann. Ein Whistleblower-Zugangsportal soll eingerichtet werden und Informanten sollen Zugang zu Rechtsbeistand oder zumindest zu aktualisierten Informationen über ihren Rechtsstand bekommen.
Damit schließt sich das IPPR aktiv den Zielsetzungen der Anti-Korruptionskommission an, die unlängst ihre Strategie angekündigt hatte und nun die gesamte Bevölkerung für den Kampf gegen die Korruption einspannen will.
Das Programm befasst sich diesmal hauptsächlich mit dem Schutz von sogenannten Whistleblowern. In Namibia ist das Gesetz 10 von 2017, welches den Schutz von Informanten beziehungsweise Whistleblowern vorsieht, bereits Anfang des Jahres 2017 verabschiedet, jedoch noch nie von der Regierung in die Tat umgesetzt worden.
PPLAAF-Direktorin Pusetso Morapedi wird am Workshop teilnehmen. Die „Plateforme de Protection des Lanceurs d’Alerte en Afrique“ ist wie ihr französischer Name aussagt eine Anlaufstelle zum Schutz von Whistleblowern in Afrika. Es verteidigt Informanten und formuliert strategische Klagen um sich für sie einzusetzen, wenn die Information dem Interesse der afrikanischen Öffentlichkeit dient.
Bereits Anfang des Monats März hatte das IPPR darauf hingewiesen, dass Artikel 5 des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC) alle UN-Mitgliedsländer dazu verpflichtet „wirksame, koordinierte Antikorruptionsrichtlinien“ festzulegen. Dies wird generell als Voraussetzung für die Entwicklung einer einheitlichen Anti-Korruptionsstrategie verstanden.
Die amerikanische Regierung hat inzwischen die Finanzierung des Projekts „Integrity Namibia“ für die kommenden drei Jahre übernommen. Ziel des Projekts ist es ein nachhaltiges nationales Anti-Korruptionsnetzwerk auf die Beine zu bringen, dass sich in den zivilgesellschaftlichen Bereichen sowie der Privatwirtschaft, den Medien, Kommunalbehörden, religiösen Organisationen und sonstigen nichtstaatlichen Organisationen einbringen kann. Ein Whistleblower-Zugangsportal soll eingerichtet werden und Informanten sollen Zugang zu Rechtsbeistand oder zumindest zu aktualisierten Informationen über ihren Rechtsstand bekommen.
Damit schließt sich das IPPR aktiv den Zielsetzungen der Anti-Korruptionskommission an, die unlängst ihre Strategie angekündigt hatte und nun die gesamte Bevölkerung für den Kampf gegen die Korruption einspannen will.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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