Vor 50 Jahren 24-07
VERFAHREN VERTAGT
Windhoek – Das Verfahren gegen die beiden Windhoeker Reporter, Gene Travers (29), alias Hellion van den Berg, und Albert S. M. van Hees (30) in Zusammenhang mit einem Vergehen gegen das Immoralitätsgesetz ist bis zum 30. August vertagt worden. Mit den beiden zu-sammen steht auch ein 19jähriges Farbigenmädchen vor Gericht. Travers wird vorgeworfen, mit dem Mädchen gegen das Immoralitätsgesetz verstoßen zu haben, während van Hees sie dazu ermutigt haben soll und deshalb ein Komplize war. Der Verstoß gegen das Gesetz erfolgte am 22. Juni dieses Jahres beim Windhoeker Friedhof.
BEDENKEN GEGEN ÖKUMENISCHES ZENTRUM
Windhoek – Der Windhoeker Stadtrat wird sich morgen, wie bereits berichtet, mit dem Projekt „Ökumenisches Zentrum" befassen. Wie ebenfalls berichtet, bestehen innerhalb des Stadtrats und nicht nur da erhebliche Bedenken gegen das Zentrum. Im Hintergrund steht bei der Beurteilung der Frage, ob grünes Licht für den Bau des ökumenischen Zentrums im Herzen von Windhoek gegeben werden soll, die Frage nach der geistigen Kost, die dort verabfolgt werden soll. Bekanntlich ist der aus Südwestafrika ausgewiesene Bischof Winter der Initiator des Planes. Die Zusammenarbeit der Kirchen untereinander scheint auch keineswegs so gut zu sein, wie sie von den Befürwortern des ökumenischen Zentrums geschildert wird. Die DELK ist beispielsweise ins Abseits gestellt.
100 TOTE BEI FLUGZEUGABSTÜRZEN
Papeete/St. Louis – Mindestens hundert Menschen sind am Montag bei zwei Flugzeugabstürzen auf der Insel Tahiti im Pazifik und in St. Louis im amerikanischen Staate Missouri ums Leben gekommen. Nach bisherigen Meldungen haben etwa ein Dutzend Menschen diese beiden Katastrophen überlebt.
Bei Papeete auf der Insel Tahiti ist eine Düsenmaschine der Pan American Airways mit 79 Menschen an Bord ins Meer gestürzt. Dem einzigen Überlebenden dieses Unfalls geht es gut. Rettungsarbeiter haben bisher 16 Leichen geborgen und setzen ihre Suche nach anderen, vielleicht noch überlebenden Fluggästen im Pazifik fort. Bei dem Überlebenden handelt es sich um den 28-jährigen Kanadier James Campbell.
JAPANISCHE BOEING GESPRENGT
Kairo – Die entführte Boeing 747 einer japanischen Luftfahrtsgesellschaft ist auf dem Flugplatz Benghazi in Libyen heute morgen 30 Minuten nach ihrer Landung in die Luft gesprengt worden. Das meldete die Nahost-Nachrichtenagentur. Die Explosion erfolgte unmittelbar, nachdem alle Passagiere evakuiert worden waren. Die Maschine
kam von Damaskus, wo sie drei Stunden lang zwischengelandet war. Bis zum Redaktionsschluss war noch nicht klar, ob die Flugzeugentführer bei der Explosion getötet oder verletzt wurden.
EINSTWEILIGE VERFÜGUNG GEGEN PRÄSIDENT NIXON
Washington – Präsident Nixon wurde gestern eine einstweilige Verfügung zugestellt, der zufolge er Tonbänder und Dokumente, die mit der Watergate-Affäre zusammenhängen, dem Untersuchungsausschuss des Senats und der Staatsanwaltschaft übergeben muss. Dies ist die Antwort des Senatsausschusses auf die Ablehnung Präsident Nixons, Tonbänder und sonstige Aufzeichnungen über den Abhör- und Einbruchsskandal zur Verfügung zu stellen. Damit wird zum erstenmal in 166 Jahren dem Präsidenten der USA eine einstweilige Verfügung zugestellt, die ihm Strafe androht, wenn er nicht das genannte Material herausgibt. 1807 kam es zu einem ähnlichen Streit zwischen dem Kongress und dem Präsidenten Thomas Jefferson in einer Landesverratsuntersuchung. Daraus entwickelte sich jedoch kein Gerichtsverfahren, da sich Präsident Jefferson bereit erklärte, das Material dem Kongress zu übergeben. Diesmal scheinen die Dinge anders zu liegen. Präsident Nixon ist offenbar entschlossen, Tonbänder und anderes Material der Einsicht des Kongresses zu entziehen. In diesem Fall ist ein Gerichtsverfahren, das bis zum höchsten amerikanischen Gericht gehen kann, unausbleiblich. Dem Senatsausschuss wird ebenfalls äußerste Entschlossenheit zugeschrieben. Der Ausschuss hofft, wenn notwendig, mit Hilfe der Gerichte an die Dokumente heranzukommen. Ein Rechtsstreit kann Monate in Anspruch nehmen.
DER GUERILLAKRIEG IN MOSAMBIK
Lourenço Marques – FRELIMO hat am 25. September 1964 den „Befreiungskrieg" gegen Portugal nach Mosambik hineingetragen. Die Guerillaaktivitäten beschränkten sich zunächst auf das Grenzgebiet im Norden Mosambiks. Neben militärischen Maßnahmen wurde im Norden Mosambiks auch eine Zusammenfassung der Bevölkerung in Großdörfern, den sogenannten „Aldeamentos", durchgeführt. Diese Zusammenfassung der bisher weit verstreut lebenden Bevölkerung in den beiden nördlichsten Provinzen Niassa und Cabo Delgado ist abgeschlossen. Diese Großdörfer sind einmal leichter zu verteidigen, und zum anderen gilt jeder, der außerhalb dieser Dörfer in den völlig entvölkerten Zonen angetroffen wird, als FRELIMO-verdächtig. In diesem Gebiet gibt es verschiedene FRELIMO-Stützpunkte, die meist nur aus einigen wenigen gut getarnten Hütten, höchstens sechs bis sieben, bestehen.
Diese Stützpunkte verfügen über Luftschutzunterstände und erhebliche Waffen- und Munitionslager. Die bisherige Praxis zeigt, dass es sich bei diesen Stützpunkten keineswegs um unschuldige Siedlungen handelt, auch wenn dort FRELIMO-Angehörige zusammen mit ihren Frauen leben.
Windhoek – Das Verfahren gegen die beiden Windhoeker Reporter, Gene Travers (29), alias Hellion van den Berg, und Albert S. M. van Hees (30) in Zusammenhang mit einem Vergehen gegen das Immoralitätsgesetz ist bis zum 30. August vertagt worden. Mit den beiden zu-sammen steht auch ein 19jähriges Farbigenmädchen vor Gericht. Travers wird vorgeworfen, mit dem Mädchen gegen das Immoralitätsgesetz verstoßen zu haben, während van Hees sie dazu ermutigt haben soll und deshalb ein Komplize war. Der Verstoß gegen das Gesetz erfolgte am 22. Juni dieses Jahres beim Windhoeker Friedhof.
BEDENKEN GEGEN ÖKUMENISCHES ZENTRUM
Windhoek – Der Windhoeker Stadtrat wird sich morgen, wie bereits berichtet, mit dem Projekt „Ökumenisches Zentrum" befassen. Wie ebenfalls berichtet, bestehen innerhalb des Stadtrats und nicht nur da erhebliche Bedenken gegen das Zentrum. Im Hintergrund steht bei der Beurteilung der Frage, ob grünes Licht für den Bau des ökumenischen Zentrums im Herzen von Windhoek gegeben werden soll, die Frage nach der geistigen Kost, die dort verabfolgt werden soll. Bekanntlich ist der aus Südwestafrika ausgewiesene Bischof Winter der Initiator des Planes. Die Zusammenarbeit der Kirchen untereinander scheint auch keineswegs so gut zu sein, wie sie von den Befürwortern des ökumenischen Zentrums geschildert wird. Die DELK ist beispielsweise ins Abseits gestellt.
100 TOTE BEI FLUGZEUGABSTÜRZEN
Papeete/St. Louis – Mindestens hundert Menschen sind am Montag bei zwei Flugzeugabstürzen auf der Insel Tahiti im Pazifik und in St. Louis im amerikanischen Staate Missouri ums Leben gekommen. Nach bisherigen Meldungen haben etwa ein Dutzend Menschen diese beiden Katastrophen überlebt.
Bei Papeete auf der Insel Tahiti ist eine Düsenmaschine der Pan American Airways mit 79 Menschen an Bord ins Meer gestürzt. Dem einzigen Überlebenden dieses Unfalls geht es gut. Rettungsarbeiter haben bisher 16 Leichen geborgen und setzen ihre Suche nach anderen, vielleicht noch überlebenden Fluggästen im Pazifik fort. Bei dem Überlebenden handelt es sich um den 28-jährigen Kanadier James Campbell.
JAPANISCHE BOEING GESPRENGT
Kairo – Die entführte Boeing 747 einer japanischen Luftfahrtsgesellschaft ist auf dem Flugplatz Benghazi in Libyen heute morgen 30 Minuten nach ihrer Landung in die Luft gesprengt worden. Das meldete die Nahost-Nachrichtenagentur. Die Explosion erfolgte unmittelbar, nachdem alle Passagiere evakuiert worden waren. Die Maschine
kam von Damaskus, wo sie drei Stunden lang zwischengelandet war. Bis zum Redaktionsschluss war noch nicht klar, ob die Flugzeugentführer bei der Explosion getötet oder verletzt wurden.
EINSTWEILIGE VERFÜGUNG GEGEN PRÄSIDENT NIXON
Washington – Präsident Nixon wurde gestern eine einstweilige Verfügung zugestellt, der zufolge er Tonbänder und Dokumente, die mit der Watergate-Affäre zusammenhängen, dem Untersuchungsausschuss des Senats und der Staatsanwaltschaft übergeben muss. Dies ist die Antwort des Senatsausschusses auf die Ablehnung Präsident Nixons, Tonbänder und sonstige Aufzeichnungen über den Abhör- und Einbruchsskandal zur Verfügung zu stellen. Damit wird zum erstenmal in 166 Jahren dem Präsidenten der USA eine einstweilige Verfügung zugestellt, die ihm Strafe androht, wenn er nicht das genannte Material herausgibt. 1807 kam es zu einem ähnlichen Streit zwischen dem Kongress und dem Präsidenten Thomas Jefferson in einer Landesverratsuntersuchung. Daraus entwickelte sich jedoch kein Gerichtsverfahren, da sich Präsident Jefferson bereit erklärte, das Material dem Kongress zu übergeben. Diesmal scheinen die Dinge anders zu liegen. Präsident Nixon ist offenbar entschlossen, Tonbänder und anderes Material der Einsicht des Kongresses zu entziehen. In diesem Fall ist ein Gerichtsverfahren, das bis zum höchsten amerikanischen Gericht gehen kann, unausbleiblich. Dem Senatsausschuss wird ebenfalls äußerste Entschlossenheit zugeschrieben. Der Ausschuss hofft, wenn notwendig, mit Hilfe der Gerichte an die Dokumente heranzukommen. Ein Rechtsstreit kann Monate in Anspruch nehmen.
DER GUERILLAKRIEG IN MOSAMBIK
Lourenço Marques – FRELIMO hat am 25. September 1964 den „Befreiungskrieg" gegen Portugal nach Mosambik hineingetragen. Die Guerillaaktivitäten beschränkten sich zunächst auf das Grenzgebiet im Norden Mosambiks. Neben militärischen Maßnahmen wurde im Norden Mosambiks auch eine Zusammenfassung der Bevölkerung in Großdörfern, den sogenannten „Aldeamentos", durchgeführt. Diese Zusammenfassung der bisher weit verstreut lebenden Bevölkerung in den beiden nördlichsten Provinzen Niassa und Cabo Delgado ist abgeschlossen. Diese Großdörfer sind einmal leichter zu verteidigen, und zum anderen gilt jeder, der außerhalb dieser Dörfer in den völlig entvölkerten Zonen angetroffen wird, als FRELIMO-verdächtig. In diesem Gebiet gibt es verschiedene FRELIMO-Stützpunkte, die meist nur aus einigen wenigen gut getarnten Hütten, höchstens sechs bis sieben, bestehen.
Diese Stützpunkte verfügen über Luftschutzunterstände und erhebliche Waffen- und Munitionslager. Die bisherige Praxis zeigt, dass es sich bei diesen Stützpunkten keineswegs um unschuldige Siedlungen handelt, auch wenn dort FRELIMO-Angehörige zusammen mit ihren Frauen leben.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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