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In Deutschland ist es schon lange Gang und Gäbe, dass verurteilte jugendliche Kriminelle, vor allem Ersttäter, Sozialstunden ableisten müssen. In Namibia soll nun eine ähnliche Maßnahme im Gesetz verankert werden. Allerdings sollen dabei Inhaftierte den sozialen Dienst am Tag verrichten. Foto: Falk
In Deutschland ist es schon lange Gang und Gäbe, dass verurteilte jugendliche Kriminelle, vor allem Ersttäter, Sozialstunden ableisten müssen. In Namibia soll nun eine ähnliche Maßnahme im Gesetz verankert werden. Allerdings sollen dabei Inhaftierte den sozialen Dienst am Tag verrichten. Foto: Falk

Zum Gemeinwohl

Gesetz: Ableistung von Sozialstunden geplant
Es wäre ein Dienst für die Öffentlichkeit. Ein neues Gesetz soll Strafgefangene dazu heranziehen können, Sozialstunden verrichten zu müssen. Die Novelle soll nun im Parlament diskutiert und geprüft werden. Das Justizministerium und die hiesigen Strafvollzugsdienste wurden mit der Ausarbeitung des Entwurfes beauftragt.
Von J. Beukes und O. Mueller Windhoek
Von J. Beukes und O. Mueller

Windhoek

Es würde den Steuerzahler in jedem Fall entlasten, Straftäter, die wegen Bagatelldelikten in den Gefängnissen sitzen, zu sozialen Diensten heranzuziehen. Dies ist einer der Gründe, warum das Kabinett das Justizministerium und die hiesigen Strafvollzugsdienste (Namibia Correctional Services/NCS) mit der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs beauftragt hat, der diese Maßnahme rechtlich in Einklang bringen und verankern soll.

Neben dem finanziellen Gedanken spielt aber auch noch der soziale Aspekt eine wichtige Rolle. Vor allem, wegen der hohen Arbeitslosenzahlen und der Schere zwischen arm und reich und der damit einhergehenden Armut, ist gerade die Kleinkriminalität in Namibia drastisch angestiegen.

Dadurch sehen sich Menschen genötigt, zum Beispiel Diebstähle zu begehen, um die Miete zu bezahlen und die Familie zu ernähren. Das führt zu einer Überfüllung der Gefängnisse und die Novelle soll genau diesem Aspekt entgegenwirken. Zudem ist es ein Schritt in Richtung Resozialisierung. Der Grad ist allerdings schmal, denn das Gesetz soll nicht dazu führen, dass Strafgefangene ausgenutzt werden.

Bisher keine Befugnis

Nach den geltenden Gesetzen sind die Gerichte allerdings noch nicht befugt, gemeinnützige Arbeit zu verhängen. „Das Kabinett hat das Justizministerium und die Strafvollzugsdienste angewiesen, den Einsatz von gemeinnützigen Diensten zu verbessern und ein Gesetz zu entwickeln, das Richter ermächtigt, eine bestimmte Kategorie von Bagatelldelikten zu verurteilen", heißt es in der Mitteilung des Informationsministeriums.

Die NCS hat im Laufe der Jahre damit zu kämpfen gehabt, die steigende Zahl von Gefangenen im ganzen Land zu versorgen, und es wurde befürchtet, dass die Situation außer Kontrolle geraten könnte.

Der Chef der Strafvollzugsbehörde, Generalkommissar Raphael Hamuneyala, lobte den Schritt, da er dazu beitragen werde, die Überbelegung der Gefängniszellen zu bekämpfen und die für den Betrieb der Justizvollzugsanstalten erforderlichen Ausgaben zu senken.

Beengte Gefängniszellen

Im Jahr 2021 informierte die NCS den ständigen Parlamentsausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung und Sicherheit, dass 4 250 der 5 265 Haftplätze in den Gefängnissen des Landes belegt seien. Damals überschritt die Justizvollzugsanstalt Windhoek mit einer Kapazität von 1 030 Plätzen ihre Belastungsgrenze. In einigen Fällen sind die Gefängnisbeamten gezwungen, die Insassen wegen Platzmangels in den Zellen zusammenzupacken.

Als der Ombudsmann im Laufe des Jahres 2021 Gefängniseinrichtungen besuchte, um Inspektionen der Covid-19-Schutzprotokolle durchzuführen, Beschwerden von Gefangenen anzuhören und den Zustand der Zellen zu inspizieren, wurde festgestellt, dass viele namibische Polizeistationen überfüllt und zudem in schlechtem Zustand sind.

So war zum Zeitpunkt der Inspektion zum Beispiel die Polizeistation Okahao mit 110 Insassen belegt, die für 45 Personen ausgelegt ist. Ein weiteres Äquivalent war die Polizeistation Omuthiya, die damals 307 Häftlinge in Gewahrsam hatte, obwohl sie nur für 150 Personen Platz bietet. Und das sind nur zwei der vielen Fälle.

Eine Anpassung der bisherigen gesetzlichen Richtlinien ist somit in vielfacher Hinsicht ein Gewinn. So könnte die derzeit schlechte bis mangelhafte Situation in Punkto Reinlichkeit an öffentlichen Gebäuden wie Schulen oder Krankenhäusern ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand bereinigt, sowie Reparaturarbeiten verrichtet werden. Es könnte ein Gewinn für das Gemeinwohl sein.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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