aznamnews: Keine Mehrwertsteuer mehr auf Damenbinden
Das Finanzministerium gab heute Nachmittag bekannt, dass ab dem 1. Januar 2023 keine Mehrwertsteuer mehr auf Binden erhoben wird.
Gemäß dem Mehrwertsteueränderungsgesetz, das heute im Amtsblatt veröffentlicht wurde, gehören zu den Binden, die nicht mehr besteuert werden, Menstruationsbinden für leichte, mittlere und starke Regelblutungen sowie Mini-, Super-, Sport- und Nachtbinden - mit oder ohne Flügel. Dazu gehören auch Umstandsbinden zur Verwendung bei Blutungen vor und nach der Geburt sowie Slipeinlagen, die den Menstruationsbinden ähneln und leichter und dünner sind.
Auf folgende Hygieneartikel wird weiterhin Mehrwertsteuer erhoben: Tampons aller Art (mit oder ohne Applikator), Menstruationstassen, Damenbinden, menstruations- oder auslaufsichere Unterwäsche sowie Inkontinenzbinden und -einlagen.
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Allgemeine Zeitung
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