Berufungsantrag erfolgreich
Heritage Health setzt sich gegen Registrar vor Gericht durch
Gemäß dem Urteil des Obersten Gerichts in Windhoek wurde nun auch der Registrator der Krankenkassen angewiesen, seine Entscheidung über die Selbstbeteiligungsrate (self financing gap) innerhalb der Beitragserhöhung zu überarbeiten.
Von Henriette Lamprecht
(Bearbeitet von S. Noechel)
Windhoek
Die Berufung von Heritage Health gegen den Registrator der Krankenkassen und die Namibische Finanzaufsichtsbehörde (Namfisa) vor dem Obersten Gericht (Supreme Court), die sich auf die jährlichen Prämienerhöhungen und die Selbstfinanzierungslücke bezog, war erfolgreich.
Das Urteil zugunsten der Krankenkasse ist das Ende eines Gerichtsverfahrens, das seit 2018 andauerte, nachdem der Registrator den Antrag von Heritage Health auf jährliche Beitragserhöhung für 2019 abgelehnt hatte.
Heritage Health reichte im Dezember 2019 zunächst einen Dringlichkeitsantrag ein, in dem es um eine jährliche Beitragserhöhung ging und dass diese Beiträge Teil einer Änderung der Vorschriften sind und daher vom Registrator der Krankenkassen genehmigt werden müsse.
Im Kern des gerichtlichen Antrags ging es um die es Festzustellung, ob die Erhöhungen nach den Statuten erfolgen würden oder erst der Zustimmung des Registrators bedürfen. Gemäß dem Urteil des Obersten Gerichts wurde der Registrator nun angewiesen, Entscheidung über die Selbstbeteiligungsrate und die Prämienerhöhungen zu überarbeiten.
Die Krankenkasse (Heritage Health) musste sich an das Oberste Gericht wenden, nachdem ihr Antrag auf Überprüfung und Feststellungsbescheid zur Erhöhung im vergangenen Jahr kostenpflichtig vom Obergericht abgewiesen worden war. Die Antragsgegner sind in diesem Fall auch für die Anwaltskosten von Heritage Health verantwortlich.
(Bearbeitet von S. Noechel)
Windhoek
Die Berufung von Heritage Health gegen den Registrator der Krankenkassen und die Namibische Finanzaufsichtsbehörde (Namfisa) vor dem Obersten Gericht (Supreme Court), die sich auf die jährlichen Prämienerhöhungen und die Selbstfinanzierungslücke bezog, war erfolgreich.
Das Urteil zugunsten der Krankenkasse ist das Ende eines Gerichtsverfahrens, das seit 2018 andauerte, nachdem der Registrator den Antrag von Heritage Health auf jährliche Beitragserhöhung für 2019 abgelehnt hatte.
Heritage Health reichte im Dezember 2019 zunächst einen Dringlichkeitsantrag ein, in dem es um eine jährliche Beitragserhöhung ging und dass diese Beiträge Teil einer Änderung der Vorschriften sind und daher vom Registrator der Krankenkassen genehmigt werden müsse.
Im Kern des gerichtlichen Antrags ging es um die es Festzustellung, ob die Erhöhungen nach den Statuten erfolgen würden oder erst der Zustimmung des Registrators bedürfen. Gemäß dem Urteil des Obersten Gerichts wurde der Registrator nun angewiesen, Entscheidung über die Selbstbeteiligungsrate und die Prämienerhöhungen zu überarbeiten.
Die Krankenkasse (Heritage Health) musste sich an das Oberste Gericht wenden, nachdem ihr Antrag auf Überprüfung und Feststellungsbescheid zur Erhöhung im vergangenen Jahr kostenpflichtig vom Obergericht abgewiesen worden war. Die Antragsgegner sind in diesem Fall auch für die Anwaltskosten von Heritage Health verantwortlich.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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