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Drakonischer Auftritt der Namaf

Krankenkassenverband setzt unerbittlich neuen Kode durch
Das Speichern, Abrufen und Analysieren von Daten gemäß verändertem Kode wird den damit für Dienstleister im medizinischen Bereich verbundenen Schwierigkeiten zum Trotz von der Vereinigung der namibischen Krankenkassen Namaf erzwungen. Sie müssen trotz fehlender Gesetzesgrundlage das neue ICD-10-System implementieren, bevor ihre Anträge bearbeitet und ausgezahlt werden.
Frank Steffen
Von Henriette Lamprecht

(Bearbeitet von F. Steffen)

Die erste Phase einer globalen und verbindlichen Kodierungsstruktur, unter anderem für die Diagnose und Behandlung von Krankheiten, hat in Namibia begonnen. Ab dem 1. Januar 2023 müssen alle Anbieter von Gesundheitsdiensten im Land die ICD-10-Kodierungsstruktur für Anträge verwenden.

Letzterer dient dazu, die Diagnose von Krankheiten und andere Gesundheitsinformationen in einen alphanumerischen Code umzuwandeln und ermöglicht die Speicherung, den Abruf und die Analyse der Daten. Die Einführung eines solchen Systems entbehrt bisher der dafür nötigen Gesetzesgrundlage und wird den Dienstleistern aus dem Gesundheitswesen eigenmächtig von der Namibian Association of Medical Aid Funds (Namaf) aufgezwungen. Die Einführung und Verwaltung des Systems geschieht dabei auf Kosten der Dienstleister.

Die Pressereferentin von Namaf, Uatavi Mbai, erklärte auf Nachfrage, dass die Verwendung von ICD-10 zunächst nicht obligatorisch sei. Den Anbietern werde „empfohlen“, sich mit dem System anzufreunden, um festzustellen, welche elektronischen Entwicklungsanforderungen sowohl für Anbieter als auch den Fonds selbst bestehen. Vorläufige Datenfelder und Veränderungen sowie zusätzlicher Schulungsbedarf und spezifische Herausforderungen sollen ermittelt werden. Umsetzung und Verwendung des Systems sollen in einem Bericht festgehalten und dadurch die Brauchbarkeit der verwendeten Kodes festgestellt werden.

Laut Mbai ist die Gesetzgebung für eine rechtmäßige Umsetzung des Projekts Teil der ersten Phase dieses Projekts – genau wie die Schulung.

Internationaler Ansatz

Die Internationale Statistische Klassifikation von Krankheiten und Gesundheitsproblemen (International Classification of Diseases, ICD) – entwickelt von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) – soll weltweit die Diagnosen und Gesundheitszustände von Patienten vereinheitlichen. Ziel ist es, ein globales diagnostisches Instrument für Epidemiologie, Gesundheitsmanagement und klinische Zwecke zu entwickeln.

Mbai erklärte dies Ziel als Ausgangspunkt für die Einführung und sagte: „ICD ist erforderlich, um alternative Rückforderungsmodelle zu entwickeln und umzusetzen. Ferner wollen wir so Risiken messen und die Verschwendung sowie den Missbrauch unter Kontrolle bekommen.“

Ab 2023 verpflichtend

Am 1. Januar 2023 soll das neue System zur Pflicht werden, allerdings ist laut Mbai „eine Überbrückungsphase“ vorgesehen, bevor Forderungen abgelehnt werden: „Nach dieser Phase, also in der zweiten Phase, wird die Verwendung der Diagnose-Kodes verpflichtend.“ Alle Mitgliedsstaaten der WHO hätten sich verpflichtet, dieses neue System einzuführen.

Dazu gehört die Verwendung eines mindestens dreistelligen Kodes wie PDX. Auch vier- oder fünfstellige Kodes werden phasenweise implementiert, wobei auch Qualitätskontrollen und Ablehnungen festgehalten werden. Der Einsatz von alternativen Alphabet-Buchstaben und Morphologie-Kodes sowie Unterschiede im Alter und Geschlecht machen Teil des Systems aus.

Laut Mbai ist die Umsetzung von ICD-10 für alle bei Namaf registrierten Krankenkassen bindend und wird erwartet, dass auch die staatliche Krankenkasse PSEMAS das System implementieren wird.

Laut einer landesweiten Umfrage des „Namibia Private Practitioners Forum“ (NPPF) sind Dienstleister „nicht unwillig“, das Kodierungssystem zu nutzen, doch wird eine zusätzliche Belastung bezüglich der Zeit, Kosten und Kapazität befürchtet. 42 Prozent glauben, dass es sich lediglich um einen Versuch der Finanzindustrie handelt, die klinische Freiheit von Leistungserbringern einzuschränken.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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