Freiwillige „Maskenpflicht“
Windhoek (ste) • Der namibische Präsident, Hage Geingob, und der Minister für Gesundheit und Soziale Sicherheit (MHSS), Kalumbi Shangula, präsentierten am Freitagmorgen der namibischen Öffentlichkeit ein Update zur COVID-19-Pandemie. Der Präsident zeigte sich besorgt über die erhebliche Zunahme von Patienten, wenn man den aktuellen Trend der Infektionen (7,5 Prozent der Testresultate) mit dem Trend von vor einem Monat (nur 2,1 Prozent) vergleicht.
Beide hochrangige namibische Beamte akzeptierten, dass der Wintereinbruch wahrscheinlich die Hauptursache für eine Zunahme der Infizierten ist, appellierten aber gerade deswegen an die Öffentlichkeit, vorsichtig zu sein, Abstand zu Menschen zu halten und vor allem Masken zu tragen. Shangula betonte, dass das Tragen von Masken momentan keine gesetzliche Pflicht sei, doch sei es nicht weniger, als die effizienteste Waffe im Arsenal im Kampf gegen COVID-19. Präsident Hage Geingob forderte alle Geschäfte auf, die Maskenpflicht wieder einzuführen.
Seit dem ersten gemeldeten Covid-19-Patienten im März 2020, habe Namibia 162 020 COVID-19-Infektionen verzeichnet, wovon 4 029 Erkrankte verstorben seien (Stand des 11. Mai), berichtete der Präsident. Die Zunahme der Infektionen in den vergangenen 29 Tagen sei hauptsächlich in den Städten Windhoek, Rehoboth, Okahandja und Otjiwarongo verzeichnet worden. Darum forderte Geingob Namibier nicht nur zum Tragen der Maske auf, sondern bat sie eindringlich, sich impfen zu lassen beziehungsweise eine Nachimpfung vorzunehmen.
Grundsätzlich hat sich an den bestehenden Regeln nichts geändert; der Status quo setzt sich bis um Mitternacht vom Mittwoch, den 15. Juni 2022, fort. Trotzdem wurde das Tragen der Maske mehrmals wiederholt und betonte Shangula: „Um es klar zu sagen, von der Öffentlichkeit wird erwartet, dass sie ein gesundes Urteilsvermögen an den Tag legt und daher in allen öffentlichen Bereichen Masken trägt. Es ist unsere erste Verteidigungslinie im Kampf gegen COVID-19 und sollten die Inhaber von Unternehmen daher darauf bestehen, dass ihre Kunden Masken tragen.“
Geimpfte namibische Staatsbürger sowie Ausländer dürfen ohne PCR-Test nach Namibia einreisen, sofern sie einen gültigen Impfstatus nachweisen oder ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen können (Ergebnis ist gültig, wenn binnen 72 Stunden nach Probenentnahme eingereist wird).
Beide hochrangige namibische Beamte akzeptierten, dass der Wintereinbruch wahrscheinlich die Hauptursache für eine Zunahme der Infizierten ist, appellierten aber gerade deswegen an die Öffentlichkeit, vorsichtig zu sein, Abstand zu Menschen zu halten und vor allem Masken zu tragen. Shangula betonte, dass das Tragen von Masken momentan keine gesetzliche Pflicht sei, doch sei es nicht weniger, als die effizienteste Waffe im Arsenal im Kampf gegen COVID-19. Präsident Hage Geingob forderte alle Geschäfte auf, die Maskenpflicht wieder einzuführen.
Seit dem ersten gemeldeten Covid-19-Patienten im März 2020, habe Namibia 162 020 COVID-19-Infektionen verzeichnet, wovon 4 029 Erkrankte verstorben seien (Stand des 11. Mai), berichtete der Präsident. Die Zunahme der Infektionen in den vergangenen 29 Tagen sei hauptsächlich in den Städten Windhoek, Rehoboth, Okahandja und Otjiwarongo verzeichnet worden. Darum forderte Geingob Namibier nicht nur zum Tragen der Maske auf, sondern bat sie eindringlich, sich impfen zu lassen beziehungsweise eine Nachimpfung vorzunehmen.
Grundsätzlich hat sich an den bestehenden Regeln nichts geändert; der Status quo setzt sich bis um Mitternacht vom Mittwoch, den 15. Juni 2022, fort. Trotzdem wurde das Tragen der Maske mehrmals wiederholt und betonte Shangula: „Um es klar zu sagen, von der Öffentlichkeit wird erwartet, dass sie ein gesundes Urteilsvermögen an den Tag legt und daher in allen öffentlichen Bereichen Masken trägt. Es ist unsere erste Verteidigungslinie im Kampf gegen COVID-19 und sollten die Inhaber von Unternehmen daher darauf bestehen, dass ihre Kunden Masken tragen.“
Geimpfte namibische Staatsbürger sowie Ausländer dürfen ohne PCR-Test nach Namibia einreisen, sofern sie einen gültigen Impfstatus nachweisen oder ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen können (Ergebnis ist gültig, wenn binnen 72 Stunden nach Probenentnahme eingereist wird).
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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