Haftungsausschluss auf dem Prüfstand – Ministerium wegen Impfstoffen vor Gericht
Windhoek (krk/sno) • „Es gibt zuverlässige Informationen darüber, dass die Verabreichung von Impfstoffen ein erhebliches Risiko für Menschen darstellen kann. Jeder sollte vor der Verabreichung eines Impfstoffs über ausreichende Informationen verfügen, um dadurch seine Zustimmung geben zu können. Wo es ein Gesundheitsrisiko gibt, muss ein Mensch die Freiheit haben sich frei zu entschließen“. Das behauptet ein Verband und vier Einzelpersonen, die unter anderem die Regierung verklagen und verlangen, dass sie die Informationen offenlegt, auf die sie sich stützen, wenn sie die Menschen davon überzeugen wollen, dass die Covid-19-Impfstoffe sicher seien.
Sie wollen geltend machen, dass das Gesundheitsministerium von den Bürgern des Landes zwar die Unterzeichnung eines Haftungsausschluss-Formulars verlangt, ihnen aber nicht die notwendigen Informationen gibt, um eine auf Wissen fundierte Entscheidung treffen zu können. Sie behaupten auch, dass der Impfstoff von Pfizer/BioNTech im Land illegal verabreicht wird.
Die Health Defense League (HDL) ist ein freiwilliger Verein mit mehr als 500 registrierten Mitgliedern. Der Vorsitzende dieser Vereinigung ist der Windhoeker Zahnarzt Martin Wucher. Er hatte eine eidesstattliche Erklärung verfasst und diese am 19. August beim Obergericht in Windhoek eingereicht. „Bei diesem Antrag geht es nicht um die Debatte, ob eine Impfung gut oder schlecht sei, es geht um das Recht Informationen zu erhalten, um damit eine fundierte Entscheidungen treffen zu können“, so Wucher.
In seiner Erklärung bezieht sich Wucher auf das Gesetz über die Kontrolle von Arzneimitteln und verwandten Stoffen 13 von 2003, das eine Registrierung von Arzneimitteln vorschreibt. „Keiner der in Namibia verabreichten Impfstoffe ist nach diesem Gesetz registriert“, behauptet Wucher. Gemäß § 45(1) des Gesetzes sind sechs der derzeit verabreichten Covid-19-Impfstoffe von der Registrierung gemäß Abschnitt 18 ausgenommen. Die Kläger machen geltend, dass Pfizer/BioNTech nicht nach § 18 eingetragen oder nach § 45 von der Eintragung ausgenommen sei. „Die Regierung verabreicht diesen Impfstoff illegal an die namibische Bevölkerung.“ Wucher wies in seiner Erklärung auch darauf hin, dass Pfizer/BioNTech der einzige Impfstoff sei, der derzeit an Schulkinder verabreicht werden darf.
Sie wollen geltend machen, dass das Gesundheitsministerium von den Bürgern des Landes zwar die Unterzeichnung eines Haftungsausschluss-Formulars verlangt, ihnen aber nicht die notwendigen Informationen gibt, um eine auf Wissen fundierte Entscheidung treffen zu können. Sie behaupten auch, dass der Impfstoff von Pfizer/BioNTech im Land illegal verabreicht wird.
Die Health Defense League (HDL) ist ein freiwilliger Verein mit mehr als 500 registrierten Mitgliedern. Der Vorsitzende dieser Vereinigung ist der Windhoeker Zahnarzt Martin Wucher. Er hatte eine eidesstattliche Erklärung verfasst und diese am 19. August beim Obergericht in Windhoek eingereicht. „Bei diesem Antrag geht es nicht um die Debatte, ob eine Impfung gut oder schlecht sei, es geht um das Recht Informationen zu erhalten, um damit eine fundierte Entscheidungen treffen zu können“, so Wucher.
In seiner Erklärung bezieht sich Wucher auf das Gesetz über die Kontrolle von Arzneimitteln und verwandten Stoffen 13 von 2003, das eine Registrierung von Arzneimitteln vorschreibt. „Keiner der in Namibia verabreichten Impfstoffe ist nach diesem Gesetz registriert“, behauptet Wucher. Gemäß § 45(1) des Gesetzes sind sechs der derzeit verabreichten Covid-19-Impfstoffe von der Registrierung gemäß Abschnitt 18 ausgenommen. Die Kläger machen geltend, dass Pfizer/BioNTech nicht nach § 18 eingetragen oder nach § 45 von der Eintragung ausgenommen sei. „Die Regierung verabreicht diesen Impfstoff illegal an die namibische Bevölkerung.“ Wucher wies in seiner Erklärung auch darauf hin, dass Pfizer/BioNTech der einzige Impfstoff sei, der derzeit an Schulkinder verabreicht werden darf.
Kommentar
Lutz Bellmann
Auch in Europa und insbesondere in Deutschland werden mRNA-Impfstoffe gegen das Coronavirus verimpft, die keine vollständige Zulassung haben. Um die Wirksamkeit und Sicherheit von Comirnaty (Pfizer/BioNTech) zu bestätigen, ist gemäß Artikel 14-a der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 eine abschließende Studie für Juli 2024 erforderlich. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen sich die geimpften Personen als Studienteilnehmer betrachten, die keinerlei Schadenersatzansprüche gegen den Impfstoffhersteller haben.