Maßnahmen zur Bekämpfung des hämorrhagischen Krim-Kongo-Fiebers
Windhoek (jn) • Nachdem bei einem Menschen in Gobabis hämorrhagisches Krim-Kongo-Fieber (CCHF) festgestellt wurde, hat das dem Ministerium für Landwirtschaft, Wasser und Landreform unterstellte Direktorat für Veterinärdienste eine Warnung herausgegeben. Der Veterinärrat ergreift proaktive Maßnahmen, um die Ausbreitung dieser schweren Viruserkrankung, die für Tiere als auch für Menschen eine Gefahr darstellt, zu kontrollieren.
Das hämorrhagische Krim-Kongo-Fieber (CCHF) ist hoch ansteckend und wird durch das CCHF-Virus der Gattung Nairovirus verursacht und kann durch Zeckenbisse, Kontakt mit infizierten Tieren und der Körperflüssigkeiten infizierter Personen auf den Menschen übertragen werden. „Während infizierte Tiere möglicherweise keine klinischen Anzeichen zeigen, können beim Menschen plötzlich auftretende Symptome wie Fieber, Schwindel, Nackenschmerzen und -steifheit, Kopfschmerzen, entzündete Augen, Lichtempfindlichkeit, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Bauchschmerzen, Halsschmerzen sowie starke Stimmungsschwankungen und Verwirrung auftreten. Jeder, der diese Anzeichen zeigt, sollte sich sofort in ärztliche Behandlung begeben“, so die leitende Tierärztin Dr. Albertina Shilongo.
Als Reaktion auf den Ausbruch der Krankheit hat das Directorate of Veterinary Services landesweit verschiedene Maßnahmen zur Kontrolle der Tiergesundheit in Übereinstimmung mit dem Tiergesundheitsgesetz ergriffen, um die Übertragung von Infektionen von Zecken und Tieren auf den Menschen zu minimieren.
Eine der wichtigsten Maßnahmen ist die Zeckenbekämpfung bei allen Tierbegegnungen. Das Protokoll für Tierbegegnungen schreibt die strikte Durchführung von Zeckenbekämpfungsmaßnahmen vor, um die Ausbreitung von durch Zecken übertragenen Krankheiten zu verhindern. Darüber hinaus werden in ausgewiesenen Hochrisikotierhaltungsbetrieben und Auktionshäusern regelmäßige Inspektionen und überwachte Zeckenbekämpfungsmaßnahmen durchgeführt.
Tierhalter werden aufgefordert, dass die ihnen anvertrauten Tiere frei von Zecken sind und bei allen Schlachtvorgängen Schutzkleidung zu tragen. Darüber hinaus wird allen Tierhaltern geraten, zugelassene Akarizide zu verwenden, d. h. chemische Mittel zur Bekämpfung von Zeckenbefall, um die Ausbreitung unter den Tieren zu verhindern.
Das Direktorat für Veterinärdienste betont die Wichtigkeit der Mitarbeit der Tierhalter und der Öffentlichkeit bei der Einhaltung dieser Bekämpfungsmaßnahmen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den nächstgelegenen staatlichen Tierarzt.
Das hämorrhagische Krim-Kongo-Fieber (CCHF) ist hoch ansteckend und wird durch das CCHF-Virus der Gattung Nairovirus verursacht und kann durch Zeckenbisse, Kontakt mit infizierten Tieren und der Körperflüssigkeiten infizierter Personen auf den Menschen übertragen werden. „Während infizierte Tiere möglicherweise keine klinischen Anzeichen zeigen, können beim Menschen plötzlich auftretende Symptome wie Fieber, Schwindel, Nackenschmerzen und -steifheit, Kopfschmerzen, entzündete Augen, Lichtempfindlichkeit, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Bauchschmerzen, Halsschmerzen sowie starke Stimmungsschwankungen und Verwirrung auftreten. Jeder, der diese Anzeichen zeigt, sollte sich sofort in ärztliche Behandlung begeben“, so die leitende Tierärztin Dr. Albertina Shilongo.
Als Reaktion auf den Ausbruch der Krankheit hat das Directorate of Veterinary Services landesweit verschiedene Maßnahmen zur Kontrolle der Tiergesundheit in Übereinstimmung mit dem Tiergesundheitsgesetz ergriffen, um die Übertragung von Infektionen von Zecken und Tieren auf den Menschen zu minimieren.
Eine der wichtigsten Maßnahmen ist die Zeckenbekämpfung bei allen Tierbegegnungen. Das Protokoll für Tierbegegnungen schreibt die strikte Durchführung von Zeckenbekämpfungsmaßnahmen vor, um die Ausbreitung von durch Zecken übertragenen Krankheiten zu verhindern. Darüber hinaus werden in ausgewiesenen Hochrisikotierhaltungsbetrieben und Auktionshäusern regelmäßige Inspektionen und überwachte Zeckenbekämpfungsmaßnahmen durchgeführt.
Tierhalter werden aufgefordert, dass die ihnen anvertrauten Tiere frei von Zecken sind und bei allen Schlachtvorgängen Schutzkleidung zu tragen. Darüber hinaus wird allen Tierhaltern geraten, zugelassene Akarizide zu verwenden, d. h. chemische Mittel zur Bekämpfung von Zeckenbefall, um die Ausbreitung unter den Tieren zu verhindern.
Das Direktorat für Veterinärdienste betont die Wichtigkeit der Mitarbeit der Tierhalter und der Öffentlichkeit bei der Einhaltung dieser Bekämpfungsmaßnahmen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den nächstgelegenen staatlichen Tierarzt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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