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Weitere Aussetzungen für Vieh und Geflügel erlassen

Claudia Reiter
Windhoek (cr) - Namibia hat nach dem vermuteten Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) die Einfuhr von Vieh aus Botswana ausgesetzt. Das Landwirtschaftsministerium gab am Montag bekannt, dass die Einfuhr aller MKS-empfänglichen Tiere, ihrer Rohprodukte und anderer potenziell infektiöser Rohstoffe wie Stroh, Luzerne und anderer Futtermittel aus Botswana mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres ausgesetzt wurde. „Alle zuvor erteilten veterinärmedizinischen Einfuhrgenehmigungen werden hiermit annulliert und widerrufen“, hieß es.

Botswana hat wegen des Verdachts im Nordost-Distrikt des Landes auf einen MKS-Ausbruch einen landesweiten Transportstopp für alle MKS-empfänglichen Tiere und deren Erzeugnisse einschließlich der Ausfuhren in andere Länder bis auf Weiteres verhängt.

Das Ministerium teilte mit, dass die Durchfuhr von rohen Viehprodukten und Viehfutter durch Botswana nach Namibia jedoch erlaubt ist, sofern die Transportfahrzeuge versiegelt sind. Namibia importiert Rinder aus Botswana, um seinen Rindfleischmarkt in Europa zu versorgen, da es im Land selbst nicht genügend Schlachtvieh gibt.

Ferner hat das Ministerium auch die Einfuhr und den Transit von lebendem Geflügel, Vögeln und Geflügelprodukten aus Spanien ausgesetzt, nachdem in diesem Land die hochansteckende Vogelgrippe (HPAI) ausgebrochen ist.

Das Ministerium erklärte, dass die Aussetzung 14 Tage vor Beginn des Ereignisses in Kraft tritt, da die von der Weltorganisation für Tiere festgelegte Inkubationszeit der Krankheit 14 Tage beträgt. „In diesem Fall wurde das Ereignis am 1. August festgestellt, die Aussetzung ist daher ab dem 18. Juli wirksam.“ Daher, so das Ministerium, werden Geflügelprodukte, die am oder nach dem Datum der Aussetzung in ihrer Endverpackung verpackt wurden, zurückgewiesen und in das Herkunftsland zurückgeschickt oder auf Kosten des Importeurs vernichtet. Es fügte hinzu, dass ein Kühlcontainer als eine Sendung betrachtet und als Ganzes behandelt wird.

Das Ministerium teilte außerdem mit, dass alle zuvor erteilten Einfuhr- und Durchfuhrgenehmigungen mit sofortiger Wirkung annulliert und widerrufen worden seien.

Gekochte Geflügelfleischerzeugnisse für gewerbliche Zwecke dürfen weiterhin im Rahmen der tierärztlichen Einfuhrgenehmigung nach Namibia eingeführt werden.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-26

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