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Beistand zur rechten Zeit und Hilfe nach geraubten Jahren

Der Apfelblattbaum is verblüht. Der – aus dem Ostkap – eingeführte Speckbusch hat sich ebenso in Lila geschmückt, dass Aussichten bestehen, dass wir die ersten Schauer der Kleinen Regenzeit als Vorboten auf die große Regenzeit deuten dürfen. Und solange die Rinder auf das Jahresende hinkalben, gibt´s hoffnungsvolle Perspektiven. Wer die dann schlachtet, is ´ne andere Frage.

Es gibt in diesen Tagen auch ´mal ´ne gute Nachricht aus dem Gericht, aus der Rechtsprechung, die chronisch unter dem Vorwurf leidet – von Jahr zu Jahr wiederholt – dass der angehäufte Berg nicht-verhandelter Gerichtsfälle net nich kleiner wird. Die gute Nachricht besteht diesmal darin, dass ein misshandelter Verurteilter des Caprivi-Hochverratsprozesses, Geoffrey Mwilima, 67, der 23 Jahre Freiheitsentzug für sein Engagement zur angestrebten Abspaltung des Caprivi-Streifens (heute Sambesi-Provinz) verbüßt hat, aufgrund seines schwächelndes Gesundheitszustands eine Begnadigung erhalten dürfte. Die vorgeschriebene Behandlung der Nierendialyse erfordert ein privates Umfeld, das im Gefängnis fehlt.

Die brutale Misshandlung, die Mwilima nach seiner Verhaftung 1999 in der Untersuchungshaft überlebt hat, macht den Falle erwähnenswert. Das junge souveräne Namibia-Regime hat Ende der Neunziger noch stärker als heute am Befreiungsmythos gezehrt, der auf wirklichen und vermeintlichen Gräultaten der Apartheidsära aufgebaut is. Das Befreier-Regime hat bei der Verfolgung der Caprivi-Rebellen auf jeden Fall einen Teil seines wahren Gesichts gezeigt. Während schon bei Terroristenprozessen vor der Unabhängigkeit Foltermethoden, die von der damaligen Polizei bei Angeklagten angewandt wurden, im Gerichtssaal zu Gehör kamen, war es im Caprivi-Hochverratsprozess nunmehr ein Verteidiger der Separatisten, der im Falle Mwilimas farbige Beweisbilder vom zerschundenen Rücken seines Mandanten Mwilima vorlegte. Der Rücken war voller Schwielen, Striemen und aufgeplatzter Wunden.

Abgesehen von der Schlappe der namibischen Gerichtsbarkeit, dass sich der Caprivi-Prozess für die über 20 Angeklagten jeweils zwischen 15 und 20 Jahre bis zum endgültigen Urteilsspruch hingezogen hat, ergibt sich für etliche Häftlinge heute noch der Strafbestand der Folterung, der mit guten Anwälten gegen den Staat zum Entschädigungsfall führen muss. Trotz der Hinhalteprozedur unserer Rechtssprechung – einmal sind es die Juristen, das andere Mal sind es die Gerichte samt der Richter selbst – kommen in etlichen Fällen dennoch beachtliche Urteile heraus.

In so manchem Fall mussten Staat und Regierung wegen Gesetzesverstoß, Rechtsbruch und Pflichtversagen ihren Beschluss revidieren, bzw Schadenersatz blechen, allen voran das Innenministerium, das wegen seiner Fremdenphobie – bei Asiaten ausgenommen – immer wieder an das Menschenrecht in der namibischen Verfassung erinnert werden muss.

Mwilima, zur Zeit seiner Verhaftung noch Mitglied des Parlaments, verdient einen guten Anwalt, der die Sicherheitskräfte, die ihn geschunden haben, vor Gericht zitiert, so dass eine ordentliche Entschädigung herauskommt.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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