Neue Bergbaugesetze
NEEEF schafft es durch Hintertürchen
Das Ministerium für Bergbau und Energie überarbeitet momentan das Gesetz über das Schürfen von Bodenschätzen und den Bergbau sowie das Diamantengesetz, um beide Bestimmungen den aktuellen Gegebenheiten in Namibia anzugleichen.
Von Brigitte Weidlich (Windhoek)
Beamte des Ministeriums für Bergbau und Energie (MME) hatten Ende der vergangenen Woche dem Ständigen Parlamentarischen Ausschuss für Natürliche Ressourcen an zwei Vormittagen über neue Entwicklungen in verschiedenen Fachbereichen informiert. Erwartungsgemäß ging es um Gas und Öl, aber auch um grünen Wasserstoff und nicht zuletzt das Vorhaben, einen Geopark einzurichten (es handelt sich um dem Gondwana Geopark – AZ berichtete).
Der Diamantenbeauftragte vom MME, Erasmus Shivolo, erläuterte die Änderungen für das Mineraliengesetz, das mehr namibische Beteiligung erzielen möchte. Bevor eine Bergbaulizenz ausgestellt oder verlängert werden kann, müssen Antragsteller künftig ein Abkommen mit dem Ministerium abschließen, das eine namibische Beteiligung von mindestens fünf Prozent enthält.
Die Lizenzgebühren und Abgaben (Royalties & Levies) für alle Mineralien werden auf bis zu maximal zehn Prozent begrenzt.
Künftig müssen Bergbauunternehmen auch eine Veredelung der Mineralien (Beneficiation) in Namibia vornehmen. Das muss in Rücksprache mit dem Ministerium für Industrialisierung und Handel (MIT) geschehen. Jeder Besitzer einer Bergbaulizenz muss einen Prozentsatz der Jahresproduktion zum Verarbeiten, Schmelzen oder sonstigen Aufbereitungsprozessen in Namibia vornehmen, allerdings nur „wenn die entsprechenden Einrichtungen vorhanden sind“.
Der Entwurf sieht die Einrichtung eines Beratungsgremiums für die Vergabe von Schürf- und Abbaugenehmigungen vor. Das „Mineral Licensing Advisory Committee“ soll für Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Vergabe von Bergbaulizenzen sorgen.
Der Gesetzentwurf sieht ferner eine Kautionsregelung vor, damit künftig bei Minenschließungen sichergestellt ist, dass die Kosten der Rehabilitation der Halden und Gruben durch die Bergbauunternehmen und nicht den Staat getragen werden.
Das neue Gesetz wird auch Klein-Bergleute (sogenannte Small Miners) berücksichtigen, die in der veralteten Gesetzgebung von 1992 nicht vorkommen. Auch der Abbau von Sand wird in den neuen Gesetzentwurf eingefügt.
Neues Diamantengesetz
Miina Auene Gahutu ist derzeit stellvertretende Direktorin für Diamantenangelegenheiten im MME. Sie stellte den Entwurf für ein neues Diamantengesetz vor.
Was Einzelpersonen betrifft, sollen künftig nur noch Namibier und Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung Lizenzen für den Abbau von Diamanten erhalten. Firmen, die Konzessionen beantragen, sollen 20 Prozent ihrer Anteile an „Empowerment“-Begünstigte abgeben. Mit dieser Bestimmung soll das neue Gesetz an die Bergbau-Charta und das umstrittene NEEEF (New Equitable Economic Empowerment Framework) angeglichen werden.
Der bisherige „Diamond Board“ wird abgeschafft und durch einem Beratungsausschuss ersetzt, der gemäß Bedarf des Ministers einberufen wird. Ein weiterer Ausschuss soll den Minister bei der Bewertung und Überprüfung von Anträgen für Diamantlizenzen beraten. Die Dienstzeit des Diamantkommissars wird künftig auf fünf Jahre begrenzt.
Beamte des Ministeriums für Bergbau und Energie (MME) hatten Ende der vergangenen Woche dem Ständigen Parlamentarischen Ausschuss für Natürliche Ressourcen an zwei Vormittagen über neue Entwicklungen in verschiedenen Fachbereichen informiert. Erwartungsgemäß ging es um Gas und Öl, aber auch um grünen Wasserstoff und nicht zuletzt das Vorhaben, einen Geopark einzurichten (es handelt sich um dem Gondwana Geopark – AZ berichtete).
Der Diamantenbeauftragte vom MME, Erasmus Shivolo, erläuterte die Änderungen für das Mineraliengesetz, das mehr namibische Beteiligung erzielen möchte. Bevor eine Bergbaulizenz ausgestellt oder verlängert werden kann, müssen Antragsteller künftig ein Abkommen mit dem Ministerium abschließen, das eine namibische Beteiligung von mindestens fünf Prozent enthält.
Die Lizenzgebühren und Abgaben (Royalties & Levies) für alle Mineralien werden auf bis zu maximal zehn Prozent begrenzt.
Künftig müssen Bergbauunternehmen auch eine Veredelung der Mineralien (Beneficiation) in Namibia vornehmen. Das muss in Rücksprache mit dem Ministerium für Industrialisierung und Handel (MIT) geschehen. Jeder Besitzer einer Bergbaulizenz muss einen Prozentsatz der Jahresproduktion zum Verarbeiten, Schmelzen oder sonstigen Aufbereitungsprozessen in Namibia vornehmen, allerdings nur „wenn die entsprechenden Einrichtungen vorhanden sind“.
Der Entwurf sieht die Einrichtung eines Beratungsgremiums für die Vergabe von Schürf- und Abbaugenehmigungen vor. Das „Mineral Licensing Advisory Committee“ soll für Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Vergabe von Bergbaulizenzen sorgen.
Der Gesetzentwurf sieht ferner eine Kautionsregelung vor, damit künftig bei Minenschließungen sichergestellt ist, dass die Kosten der Rehabilitation der Halden und Gruben durch die Bergbauunternehmen und nicht den Staat getragen werden.
Das neue Gesetz wird auch Klein-Bergleute (sogenannte Small Miners) berücksichtigen, die in der veralteten Gesetzgebung von 1992 nicht vorkommen. Auch der Abbau von Sand wird in den neuen Gesetzentwurf eingefügt.
Neues Diamantengesetz
Miina Auene Gahutu ist derzeit stellvertretende Direktorin für Diamantenangelegenheiten im MME. Sie stellte den Entwurf für ein neues Diamantengesetz vor.
Was Einzelpersonen betrifft, sollen künftig nur noch Namibier und Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung Lizenzen für den Abbau von Diamanten erhalten. Firmen, die Konzessionen beantragen, sollen 20 Prozent ihrer Anteile an „Empowerment“-Begünstigte abgeben. Mit dieser Bestimmung soll das neue Gesetz an die Bergbau-Charta und das umstrittene NEEEF (New Equitable Economic Empowerment Framework) angeglichen werden.
Der bisherige „Diamond Board“ wird abgeschafft und durch einem Beratungsausschuss ersetzt, der gemäß Bedarf des Ministers einberufen wird. Ein weiterer Ausschuss soll den Minister bei der Bewertung und Überprüfung von Anträgen für Diamantlizenzen beraten. Die Dienstzeit des Diamantkommissars wird künftig auf fünf Jahre begrenzt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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