Rosatom fummelt am Kalahari-Wasserleiter
Headspring Investments stellt klar: Nicht Kasachstan, sondern Russland
Der Pressesprecher von Headspring Investments reagiert, anders als der Umweltkommissar und die Umwelt - sowie Landwirtschaftsministerien, auf AZ-Fragen. Damit zeigt er sich auch offener als das eigentlich zur Transparenz verpflichtete Umweltfachunternehmen Risk-Based Solutions. Er erklärt den korrekten Firmenstandort und äußert sich zu Bürgschaften und Wasserproben.
Von Frank Steffen, Windhoek
„Headspring Investments ist kein kasachisches Unternehmen, sondern eine zu 100 Prozent in Namibia registrierte Gesellschaft, die dem russischen Unternehmen Uranium One gehört und nicht einer kasachischen Gesellschaft“, stellte Riaan van Rooyen, der unlängst als Pressesprecher des Unternehmens angestellte ehemalige Bankfachmann, in einer Stellungnahme gegenüber der AZ klar. Bei einem Besuch in der Redaktion unlängst zeigte sich van Rooyen überzeugt, dass der Uranabbau durch den Laugenprozess im Kalahari-Aquifer – das „Project Wings“ –, keinerlei ernsthafte Umweltrisiken beinhalte.
Im Internet ist nachzulesen, dass Uranium One eine internationale Unternehmensgruppe ist, die der TENEX-Gruppe (der Rosatom State Corporation) zugehört. Bereits seit 2013 ist sie eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der in Moskau ansässigen Uranium One Group, die dem russischen Staatsbetrieb beziehungsweise Atomkonzern Rosatom gehört.
Headspring antwortet zumindest
Van Rooyen ging als Einziger auf einen längeren Fragenkatalog der AZ ein. Weder der Umweltkommissar noch das Ministerium für Umwelt, Forstwirtschaft und Tourismus (MEFT) noch das Landwirtschaftsministerium, und schon gar nicht das mittlerweile umstrittene Umweltfachunternehmen Risk-Based Solutions (RBS) von Dr. Sindila Mwiya, reagierten auf die wiederholte Nachfrage der Zeitung.
Angesprochen auf die Anomalie in den von RBS vorgelegten Umweltverträglichkeitsprüfungen (EIAs), die als Teil des Explorationsantrags eingereicht wurden, aber an entscheidender Stelle plötzlich von „Test Mining“ (also einem Probeabbau) sprechen, stellte van Rooyen klar, dass für den Testabbau zweifelsohne eine weitere EIA in Auftrag gegeben werden müsse. Van Rooyen ging nicht auf die Frage ein, warum gewisse exklusive Bergbaurechte (EPLs) auf den Namen der farmbesitzenden Gesellschaft Green Mining ausgestellt, die EIAs aber im Namen von Headspring Investments (HI) zuerkannt wurden. Green Mining sei der HI unbekannt, man solle sich bitte an Green Mining wenden.
Bürgschaften: Normen ignoriert
„HS ist mehr als bereit, Bürgschaften zu leisten. Das namibische Gesetz schweigt jedoch zu diesem Thema, weshalb das Unternehmen dem Ministerium für Bergbau und Energie angeboten hatte, es bei der Erstellung der entsprechenden Gesetzgebung kostenlos zu unterstützen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt führt HS lediglich Explorationsarbeiten durch, die keine Auswirkungen auf das Grundwasser haben“, erklärte der Pressesprecher ferner. Damit ging er auf die Frage ein, die von der AZ weitergeleitet wurde, aber bereits öfter seitens Fachleuten wie Dr. Chris Brown (Geschäftsführer der Namibischen Umweltkammer, NCE) und Dr. Roy Miller (Geologe und ehemaliger Chef der Landvermessungsabteilung im Ministerium für Bergbau und Energie) in den Raum gestellt worden war.
Abgesehen von der namibischen Gesetzgebung ist es anerkannte internationale Norm im Bergbauwesen, entsprechende Bürgschaften in Ländern zu hinterlegen, in denen man mit Explorationsvorhaben tätig ist. Die obigen Fachkräfte und weitere Interessenträger hatten im Falle von ReconAfrica (im Kavango) sowie Headspring Investments (Kalahari) argumentiert, dass beide Unternehmen in Namibia registriert sind, aber kein Vermögen in Namibia besitzen. Da allerdings beide Unternehmen mit hochtoxischen, chemischen Bohrmischungen in den Untergrund beziehungsweise im Falle von HI, in hochgradige Wasserleiter wie dem Stampriet-Artesischen-Becken (SAB) vordringen, sei es äußerst wichtig, dass Namibia erstens ordentliche EIA-Gutachten und zweitens massive Bürgschaften verlangt, damit latente Schäden behoben werden können, die durch die Explorationsarbeiten entstehen.
Grundwasserproben eingesandt
Eine der maßgeblichen Voraussetzungen, die im Umweltgesetz und seinen dazugehörigen Regularien angesprochen wird, sind akribisch festgehaltene Proben des betroffenen Grundwassers, bevor es überhaupt zu irgendeiner Ausführung von Bohrvorhaben kommt. Während des Bohrens soll ein genauso akribisch geführtes Programm bestehen, gemäß welchem das Wasser kontinuierlich geprüft wird und mit den anfänglichen Proben verglichen wird. Eine Umweltverträglichkeitsgenehmigung (ECC) sollte in der Tat vorgeben, dass eine Abweichung von den anfänglichen Proben sofort zu einem Einhalten führen kann.
„Es wurden Bohrungen durchgeführt und Wasserproben gemäß der vorgeschriebenen Methoden entnommen. Diese sind zwecks Analyse an ein Labor in Deutschland geschickt worden“, so van Rooyen. Er geht allerdings weder auf die Ergebnisse ein noch wird deutlich, ob Vergleichsmuster vorliegen.
Das UNESCO-Grundwasserportal (vom ,,International Groundwater Resources Assessment Centre”) beschreibt das grenzüberschreitende Stampriet-Wasserleiternetz (STAS) als „einzige dauerhafte und verlässliche Wasserressource für die örtliche Bevölkerung in einem Gebiet, das sich über 87 000 Quadratkilometer von Zentralnamibia bis nach Westbotswana und in die südafrikanische Nordkap-Provinz erstreckt“. Es lobt auf seiner Internetseite die Zusammenarbeit zwischen Botswana, Namibia und Südafrika, die ab 2013 gemeinsam mit dem Internationalen Hydrologischen Programm der UNESCO (UNESCO-IHP) einen Mehrländer-Kooperationsmechanismus (MCCM) für die gemeinsame Verwaltung und Bewirtschaftung des STAS eingerichtet und in den Grundwasser-Hydrologie-Ausschuss von ORASECOM ( Orange-Senqu River Commission) eingebettet hatten.
Dr. Miller hatte verschiedentlich darauf hingewiesen, dass die auf namibischem Boden ausgeführte Uranexploration in diesem Becken in keiner Weise die Rechte der Nachbarländer als gemeinsame Ressourcennutzer respektiert.
„Headspring Investments ist kein kasachisches Unternehmen, sondern eine zu 100 Prozent in Namibia registrierte Gesellschaft, die dem russischen Unternehmen Uranium One gehört und nicht einer kasachischen Gesellschaft“, stellte Riaan van Rooyen, der unlängst als Pressesprecher des Unternehmens angestellte ehemalige Bankfachmann, in einer Stellungnahme gegenüber der AZ klar. Bei einem Besuch in der Redaktion unlängst zeigte sich van Rooyen überzeugt, dass der Uranabbau durch den Laugenprozess im Kalahari-Aquifer – das „Project Wings“ –, keinerlei ernsthafte Umweltrisiken beinhalte.
Im Internet ist nachzulesen, dass Uranium One eine internationale Unternehmensgruppe ist, die der TENEX-Gruppe (der Rosatom State Corporation) zugehört. Bereits seit 2013 ist sie eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der in Moskau ansässigen Uranium One Group, die dem russischen Staatsbetrieb beziehungsweise Atomkonzern Rosatom gehört.
Headspring antwortet zumindest
Van Rooyen ging als Einziger auf einen längeren Fragenkatalog der AZ ein. Weder der Umweltkommissar noch das Ministerium für Umwelt, Forstwirtschaft und Tourismus (MEFT) noch das Landwirtschaftsministerium, und schon gar nicht das mittlerweile umstrittene Umweltfachunternehmen Risk-Based Solutions (RBS) von Dr. Sindila Mwiya, reagierten auf die wiederholte Nachfrage der Zeitung.
Angesprochen auf die Anomalie in den von RBS vorgelegten Umweltverträglichkeitsprüfungen (EIAs), die als Teil des Explorationsantrags eingereicht wurden, aber an entscheidender Stelle plötzlich von „Test Mining“ (also einem Probeabbau) sprechen, stellte van Rooyen klar, dass für den Testabbau zweifelsohne eine weitere EIA in Auftrag gegeben werden müsse. Van Rooyen ging nicht auf die Frage ein, warum gewisse exklusive Bergbaurechte (EPLs) auf den Namen der farmbesitzenden Gesellschaft Green Mining ausgestellt, die EIAs aber im Namen von Headspring Investments (HI) zuerkannt wurden. Green Mining sei der HI unbekannt, man solle sich bitte an Green Mining wenden.
Bürgschaften: Normen ignoriert
„HS ist mehr als bereit, Bürgschaften zu leisten. Das namibische Gesetz schweigt jedoch zu diesem Thema, weshalb das Unternehmen dem Ministerium für Bergbau und Energie angeboten hatte, es bei der Erstellung der entsprechenden Gesetzgebung kostenlos zu unterstützen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt führt HS lediglich Explorationsarbeiten durch, die keine Auswirkungen auf das Grundwasser haben“, erklärte der Pressesprecher ferner. Damit ging er auf die Frage ein, die von der AZ weitergeleitet wurde, aber bereits öfter seitens Fachleuten wie Dr. Chris Brown (Geschäftsführer der Namibischen Umweltkammer, NCE) und Dr. Roy Miller (Geologe und ehemaliger Chef der Landvermessungsabteilung im Ministerium für Bergbau und Energie) in den Raum gestellt worden war.
Abgesehen von der namibischen Gesetzgebung ist es anerkannte internationale Norm im Bergbauwesen, entsprechende Bürgschaften in Ländern zu hinterlegen, in denen man mit Explorationsvorhaben tätig ist. Die obigen Fachkräfte und weitere Interessenträger hatten im Falle von ReconAfrica (im Kavango) sowie Headspring Investments (Kalahari) argumentiert, dass beide Unternehmen in Namibia registriert sind, aber kein Vermögen in Namibia besitzen. Da allerdings beide Unternehmen mit hochtoxischen, chemischen Bohrmischungen in den Untergrund beziehungsweise im Falle von HI, in hochgradige Wasserleiter wie dem Stampriet-Artesischen-Becken (SAB) vordringen, sei es äußerst wichtig, dass Namibia erstens ordentliche EIA-Gutachten und zweitens massive Bürgschaften verlangt, damit latente Schäden behoben werden können, die durch die Explorationsarbeiten entstehen.
Grundwasserproben eingesandt
Eine der maßgeblichen Voraussetzungen, die im Umweltgesetz und seinen dazugehörigen Regularien angesprochen wird, sind akribisch festgehaltene Proben des betroffenen Grundwassers, bevor es überhaupt zu irgendeiner Ausführung von Bohrvorhaben kommt. Während des Bohrens soll ein genauso akribisch geführtes Programm bestehen, gemäß welchem das Wasser kontinuierlich geprüft wird und mit den anfänglichen Proben verglichen wird. Eine Umweltverträglichkeitsgenehmigung (ECC) sollte in der Tat vorgeben, dass eine Abweichung von den anfänglichen Proben sofort zu einem Einhalten führen kann.
„Es wurden Bohrungen durchgeführt und Wasserproben gemäß der vorgeschriebenen Methoden entnommen. Diese sind zwecks Analyse an ein Labor in Deutschland geschickt worden“, so van Rooyen. Er geht allerdings weder auf die Ergebnisse ein noch wird deutlich, ob Vergleichsmuster vorliegen.
Das UNESCO-Grundwasserportal (vom ,,International Groundwater Resources Assessment Centre”) beschreibt das grenzüberschreitende Stampriet-Wasserleiternetz (STAS) als „einzige dauerhafte und verlässliche Wasserressource für die örtliche Bevölkerung in einem Gebiet, das sich über 87 000 Quadratkilometer von Zentralnamibia bis nach Westbotswana und in die südafrikanische Nordkap-Provinz erstreckt“. Es lobt auf seiner Internetseite die Zusammenarbeit zwischen Botswana, Namibia und Südafrika, die ab 2013 gemeinsam mit dem Internationalen Hydrologischen Programm der UNESCO (UNESCO-IHP) einen Mehrländer-Kooperationsmechanismus (MCCM) für die gemeinsame Verwaltung und Bewirtschaftung des STAS eingerichtet und in den Grundwasser-Hydrologie-Ausschuss von ORASECOM ( Orange-Senqu River Commission) eingebettet hatten.
Dr. Miller hatte verschiedentlich darauf hingewiesen, dass die auf namibischem Boden ausgeführte Uranexploration in diesem Becken in keiner Weise die Rechte der Nachbarländer als gemeinsame Ressourcennutzer respektiert.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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