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Tourismus-Konflikt mit Bergbau

Justiz gefordert: Eilantrag folgt einer Berufung im Khorixas-Distrikt
In den Sorris-Sorris-, Doro-!Nawas- und Uibasen-Twyfelfontein-Hegegebieten überschlagen sich die Ereignisse: Der beklagte Minenbetreiber Timoteus Mashuna reicht einen Gegenantrag gegen die vom Obergericht erteilte einstweilige Verfügung, beim Obersten Gericht Namibias ein, während die Hegegebiete einen weiteren Eilantrag gegen Ottilie Ndimulunde anstrengen.
Ellanie Smit,Frank Steffen
Von Ellanie Smit & Frank Steffen, Windhoek

Die Interessenträger in der Form des Tourismusbetriebs Ultimate Safaris sowie den Sorris-Sorris-, Doro-!Nawas- und Uibasen-Twyfelfontein-Hegegebieten, waren im August erfolgreich – wenngleich bisher vorübergehend – gegen den Bau einer großen Straße durch ihr gemeinsames Schutzgebiet angegangen. Der betroffene Bergbaulizenzinhaber, Timoteus Mashuna, ging nun selbst in Berufung gegen die einstweilige Verfügung. In einem Antrag an den Obersten Gerichtshof Namibias, fordert er die Aufhebung der vom Obergericht erteilten einstweiligen Verfügung.

Der Fall hat indessen am vergangenen Wochenende zu einem weiteren Eilantrag gegen Ottilie Ndimulunde geführt. Hatten die Tourismus-Vorkämpfer bisher die Straßenbauaktivitäten Mashunas per Eilantrag unterbunden, so wendeten sich diesmal die Doro-!Nawas- und Uibasen-Twyfelfontein-Hegegebiete gemeinsam mit der #Aodaman-Kommunalverwaltung und dem Unternehmen Ultimate Safaris an das Obergericht, nachdem der Straßenbau nun durch Ndimulunde fortgesetzt worden war. Dabei hatte die ursprüngliche Verfügung gegen Mashuna bereits jegliche weitere Straßenbauaktivität untersagt (AZ berichtete).

Uneinigkeit unter Klägern

Angeblich werden die Hegegebiete mittlerweile unter Druck gesetzt, doch inwieweit das zutrifft, ist bisher nicht zu ergründen. Tatsache ist, dass das Sorris-Sorris-Hegegebiet jetzt im Ndimulunde-Antrag vom Kläger zum Mitbeklagten mutiert ist.

Den Beklagten wird vorgeworfen, in zehn Punkten das Umweltschutzgesetz missachtet zu haben, was die Art der Ausführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (EIA) anbetrifft. Dabei geht es hauptsächlich um die Einbringung der lokalen Bevölkerung sowie der Interessenträger, was die Arbeitsschaffung, Kommunalrechte, Umweltschutz und die veröffentlichte Information über die Auswirkung eines solchen Bergbaus anbetrifft.

Ferner wird Ndimulunde vorgeworfen, sich als Proxy (Bevollmächtigte) von Mashuna eingespannt haben zu lassen, nachdem diesem per Gerichtsbefehl Einhalt geboten worden war. Beide haben dieselbe Kontaktadresse auf ihren EIAs angegeben und beider Bergbaugenehmigungen waren am selben Tag ausgestellt worden, nämlich den 27. Juni 2024. Sie benutzen beide denselben Umweltassessor und spannen jetzt dasselbe Straßenbauunternehmen ein.

Straßenbau entgegen der EIA

Die mit einem geplanten Zinnbergwerk verbundenen Berg- und Straßenbauaktivitäten in den Hegegebieten im Khorixas-Distrikt, waren im August per Gerichtsbefehl eingestellt worden. Stein des Anstoßes war bisher der Bau der breiten Schotterstraße in Größenordnung einer Distriktstraße, die Mashuna hin zu seinem Bergbaustandort hatte bauen wollen. Die Kläger befürchteten Umweltschäden in ihrer gemeinsamen Tourismuskonzession, zumal der Minenbesitzer in seiner Umweltverträglichkeitsstudie versprochen hatte, bestehende Wege auszubauen und/oder zu benutzen.

Die Bergbaugenehmigung berechtigt Mashuna und seine Minengesellschaft auf den Abbau von Basismetallen, Seltenen Erden, Industriemineralien, Edelsteinen und Halbedelsteinen in einem Gebiet, das aufgrund der Zusammenarbeit zwischen dem Tourismusbetrieb und drei verschiedenen kommunalen Hegegebieten öfter als erfolgreiches Umwelterhaltungsmodell gelobt worden war.

Internationale Auszeichnung

Das Vierergespann erhielt gerade in der vergangenen Woche die renommierte und begehrte „PURE Life Experiences“-Auszeichnung für Naturschutz. Wie Ultimate Safaris bekanntgab, wird das Unternehmen dadurch zum „Green Guardian“ (Umweltwächter), einer Auszeichnung für Betriebe und Organisationen, die die lokale Umgebung bewahren und regenerieren. In diesem Fall war dies der Lohn für den außergewöhnlichen Einsatz und die Arbeit, die in die Schaffung der „Doros/Red Mountain Joint Management Area“ im Nordwesten Namibias geflossen sind.

Mashuna behauptet indessen in seinem Gegenantrag, dass sich das Obergericht in den Tatsachen geirrt und daher fehlerhaft entschieden habe. Kein einziger Fakt sei vorgelegt worden, der als Grundlage für eine prima facie überprüfbare Unregelmäßigkeit durch Verwaltungs- oder Entscheidungsträger dienen könne. Es gebe keinen Grund anzunehmen, dass es nicht-offenbarte oder undefinierte Umstände gegeben habe, die dem Bergbauministerium vorenthalten worden seien.

Stattdessen habe sich das Gericht in der Rechtslage geirrt, indem es den durch das Umweltmanagementgesetz vorgesehenen Prozess mit dem durch das Mineralien-, Prospektion- und Bergbaugesetz vorgesehenen Prozess verwechselte: „Aus den genannten Gründen ist der Antragsteller der Überzeugung, dass aufgrund der Gesamtheit der genannten Gründe, ein anderes Gericht, nämlich der Oberste Gerichtshof Namibias, möglicherweise zu anderen Schlussfolgerungen gelangt wäre.“

Hintergrund laut MME

Der Staatssekretär des Bergbau- und Energieministeriums (MME), Penda Ithindi, erklärte gegenüber NMH, dass Mashuna bereits im November 2020 die Registrierung seiner Bergbauansprüche beantragt hatte. Die Bergbaugenehmigung sei infolge eines gültigen Umweltfreigabezertifikats (ECC) seitens des Umweltkommissars ausgestellt worden. Im Februar habe Mashuna das ECC dem Bergbaukommissar vorgelegt.

„Die Erteilung eines ECC impliziert, dass der Umweltkommissar im Ministerium für Umwelt, Forstwirtschaft und Tourismus (MEFT) seine Sorgfaltspflicht erfüllt und den Antrag geprüft hat.“ Der Inhaber eines Bergbauanspruchs dürfe sofort nach der Registrierung des Bergbauanspruchs mit dem Abbau beginnen.

Laut der EIA für das Zinnbergwerk befinden sich die Bergbauansprüche 72300, 72301, 72302, 72303, 72304, 72400, 72401 und 72402 etwa 58 Kilometer nordwestlich von Uis und 70 Kilometer südwestlich von Khorixas in der Kunene-Region. Das entspricht einer Fläche von knapp 109-tausend Hektar im Sorris-Sorris-Kommunalhegegebiet. Die EIA besagt ferner, dass der Minenstandort über einen Weg zugänglich ist, der von der Distriktstraße D2612 nach Westen abzweigt. Die D2612 zweigt ihrerseits von der Hauptstraße C35 ab, die von Uis nach Khorixas führt.

„Aufgrund der ökologischen Sensibilität des Gebiets werden keine neuen Straßen gebaut. Daher sollte der Betreiber eng mit den Tourismusunternehmen in der Region zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass eine Kompatibilität zwischen Tourismus und dem geplanten klein- bis mittelgroßen Bergbauprojekt besteht“, heißt es in der Umweltverträglichkeitsprüfung.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-22

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