Erhöhung des Mindestlohns im Baugewerbe verzögert sich
Der Prozess muss von vorne beginnen und 30 plus 14 Tage für Einsprüche sind wieder geltend.
Windhoek (ag) - Eine Anpassung des Mindestlohns für die Beschäftigten im Baugewerbe ist bereits im Oktober letzten Jahres zwischen der Federation for the Construction Industries of Namibia (CIF) und der Metal and Allied Workers Union (MANWU) vereinbart worden. Diese Vereinbarung gilt jedoch noch nicht für das übrige Baugewerbe. Diese Verzögerung geht wohl auf einen Übermittlungsfehler der CIF ans Ministerium zurück.
Nach Angaben der Staatssekretärin des Ministeriums, Lydia Indombo, ist die Verzögerung auf eine falsche Version der Vereinbarung zurückzuführen, die vom CIF elektronisch übermittelt wurde. Die Geschäftsführerin des CIF, Bärbel Kirchner, räumt ein, dass am 7. Oktober eine falsche Version an das Ministerium übermittelt worden sei, aber eine korrekte Originalvereinbarung sei bereits am 4. Oktober 2023 im Büro des Ministers eingereicht worden. Das Ministerium verwendete jedoch das falsche Dokument und reichte es beim Justizministerium ein, so dass es am 19. Dezember 2023 im Staatsanzeiger veröffentlicht wurde. „Die Version des Tarifvertrags, die das Ministerium von den Parteien erhalten hatte, war falsch und ausgerechnet diese wurde vom Ministerium während des gesamten Prozesses verwendet und die schließlich im Staatsanzeiger veröffentlicht", so Indombo.
Danach mussten dreißig Tage vergehen, gefolgt von weiteren 14 Tagen für Einsprüche, bevor die neuen Mindestlohnrichtlinien in Kraft treten konnten. In dieser Zeit, so Kirchner, seien durch Anfragen eines Bauunternehmers die Fehler aufgedeckt worden. „Glücklicherweise haben wir den Fehler kurz vor Ablauf der Schonfrist entdeckt. Es handelte sich um einen ehrlichen menschlichen Fehler, der nicht beabsichtigt war", so Kirchner.
Laut Indombo muss der gesamte Prozess nun von vorne beginnen. Indombo bestreitet jedoch, dass das Ministerium die Ratifizierung des neuen Mindestlohns für das Baugewerbe in irgendeiner Weise verzögern will. „Das Ministerium möchte kategorisch klarstellen, dass es keinerlei Grund hat, diese oder eine andere Anwendung zu verschieben", betont sie.
Die Generalsekretärin von Manwu, Justina Jonas, hingegen sagt, dass das Ministerium nur die Schuld von sich schiebe und dass die Verzögerung der Umsetzung des gemeinsamen Abkommens ein Trend sei, den das Ministerium schon seit Jahren verfolge. Sie warf dem Ministerium vor, Neuerungen stets zu verzögern und nur auf vehementes Nachhaken zu reagieren. Das Ministerium „behindert unsere Arbeit in vielerlei Hinsicht", beklagt die Gewerkschaftsvorsitzende.
Nach Angaben der Staatssekretärin des Ministeriums, Lydia Indombo, ist die Verzögerung auf eine falsche Version der Vereinbarung zurückzuführen, die vom CIF elektronisch übermittelt wurde. Die Geschäftsführerin des CIF, Bärbel Kirchner, räumt ein, dass am 7. Oktober eine falsche Version an das Ministerium übermittelt worden sei, aber eine korrekte Originalvereinbarung sei bereits am 4. Oktober 2023 im Büro des Ministers eingereicht worden. Das Ministerium verwendete jedoch das falsche Dokument und reichte es beim Justizministerium ein, so dass es am 19. Dezember 2023 im Staatsanzeiger veröffentlicht wurde. „Die Version des Tarifvertrags, die das Ministerium von den Parteien erhalten hatte, war falsch und ausgerechnet diese wurde vom Ministerium während des gesamten Prozesses verwendet und die schließlich im Staatsanzeiger veröffentlicht", so Indombo.
Danach mussten dreißig Tage vergehen, gefolgt von weiteren 14 Tagen für Einsprüche, bevor die neuen Mindestlohnrichtlinien in Kraft treten konnten. In dieser Zeit, so Kirchner, seien durch Anfragen eines Bauunternehmers die Fehler aufgedeckt worden. „Glücklicherweise haben wir den Fehler kurz vor Ablauf der Schonfrist entdeckt. Es handelte sich um einen ehrlichen menschlichen Fehler, der nicht beabsichtigt war", so Kirchner.
Laut Indombo muss der gesamte Prozess nun von vorne beginnen. Indombo bestreitet jedoch, dass das Ministerium die Ratifizierung des neuen Mindestlohns für das Baugewerbe in irgendeiner Weise verzögern will. „Das Ministerium möchte kategorisch klarstellen, dass es keinerlei Grund hat, diese oder eine andere Anwendung zu verschieben", betont sie.
Die Generalsekretärin von Manwu, Justina Jonas, hingegen sagt, dass das Ministerium nur die Schuld von sich schiebe und dass die Verzögerung der Umsetzung des gemeinsamen Abkommens ein Trend sei, den das Ministerium schon seit Jahren verfolge. Sie warf dem Ministerium vor, Neuerungen stets zu verzögern und nur auf vehementes Nachhaken zu reagieren. Das Ministerium „behindert unsere Arbeit in vielerlei Hinsicht", beklagt die Gewerkschaftsvorsitzende.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen