Neue Wiederansiedlungsregeln vorgelegt
Windhoek (bw) - Der Minister für Landwirtschaft, Wasserbau und Landreform hat der Nationalversammlung am Dienstag die überarbeiteten Richtlinien für die Wiederansiedlung vorher benachteiligter Namibier vorgelegt.
Das Dokument ist 2023 vom Kabinett gebilligt worden und gilt bis 2033 (AZ berichtete). Es ersetzt die erste „National Resettlement Policy“ von 2001, die elf Jahre nach Namibias Unabhängigkeit verabschiedet wurde.
Minister Carl Schlettwein betonte am Dienstag, dass nun in den Regionen siebzig Prozent der Menschen, die erfolgreich Grund und Boden beantragt haben, aus der jeweiligen Region stammen müssen. „Die restlichen dreißig Prozent der Antragsteller können Namibier aus anderen Regionen sein,“ erklärte Schlettwein. Die überarbeitete Neuansiedlungspolitik von 2023 sieht Bewirtschaftungsmodelle mit hohem, mittlerem und niedrigem wirtschaftlichem Wert vor. Das Mindestalter für Anträge zur Ansiedlung von zuvor benachteiligten Namibiern ist achtzehn Jahre. Es gibt keine Altersbeschränkung, auch Personen über 75 Jahre können Anträge stellen.
Für Farmunterteilung ist keine Mindestgröße vorgeschrieben, da sie von den Landnutzungsanforderung abhängt. „Die bevorzugte Größe beträgt 7000 Hektar. Die agrarökologische Zone bestimmt jedoch die geeignete Größe“, wie das Dokument besagt.
Das Dokument ist 2023 vom Kabinett gebilligt worden und gilt bis 2033 (AZ berichtete). Es ersetzt die erste „National Resettlement Policy“ von 2001, die elf Jahre nach Namibias Unabhängigkeit verabschiedet wurde.
Minister Carl Schlettwein betonte am Dienstag, dass nun in den Regionen siebzig Prozent der Menschen, die erfolgreich Grund und Boden beantragt haben, aus der jeweiligen Region stammen müssen. „Die restlichen dreißig Prozent der Antragsteller können Namibier aus anderen Regionen sein,“ erklärte Schlettwein. Die überarbeitete Neuansiedlungspolitik von 2023 sieht Bewirtschaftungsmodelle mit hohem, mittlerem und niedrigem wirtschaftlichem Wert vor. Das Mindestalter für Anträge zur Ansiedlung von zuvor benachteiligten Namibiern ist achtzehn Jahre. Es gibt keine Altersbeschränkung, auch Personen über 75 Jahre können Anträge stellen.
Für Farmunterteilung ist keine Mindestgröße vorgeschrieben, da sie von den Landnutzungsanforderung abhängt. „Die bevorzugte Größe beträgt 7000 Hektar. Die agrarökologische Zone bestimmt jedoch die geeignete Größe“, wie das Dokument besagt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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