#aznamnews - Karlsruhe stoppt Gesetz
Karlsruhe (dpa) - Die weitreichenden Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes verstoßen teilweise gegen Grundrechte. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beanstandete eine ganze Reihe von Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz des Freistaats, das 2016 auf Bestreben der CSU grundlegend überarbeitet worden war. Betroffen sind unter anderem die Regelungen zum Ausspähen und Abhören von Wohnungen, zur Online-Durchsuchung und zur Handy-Ortung.
Das Grundgesetz lasse dem Gesetzgeber „substanziellen Raum, den sicherheitspolitischen Herausforderungen auch im Bereich des Verfassungsschutzes Rechnung zu tragen“, sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth bei der Urteilsverkündung. „Zugleich setzt die Verfassung hierbei gehaltvolle grundrechtliche Schranken.“ Das Verfahren angestoßen hatte die Gesellschaft für Freiheitsrechte um zu verhindern, dass das Beispiel Bayerns bundesweit Schule macht
Das Grundgesetz lasse dem Gesetzgeber „substanziellen Raum, den sicherheitspolitischen Herausforderungen auch im Bereich des Verfassungsschutzes Rechnung zu tragen“, sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth bei der Urteilsverkündung. „Zugleich setzt die Verfassung hierbei gehaltvolle grundrechtliche Schranken.“ Das Verfahren angestoßen hatte die Gesellschaft für Freiheitsrechte um zu verhindern, dass das Beispiel Bayerns bundesweit Schule macht
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Allgemeine Zeitung
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