EuGH bittet Google und Apple zur Kasse
Google soll Marktmacht missbraucht und Apple Steuervorteile genossen haben
Vor dem höchsten europäischen Gericht geht es am Dienstag gleich für zwei große Technologiekonzerne um Milliarden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet über eine Wettbewerbsstrafe für Google und über Steuernachzahlungen von Apple. Hinter beiden Verfahren steht die EU-Kommission.
Im Fall von Google geht es um einen Streit über den Preisvergleich Google Shopping. Die EU-Kommission verhängte gegen Google 2017 eine Geldbuße von 2,4 Milliarden Euro. Sie argumentierte, dass der Internetriese die Ergebnisse seines eigenen Preisvergleichsdienstes gegenüber denen der Konkurrenten bevorzugte. Den Angaben zufolge präsentierte Google die Suchergebnisse seines Dienstes an oberster Stelle und hervorgehoben mit Bild und Text. Die Suchtreffer der konkurrierenden Dienste erschienen nur weiter unten als blauer Link.
Deswegen haben nach Ansicht der EU-Kommission die Nutzer die Ergebnisse von Google häufiger angeklickt als die der Konkurrenz. Diese waren aber auf den Datenverkehr von Googles allgemeiner Seite angewiesen, um weiter wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Daher habe Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, argumentierte die Brüsseler Behörde 2017. Google und sein Mutterkonzern Alphabet klagten gegen die EU-Strafe zunächst erfolglos vor dem Gericht der EU und anschließend vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH. Dieser wies nun das Rechtsmittel zurück und gab der EU-Kommission endgültig Recht. Das Verhalten von Google sei in diesem Fall diskriminierend und entspreche nicht dem Leistungswettbewerb.
Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission überzogen Google in den vergangenen Jahren mit mehreren Milliardenstrafen, die der Konzern allerdings wegen seines boomenden Online-Werbegeschäfts schmerzlos verkraftete.
Bereits nächste Woche entscheidet das Gericht der EU über einen ähnlichen Fall. Dabei geht es um die Frage, ob Google bei Suchmaschinen-Werbung im Dienst „AdSense for Search“ andere Anbieter unzulässigerweise behinderte und die Geldbuße der EU-Kommission in Höhe von 1,49 Milliarden Euro gerechtfertigt war.
Im Fall von Apple geht es um Steuernachzahlungen in Höhe von 13 Milliarden Euro - plus Zinsen. Die EU-Kommission hatte den iPhone-Hersteller 2016 aufgefordert, den Betrag zu zahlen, das Geld liegt seitdem auf einem Treuhandkonto. Hintergrund ist ein Tauziehen um Steuervergünstigungen, die Irland Apple gewährt hatte. Die EU-Kommission hält dieses Vorgehen für wettbewerbsverzerrend.
Der iPhone-Konzern betonte stets, dass die Erträge der zwei irischen Tochterfirmen, um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Deshalb sah sich Apple doppelt zur Kasse gebeten.
2020 setzte sich der Konzern vor dem EU-Gericht durch, das die Nachforderung für nichtig erklärte. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Vereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten. Die Kommission ging in Berufung beim EuGH und errang nun einen Erfolg: Irland habe Apple eine rechtswidrige Beihilfe gewährt, die zurückzufordern sei, entschieden die Richter.
Grundsätzlich soll in der EU ein freier Wettbewerb herrschen. Mitgliedsstaaten dürfen diesen nicht mit Vergünstigungen für einzelne Firmen verzerren. Besonders Irland und Luxemburg standen in der Vergangenheit wegen Steuerdeals in der Kritik. In Brüssel wird seit Jahren darum gerungen, wie man Wettbewerbsverzerrungen der vorherrschenden Tech-Riesen verhindern kann.
Deswegen haben nach Ansicht der EU-Kommission die Nutzer die Ergebnisse von Google häufiger angeklickt als die der Konkurrenz. Diese waren aber auf den Datenverkehr von Googles allgemeiner Seite angewiesen, um weiter wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Daher habe Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, argumentierte die Brüsseler Behörde 2017. Google und sein Mutterkonzern Alphabet klagten gegen die EU-Strafe zunächst erfolglos vor dem Gericht der EU und anschließend vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH. Dieser wies nun das Rechtsmittel zurück und gab der EU-Kommission endgültig Recht. Das Verhalten von Google sei in diesem Fall diskriminierend und entspreche nicht dem Leistungswettbewerb.
Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission überzogen Google in den vergangenen Jahren mit mehreren Milliardenstrafen, die der Konzern allerdings wegen seines boomenden Online-Werbegeschäfts schmerzlos verkraftete.
Bereits nächste Woche entscheidet das Gericht der EU über einen ähnlichen Fall. Dabei geht es um die Frage, ob Google bei Suchmaschinen-Werbung im Dienst „AdSense for Search“ andere Anbieter unzulässigerweise behinderte und die Geldbuße der EU-Kommission in Höhe von 1,49 Milliarden Euro gerechtfertigt war.
Im Fall von Apple geht es um Steuernachzahlungen in Höhe von 13 Milliarden Euro - plus Zinsen. Die EU-Kommission hatte den iPhone-Hersteller 2016 aufgefordert, den Betrag zu zahlen, das Geld liegt seitdem auf einem Treuhandkonto. Hintergrund ist ein Tauziehen um Steuervergünstigungen, die Irland Apple gewährt hatte. Die EU-Kommission hält dieses Vorgehen für wettbewerbsverzerrend.
Der iPhone-Konzern betonte stets, dass die Erträge der zwei irischen Tochterfirmen, um die es geht, vor allem in den USA zu versteuern gewesen seien. Deshalb sah sich Apple doppelt zur Kasse gebeten.
2020 setzte sich der Konzern vor dem EU-Gericht durch, das die Nachforderung für nichtig erklärte. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die Vereinbarungen von Apple in Irland aus den Jahren 1991 und 2007 eine verbotene staatliche Beihilfe darstellten. Die Kommission ging in Berufung beim EuGH und errang nun einen Erfolg: Irland habe Apple eine rechtswidrige Beihilfe gewährt, die zurückzufordern sei, entschieden die Richter.
Grundsätzlich soll in der EU ein freier Wettbewerb herrschen. Mitgliedsstaaten dürfen diesen nicht mit Vergünstigungen für einzelne Firmen verzerren. Besonders Irland und Luxemburg standen in der Vergangenheit wegen Steuerdeals in der Kritik. In Brüssel wird seit Jahren darum gerungen, wie man Wettbewerbsverzerrungen der vorherrschenden Tech-Riesen verhindern kann.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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