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 Kevan Townsend und Mbanga Siyomuinji. Foto: Kristien Kruger
Kevan Townsend und Mbanga Siyomuinji. Foto: Kristien Kruger

Heckmair-Prozess geht weiter

Windhoek (krk/km) • Der Prozess gegen zwei amerikanische Staatsbürger, die 2011 wegen des Mordes an André Heckmair verhaftet worden waren, wurde am Montag vor dem Obersten Gericht in Windhoek fortgesetzt. Einer der Angeklagten, Marcus Thomas, gab gestern zu, dass er am Tag des Mordes mit dem Verstorbenen verabredet war, behauptete aber, dieser sei nicht erschienen. Der andere Angeklagte, Kevan Townsend, sagte über seinen Vertreter, er sei nicht zu dem Termin gegangen, sondern im Gästehaus geblieben.

Der Zeuge der Staatsanwaltschaft, Inspektor Joseph Ndokosho, wies diese Version zurück und sagte aus, dass nach seinen Ermittlungen und der Befragung der Empfangsdame des Gästehauses keiner der Angeklagten zum Zeitpunkt des Mordes in seinem Zimmer war und dass sie offenbar gemeinsam gingen und zurückkamen. Ndokosho sagte weiter aus, dass die Männer bei der Vernehmung sagten, sie hätten den Verstorbenen nicht gekannt. Die Verteidigung wies darauf hin, dass diese Behauptung im Widerspruch zu Ndokoshos Hauptaussage steht. „Ich bin ein Amerikaner. Ich kenne meinen Richter und ich werde von meinem Recht zu schweigen Gebrauch machen, bis ich mit einem Anwalt gesprochen habe", war alles, was Thomas sagte. Laut Ndokosho durchsuchten sie das Zimmer des Angeklagten in der Hoffnung, die Mordwaffe, Patronenhülsen, die Brieftasche oder das Mobiltelefon des Verstorbenen zu finden, aber fanden nichts.

Am Montag beantragten Siyomuinji und Kanyemba eine interne Anhörung, um zu erreichen, dass die Beweise für unzulässig erklärt werden, was jedoch abgelehnt wurde. Sie behaupten, dass die Angeklagten nicht zum Zeitpunkt ihrer Verhaftung über ihre Rechte informiert wurden, sondern erst Tage später. „Es geht um die Rechtmäßigkeit des polizeilichen Handelns in dieser Zeit, insbesondere um die Durchsuchung und Beschlagnahme von Beweismitteln", sagte Siyomuinji. Die Zulässigkeit der beschlagnahmten Beweismittel stand im Mittelpunkt der jüngsten internen Anhörung, da die Polizei über keinen Durchsuchungsbefehl verfügte. Im April dieses Jahres entschied Liebenberg, dass die am 7. und 9. Januar sichergestellten Beweise zulässig seien, nicht aber die bei der Durchsuchung am 8. Januar gefundenen Beweise. Er wies den neuen Antrag auf eine weitere interne Anhörung zurück.

Das Verfahren wird heute fortgesetzt.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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