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Missbrauch in der Kirche

Papst Benedikt XVI. entschuldigt sich
Auf diese Stellungnahme haben viele Katholiken in Deutschland gewartet: Joseph Ratzinger, der emeritierte Papst Benedikt XVI., äußert sich zu Vorwürfen aus dem Münchner Missbrauchsgutachten. Er entschuldigt sich und streitet ab.
Rom/München

Von Deutsche Presse Agentur, dpa

Der emeritierte Papst Benedikt XVI. hat Opfer sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirchen um Verzeihung gebeten - konkrete Vertuschungsvorwürfe gegen sich aber entschieden zurückgewiesen. „Ich habe in der katholischen Kirche große Verantwortung getragen. Umso größer ist mein Schmerz über die Vergehen und Fehler, die in meinen Amtszeiten und an den betreffenden Orten geschehen sind“, schrieb er in einer Stellungnahme, die der Vatikan am Dienstag veröffentlichte. Er wolle seine „tiefe Scham“, seinen „großen Schmerz“ und seine „aufrichtige Bitte um Entschuldigung gegenüber allen Opfern sexuellen Missbrauchs zum Ausdruck bringen“, heißt es in dem Schreiben weiter. Der frühere Kardinal Joseph Ratzinger, steht seit Wochen heftig in der Kritik, weil ihm ein Gutachten zu Missbrauchsfällen Fehlverhalten in vier Fällen vorwirft. Die Gutachter der Anwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl gehen davon aus, dass Ratzinger in seiner Zeit als Münchner Erzbischof Priester, die Kinder missbraucht hatten, wieder in der Seelsorge einsetzte. Diese Vorwürfe werden in einem ebenfalls am Dienstag veröffentlichten „Faktencheck“ von Ratzingers Anwälten und Beratern kategorisch abgestritten. „Das Gutachten enthält keinen Beweis für einen Vorwurf des Fehlverhaltens oder der Mithilfe bei einer Vertuschung“, heißt es darin. „Als Erzbischof war Kardinal Ratzinger nicht an einer Vertuschung von Missbrauchstaten beteiligt.“ Benedikt äußerte sich auch selbst zu Vorwürfen, er habe über seine Teilnahme an einer Sitzung gelogen, in der es um die Versetzung eines Priesters von Nordrhein-Westfalen nach Bayern ging. Dieser Priester soll später in zwei oberbayerischen Gemeinden wieder mehrere Kinder missbraucht haben. Die falsche Angabe, er sei bei der fraglichen Sitzung nicht dabei gewesen, beruhe auf einem Missverständnis. Das habe sich beim Verfassen der Stellungnahme zu dem Gutachten ergeben, bei dem „eine kleine Gruppe von Freunden“ ihm geholfen habe.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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