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66 Jahre Haft für Lichtenstrasser

66 Jahre Haft für Lichtenstrasser
Der in 2019 sorgfältig geplante und verübte Doppelmord an Eckhart Müller und Heimo Hellwig kam gestern endlich im Obergericht in Windhoek zu einem ziemlich unerwarteten Ende. Das Urteil über die verübten Verbrechen summierte sich zu mehr Jahren Freiheitsentzug als was der Täter alt ist.
Iréne-Mari van der Walt
Von Iréne-Mari van der Walt

(Bearbeitet von S. Noechel)

Windhoek

Der an dem Doppelmord an den beiden NIMT-Direktoren Eckhart Müller und Heimo Hellwig verurteilte Ernst Joseph Lichtenstrasser wurde gestern vor dem Obergericht in Windhoek zu einer 66-jährigen Haftstrafe verurteilt. Oberrichter Christie Liebenberg sagte in seiner Urteilsbegründung, die Morde an Müller und Hellwig waren „gefühllos und extrem“.

Er verurteilte den 62-jährigen Lichtenstrasser daher effektiv zu 66 Jahren Gefängnis. Für die Morde an den beiden Universität für Wissenschaft und Technik (NIMT)-Chefs verurteilte Liebenberg Lichtenstrasser zu zweimal lebenslänglich (je 25 Jahre). „... weil die schamlose, dreiste und gnadenlose Hinrichtung der Verstorbenen durch den Angeklagten ungerechtfertigt, extrem und jeder Form von Mitleid unwürdig ist. Sympathie sollte man zwar nicht verdienen oder darauf bestehen, aber sie wird nur in wohlverdienten Fällen gezeigt; der aktuelle Fall ist kein solcher", sagte er bei seiner Urteilsverkündung.

Laut Liebenberg hat Lichtenstrasser die Morde geplant. „Aus den Beweisen lässt sich ableiten, dass die Morde nach sorgfältiger Planung hinsichtlich der Methode, des Milieus und des Zeitpunkts der Ausführung begangen wurden“, sagte er.

Trotz des fortgeschrittenen Alters des Verurteilten (62 Jahre) stellte Liebenberg fest, dass Lichtenstrasser eine Gefahr für die Gesellschaft darstelle und daher hinter Gittern bleiben muss. „Die bösen Taten, denen der Angeklagte für schuldig befunden wurde, werfen zweifellos ein schlechtes Licht auf den Charakter des Angeklagten“, so Liebenberg. Im Zusammenhang mit Lichtenstrassers Selbstmordversuch im vergangenen Jahr und seinem Hungerstreik Anfang dieses Jahres erklärte Liebenberg, dass Lichtenstrasser durch diese Handlungen auch zu einer Gefahr für sich selbst wurde.

Neben den Morden wurde Lichtenstrasser auch in sechs weiteren Anklagepunkten für schuldig befunden. Zwei Anklagen wegen unerlaubten Waffenbesitzes, für die er jeweils zu drei Jahren Gefängnis verurteilt wurde; der illegale Besitz von Munition, für den er zu einem Jahr Gefängnis verurteilt wurde; Behinderung der Justiz, für die er vier Jahre Gefängnis bekam; Diebstahl, für den er zu vier Jahren Gefängnis verurteilt wurde; und die unrechtmäßige weitergeben einer Schusswaffe und Munition, für die er zu einem weiteren Jahr Freiheitsentzug verurteilt wurde. Die Strafen für diese Anklagepunkte zusammen erhöhen Lichtenstrassers Strafmaß um weiter 16 Jahre.

Lichtenstrasser gab während der Gerichtsverhandlung an, dass er beabsichtige, einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen, und dass noch bevor Liebenberg mit der Urteilsverkündung begonnen hatte. Als Liebenberg Lichtenstrasser nach der Urteilsverkündung mitteilte, dass er vor der Urteilsverkündung keine Gründe für eine Berufung gehabt haben könne, sagte Lichtenstrasser dem Richter, dass er „mit dieser Art von Urteil gerechnet hatte“ und sich entsprechend vorbereitet habe.

Lichtenstrasser kann innerhalb der nächsten 14 Tage einen offiziellen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Wenn dieser Antrag erfolgreich ist, kann er vor dem Obersten Gerichtshof in Windhoek in Berufung gehen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-15

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